Polizei gegen "Roadrunner"
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Re(3): Polizei gegen "Roadrunner"
22.10.2006, 12:49:51
raserei - ok

ab wegen 2-3 cm weniger bodenfreiheit so ein tamtam zu machen ...

ausserdem ist es oft wertlos, mit wem man sich rumstreiten kann, und auf den kosten bleibt man dann erst recht drauf sitzen; gerade mit "nicht alltäglichen" fahrzeugen;

z.b. hat der mini (allg.) ne ausnahmeregelung bzgl bodenfreiheit (darf unter die 11 kommen) sowie bzgl. des vorderen kennzeichens - auch das darf die mindesthöhe für kennzeichen unterschreiten - wissen leider weder ziviltechniker noch exekutive ... dann darfst dich bei ner überprüfung herumstreiten (is mir zwar nicht selber passiert, aber anderen minikollegen);

zwar hab ich sämtliche sympathien auf meiner seite wenn ich mit meinem geschwür herumkurve und die polizei winkt mir eher freundlich als dass sie mich kontrollieren würde, aber ich weiss nicht was passieren würde, wenn ich irgendwo auf nem treffen oder co bin und dort mehrere "aufgmascherlte" fahrzeuge wären ...

ausserdem sind einige vorschriften sehr fragwürdig; z.b. vollschalensitze (ohne neigungsverstellung) - auch in .de lange schwer möglich, auf druck von porsche!!! aber dort einfach wieder fallen gelassen ... (weiss ehrlich gesagt nicht wie es bei uns im moment aussieht)
bei meinem mini verhält sich das etwas anders, da nur die originalverstellmöglichkeiten erhalten bleiben müssen, und 1970 gabs noch keine verpflichtende verstellung für die neigung.

ähnliches mit käfigen, und und und

nur einige beispiele von vielen;


hier sollte mit mehr augenmaß kontrolliert werden.


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