Strafen klever umgehen!
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Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 01:59:58
Hab ich soeben per mail bekommen:

Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell über die Autobahn huschen
will und irgendein selbsternannter Hilfssherrif blockiert wieder einmal
die linke Fahrspur...

Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue
Dränglervorschrift: 250 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO
nämlich im Moment 50 Euro + 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei
mehrmaligen Wiederholungen. Also 200 Euro, 1 Punkt und 3 Monate
Fahrverbot gespart!

Noch mehr sparen?

Also rauf auf die Pannenspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50
Euro + 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!

Und hier der Tipp für "Schnäppchenjäger":

Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll! Die
Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren
Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.  Also 230 Euro
gespart und KEINE Punkte bekommen!!!

So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt ;)


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Re(6): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 17:16:31
sry, aber bei dem Schwachsinn den er gepostet hat fragst du dich wieso ich so reagiere? Anscheinend nimmt die Idiotie hier überhand und immer mehr Leute erklären sich damit einverstanden das es anscheinend mittlerweile schon normal ist hier einfach auf jeden Post irgendwas schwachsinniges zu antwortn. Und die Leidtragenden sind User wie ich die versuchen diesem Verhalten entgegenzuwirken und dann womöglich noch als Troll dargestellt werden. Schon lustig...

Und was du mit "dazulernen" meinst ist mir ein Rätsel. Soll ich in Zukunft jedes Schwachsinnposting ignorieren und die fehlgeleiteten Geister die hier posten tatenlos ihren Schwachsinn verbreiten lassen? Kanns ja nicht sein das mittlerweile alle hier so "sensibel" geworden sind.

Alleine schon anhand des Beispiels hier. Er postet einen recht kreativen Weg einer Strafe zu umgeben, leider auf Deutschland bezogen und nicht auf Österreich. Die erste Antwort ist ein Posting.

"Hier nix Deutschland, hier Austria"

Jetzt stellt sich mir die Frage was zum Himmel der Verfasser damit zum Ausdruck bringen möchte und in welcher Weise das zum Eröffnungsposting passt. Nämlich genau garnicht. Die Aussage ist gleich Null und der Sinn dahinter ein mir nicht erkennbarer weil Schwachsinniger. Und wer wird angepisst nur weil er eine ebenso Schwachsinnige Antwort darauf abgibt? Genau , ich wo ich doch eigentlich nur auf den nicht vorhandenen Sinn dieses Postings hinweisen wollte. Aber anscheinend ist das einigen hier zu hoch bzw. fühlen sich hier einige gleich dermaßen beleidigt das sie sofort, ohne auch nur darüber nachzudenken ihren Senf dazu abgeben müssen.

Und genau das finde ich sehr traurig denn mittlerweile läuft das hier im GH Forum immer öfter so ab. Man wird als Ungustl und Troll hingestellt nur weil man der immer größer werdenden Masse an Idiotie eintgegenwirken möchte.


♫=♥ --> /pirat



06.12.2006, 17:26 Uhr - Editiert von john-cord, alte Version: hier
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Re(7): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 17:22:46
wieso ich so reagiere?


ja frage ich..ich reg mich auch oft auch und versuch dann irgendwie "normal" nachzufragen...du scheinst (grad in letzter Zeit) echt darauf aus zu sein beleidigend zu sein

Auch: wenn mich etwas sooo anzipft wie die Dummerheit die hier Überhand nimmt lass ichs einfach sein.............

User wie ich die versuchen diesem Verhalten entgegenzuwirken und dann
womöglich noch als Troll dargestellt werden. Schon lustig...


es ist ein KLEINER Unterschied zwischen "mit etwas nicht einverstanden sein" und "mit etwas nicht einverstanden sein und darum die anderen ABSICHTLICH immer wieder zu beleidigen"

Der Ton macht die Musik wie man so schön sagt...........

da wirst mir wohl teilweise recht geben müssen....auch macht dieses "fast chatten" und Scherze reissen (und jeder hat eben nicht den selben Humor) das GH Forum aus, will ichs ernst , fachlich korrekt, ohne Witze, ohne drumherum, aufs wesentliche beschränkt gibts anderen Foren

Ich kann auch dir nur das mcseboard empfehlen-da gibts keine dummen "Sager" denn selbst wenn du öfter mal vergisst ein Posting mit einer Grußformel zu eröffnen wirst ne PM bekommen die dich darauf hinweist das du nimmer lang bis zur Dauersperre hast...
Und wenn du in einem Posting einen beleidigst bist nach dem ersten mal dauergesperrt......
Dort gehts nur ums wesentliche-wär also genau das richitige für dich-schaus dir an

Das Forum dort wär perfekt für dich...da sind zu 90% Experten am werken.....



