Re(12): "Black Box" für Privatfahrzeuge gefordert
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Re(12): "Black Box" für Privatfahrzeuge gefordert
30.10.2006, 18:01:37
Phase1: Einbau freiwillig. Wenn bei einem Unfall - egal wer warum wirklich
Schuld trägt, eine Geschwindigkeitsübertretung des mit blackbox ausgestatteten
Fahrzeugs erkennbar wird, leistet
a. die Versicherung nicht und
b. ist der Lenker dieses Fahrzeugs im Fall eines Zivilverfahren automatisch
Letzter und
c. im Falle eines Strafverfahrens hat er auch bereits ganz automatisch einen
Beweis zu seiner eigenen Verurteilung "gesichert"

Du bist aber schon dem Link im Eröffnungsposting gefolgt, bevor Du gepostet hast? Das Teil btw. seine Aufzeichnungen der letzten Sekunden vor und ein paar Sekunden nach dem Unfall hilft bei Unfällen, den tatsächlichen Unfallshergang bzw. das Zustandekommen zu eruieren.

Und ich möchte betonen, dass ich SEHR froh wäre, bei einem Unfall diskussionsfrei die Fakten klären zu können. Und ich bekenne gerne, dann auch froh zu sein, dass die Schuldfrage zu einem großen Teil schon geklärt ist, wir (mein Unfallgegener bzw. desssen Versicherung und ich bzw. meine Versicherung) auf teure Verfahren zu einem Gutteil verzichten zu können. Heute hast Du in vielen Fällen gar keine Chance, zu Deinem Geld zu kommen, weil Dir dazu die Mittel fehlen oder der andere Anwalt eben eine Klasse erfahrener ist.

Mit UDS hast Du schwer wegargumentierbare Daten, mit denen Du von vornherein feststellen kannst, wie Deine Chancen stehen. Und das ist mir sogar dann lieber, wenn ich Schuldiger an einem Unfall war. Sollte ich zum Unfallzeitpunkt mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, so bin ich fällig, wie immer, wenn ich bei Gesetzesübertretungen erwischt werde. Was gibt es da zu lamentieren?

GrummelGrumpf
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