Dieser Beitrag bezieht sich auf eine ältere Version des beantworteten Postings!
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Re(9): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 17:35:10
ich bin aber nicht der Typ der sowas ignoriert und sich alles gefallen lässt.



du kennst mich schlecht...ich unterscheide nur zwischen "hier" und rl..ich muss täglich 5h streiten..mit allen möglichen Leuten...und das seit Jahren,, weils eben Teil meiner Arbeit ist, so traurig das auch ist...hier kann ich nicht "aus"

Hier im Forum kann ich "aus" , auch hab ich nicht die Motivation der Moralapostel des Forums zu sein, weiters nutze ich das Forum schon länger nimmer als das was es sein soll-nämlich ein Ort um Hilfe zu bekommen...DAFÜR gibts andere, VIEL VIEL bessere Adis...und WENN ich Hilfe brauch kenn ich im GH Forum die User die mir helfen können und frag per PM

Schau mal wie oft ICH mich angreifen lassen muss weil cih ein Hardwarefreak bin....ich poste ne Frage zu teuer Hardware und schon werd ich gefragt wieso ich sowas brauch uswuswusw

So ist das hier nunmal, traurig aber wahr...und du wirst es nicht ändern wennst jeden anstänkerst...ändern könnten das nur die Forumsbetreiber  und denen ist die Qualität schon seit Jahren egal denn wenn dem NICHT so wär würden 50% der User gesperrt werden (auch ich wär dann schon geserrt)

Man legt aber keinen Wert auf Qualität sondern auf "Postingmasse" und wenn der Betreiber das so will und zulässt kannst DU nix daran ändern..also gib nicht nur den Usern die Schuld sondern denk auch drüber nach wieso der Betreiber das so "passieren" lässt..in anderen Forum ist das so eben nicht möglich denn DA schauen die Betreiber nicht auf die Postingzahl....

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Re: Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 07:29:39
Wie schauts in Österreich aus??
Drängeln? Lichthupe? Aber HALT: Das kann nach der neuen Vorschrift der
StVO sehr teuer werden! Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue
Dränglervorschrift: 250 Euro + 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

unter 0,2 Sekunden von € 72 bis € 2.180 plus 3 Monate zu Fuß gehen
zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden Abstand von € 72 bis € 2.180 (plus Vormerkung).
Ansonsten bis € 726

Also rauf auf die Pannenspur! Das kostet lt. gültiger StVO im Moment 50
Euro + 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch 200
Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart!

bis € 726,
wenn er dabei jemanden behindert (Einsatzfahrzeuge, Strassendienst, Pannenfahrzeuge etc.) kostet es auch von € 72 bis € 2.180 (plus Vormerkung). Wenn noch besondere Rücksichtslosigkeit dazukommt, darf mann (Frau) auch mindestens 3 Monate das Lenkrad nur mehr in der Garage drehen.


Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll! Die
Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet läppische
20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und Horn werden dann
aber leider beschlagnahmt - also möglichst preiswert und sofort in größeren
Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.) kaufen.  Also 230 Euro
gespart und KEINE Punkte bekommen!!!

Die Anbringung von Blaulichtern ist im KFG geregelt. Übertretungen nach dem KFG kosten generell bis zu € 5.000,-


So teuer kann Autofahren auch aussehen, wenn man irgendwelchen Mails Glauben schenkt;-)

ciao traveler

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Re(11): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 10:24:53
Ich zitiere:
29. Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen
gelten
das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder
Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem
Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von
Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit
mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und das
Nebeneinanderfahren
, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des
§ 7 Abs. 3a.



§ 7 Abs. 3a.


(3a) Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.



da du dich auf der autobahn eher selten im ortsgebiet befindest tritt diese ausnahmeregelung in sinne des § 7 Abs. 3a. NICHT in kraft. daher gehe ich vom unkehlschluß aus, womit dies KEIN ausnahemfall ist womit das nebeneinanderfahren als überholen gilt ;-)

*TRÖT* ja auch logisch... alles andere ist ja %-)

28.04.2004  Deutschland - Romania  1:5
06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei
15.11.2006  Cyprus - Deutschland 1:1

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Re(17): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 11:51:58
wir sind am richtigen weg :-)


29. Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen
gelten das Vorbeibewegen an einem auf einem Verzögerungs- oder
Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem
Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von
Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit
mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung und das
Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des
§ 7 Abs. 3a.


ich verkürze ohne etwas am sinn zu ändern:


das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug; nicht als Überholen
gelten [...] das
Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des
§ 7 Abs. 3a.


das heißt im Sinne des § 7 Abs. 3a ist das Nebeneinanderfahren KEIN überholen. nun habe ich auch schon geschrieben was im  § 7 Abs. 3a drinnen steht. aber für dich gerne nochmal ;-)

§ 7 Abs. 3a

(3a) Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen.


sollte ich nicht komplett falsch liegen lässt sich für mich daraus ableiten, dass sich der 3a auf das Ortsgebiet bezieht. da die Autobahn kein Ortsgebiet ist, und die Liste eindeutig nur diesen einen Punkt enthält ist fix davon auszugehen das die Autobahn von dem § 7 Abs. 3a. NICHT betroffen ist.

kommen wir wieder zurück am amfang...


nicht als Überholen
gelten [...] das
Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des
§ 7 Abs. 3a.


ich glaube wir stimmen jetzt überein, dass der § 7 Abs. 3a. hier NICHT zur anwendung kommt, da wir eben nicht im stadtgebiet sondern auf der autobahn sind.

Da eben NICHT allgemein gilt, dass das nebeneinader fahren KEIN überholen ist sondern nur im Sinne des § 7 Abs. 3a der hier, wie schon mehrmals festgehalten, nicht zutrifft bleibt nur der umkehrschluß übrig.

Auf der Autobahn IST das nebeneinaderfahren überholen.

wie gesagt meine meinung. falls du hier einen widerspruch entdeckst bitte melden :-)


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Re(19): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 12:54:43
Der Umkehrschluss kann hier nicht gelten, da ja die ursprüngliche Aussage
"Überholen: das Vorbeibewegen eines Fahrzeuges an einem auf derselben
Fahrbahn in der gleichen Richtung fahrenden Fahrzeug;" lediglich
eingeschränkt, nicht jedoch erweitert wird.


ist ok. ABER das überholen beinhaltet den kompletten vorgang des vorbeifahrens. nicht nur den zeitpunkt und auch nicht den vorgang ab zeitpunkt wo meine nase vor seiner nase ist. somit is das nebeneinanderfahren ein teil vom überholen. wie lange er dauert kann von überholvorgang zu überholvorgang durchaus unterschiedlich sein.

danach wird nur mehr eingeschränkt. da hast du recht, da werden sacheverhalte die ein überholen DARSTELLEN unter gewissen voraussetzungen, als nicht überholen gewertet.

Das Nebeneinanderfahren ist IMHO ohnehin nur wegen der unterschiedlichen
Geschwindigkeiten angeführt.

schau genau:


an einem auf einem Verzögerungs- oder
Beschleunigungsstreifen fahrenden Fahrzeug oder an einem auf einem
Radfahrstreifen fahrenden Radfahrer sowie das Nebeneinanderfahren von
Fahrzeugreihen, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auf Fahrbahnen mit
mehr als einem Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung
und das
Nebeneinanderfahren, auch mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, im Sinne des
§ 7 Abs. 3a.



der erste fette teil vor dem UND weißt darauf hin, das das vorbeifahren oder halt "rechtsüberholen" im kolonnenverkehr erlaubt ist. unabhängig von weitern einschränkungen. d.h. auch auf der autobahn.

der teil nach dem UND beschreibt den unter § 7 Abs. 3a.  angeführten sachverhalt im ortsgebiet.

daraus geht klar hervor, dass es auf der autobahn ohne Kolonnen (Fahrzeugreihen) kein vorbeifahren gibt.











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19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
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Re(25): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 16:27:11
§ 16. Überholverbote. (1) Der Lenker eines Fahrzeuges darf nicht überholen: b)
wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des überholenden und des
eingeholten Fahrzeuges unter Bedachtnahme auf allenfalls geltende
Geschwindigkeitsbeschränkungen für einen kurzen Überholvorgang zu gering ist,
Also wiedermal Auslegungssache.


bin zu faul zu suchen... aber das gilt nicht für die autobahn. bzw. darf man auf der autobahn auch vorbei fahren oder was auch immer... will ned suchen is aber fix so. aber auf diesen grundsatz aufbauend ist diese 20km/h regel entstanden. hat aber nix mit unserem thema zu tun da es auf autobahn nicht zutrifft.



Sagst du...ich bin und bleibe anderer Meinung


das hat nix mit meinung zu tun!!!!!

nochmal:

NEIN. irgendwann war ein Auto vorne, dann hat das 2te Auto begonnen ein
Überholmanöver zu starten. war es das rechte auto ist es gegen das Gesetz.
(außer in der kolonne) ob es je das auto überholt ist irrelevant


wo bist du anderer meinung? bist du anderer meinung, dass ein auto nicht irgendwann vorne gewesen sein muß? kann ich wiederlegen. es ist fakt da autobahnauffahrten einspurig sind.

klar kann es im stau sein, dass es von beginn an neben einem anderen steht... das ist aber kolonnenfahren was wir ja nicht besprechen. d.h. von kolonnen abgesehen ist immer irgendwann ein auto vorne gewesen. ich bitte um den gegenbeweis.

kommen wir zu zweiten satz teil: "dann hat das 2te Auto begonnen ein
Überholmanöver zu starten." da wirst du nicht anderer meinung sein da du mir ja vollinhaltlich zustimmst:

ich stimmte dir zu als du sagtest, dass man sich entweder einbremsen muss oder
links überholen.


ok auch abgehackt.

komme wir zum dritten teil:

"war es das rechte auto ist es gegen das Gesetz.
(außer in der kolonne) ob es je das auto überholt ist irrelevant"

darüber das man rechts nicht überholen darf, stimmen wir überein. über kolonnenverkehr ebenso. bleibt noch   "ob es je das auto überholt ist irrelevant" übrig.

ok. ganz einfach. wenn ein rotes auto hinter einem blauen auto ist hat es nix mit einer überholung zu tun. ist das rote auto etwas später vor dem blauen auto hat das auto überholt.  und alles was dazwischen liegt ist das überholmanöver.

das das stimmt beweißt ein kleines gedanken experiment. stell dir vor es herscht auf einer strecke überholverbot. glaubst du das wenn du ausscherst dich neben das auto stellst und parallel fährst nicht bestraft wirst? wirst du erst bestraft wenn du am auto vorbei bist? glaube ich nicht... womit wohl klargestellt ist ab wann es für den gesetzgeber ein überholen ist. :-)



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08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei
15.11.2006  Cyprus - Deutschland 1:1

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Re(27): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 16:56:44
Doch, das ist Auslegungssache...


dann erklär mir bitte wie du das auslegst :-)

Dass ein Auto, das rechts fährt und auf ein links fahrendes aufschließt und
dann neben dem Auto fährt, KEINEN Überholvorgang startet


hat es in dem moment wo es auf gleich augeschlossen hat. und das hat nix mit der spur zu tun... was würde sich ändern wenn es davor hinter dem auto gefahren ist? wilst du überholen vom spurwechsel abhängig machen. |-D

Das passt ja überhaupt nicht dazu...und schon gar nicht analog anwendbar.
Da überfahrst du eine (meist doppelte) Sperrlinie. Fürs Überholen würdest du
nicht bestraft glaube ich, da du nicht überholt hast.

imo nicht da wenn da eine sperrlinie ist kein schild sein muss und umgekehrt...

Jedenfalls ist das auf der Autobahn, wo nach dazu das "zu bestrafende" Auto
rechts fährt, und ja (ansonsten?) keine Verkehrsregel missachtet, eine ganz
andere Situation.


du willst eine andere situation? ok bekomst du :-)

wir sind auf der autobahn. somit haben wir ähnliche vorausetzungen, da gibt es auch keine sperrlinien. nur machen wie aus dem überholverbot ein überholverbot für LKW :-)

so 2spurige autobahn, lkw schert aus stellt sich neben ein auto fährt 3km und wird dann langsamer ordnet sich weiter hinten wieder rechts ein. geht er straffrei aus? weil er ja nicht überholt hat.

einfach das beispiel so wie es da steht beantworten. danke :-)

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06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei
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Re(31): Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 21:31:13
Aufgrund des einfachen Faktums, dass laut Gesetz Überholen durch VORBEIBEWEGEN
definiert wird. Wenn ich neben jemanden fahre, dann fahre ich nicht VORBEI.



das ist mir klar. aber genau das selbe gesetz sagt ja auch aus das eben nebeneinanderfahren AUCH überholen ist. warum ingnorierst du das?

bzw. wenn du irgendwas mit recht am hut hast solltest du wissen, das nur weil irgendwas irgendwo steht es noch lange nicht so ist. mann muss eben alle anderen § die damit auch zu tun haben oder sogar unter bestimmten bedingungen teilweise widersprechen auch beachten und kann diese nicht unter den tisch fallen lassen.


Genau, sobald er komplett vorbei ist.


ok ABER überholen = überholt !?!?!?! oder für dich schon???

wenn er vorbei ist HAT er ihn überholt. aber wann überholt er ihn dann?

Naja, das kommt draufan. Wenn sich der rechts fahrenden einbremst schon. Wenn
sich der links fahrende einbremst nicht, da er, wenn er nicht im Sinne des
zügigen Überholens überholt sich wieder rechts einordnen muss.


und dan nimmst irgendwas was du aufgeschnappst hast und beharrst darauf. das "zügige überholen" ist zwar zu befolgen hat aber NIX mit der definition von überholen zu tun ;-)

Dieser LKW fährt in die linke Spur, gibt Gas und ist dann vor dir (nicht
direkt vor dir, noch immer in der linken Spur, aber halt weiter vorne). Dann
fällt ihm auf dass er hier nicht überholen durfte, bremst sich ein und ordnet
sich wieder hinter dir ein.
Hast du ihn dann illegal rechts überholt?


lkw fährt nach links und gibt gas -> d.h. er überholt, bzw. er versucht es... wurscht ob es ihm gelingt das ist verboten.

wenn etwas verboten ist, ist ja auch der versuch davon verboten, das verbot tritt nicht erst nachdem das erreicht wurde in kraft.

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Re(33): Strafen klever umgehen!
07.12.2006, 10:24:51
Nein, tut es nicht
Stell dir vor jedes Nebeneinanderfahren wäre Überholen...dann würde ja auch
der Überholtwerdende in einem Überholvorgang sein


"dann würde ja auch der Überholtwerdende in einem Überholvorgang sein"

UND??? genauso ist es doch... %-) zu jedem überholtwerden gehören 2... der der überholt und der der überholt wird.

Natürlich kann man schon das vorbeifahren als überholen bezeichnen. Jedoch
weiß man eben erst nachher, ob es ein Überholvorgang war oder nicht.


JAAAAAAAAAAAAA!!!!!! aus ende mehr brauche ich nicht. genau darüber streiten wir doch wenn ich mich richtig erinnere?!

also doch... das vorbeifahren welches sich unter anderem aus einem in der dauer unbestimmten nebeneinadernfahren zusammensetzt ist ein teil des überholvorgangs und kann auch als "das überholen" bezeichnet werden. :-)

Aber bitte beenden wir das...es kommt ja eh nichts raus
So wichtig ist das nun auch wieder nicht...
Von mir aus gebe ich dir auch recht, wenn dir dann leichter ist


ja ok... ich großen und ganzen hast du mir ja eh recht gegeben .... B-)
ob du mir jetzt noch zustimmst das der vorgang kein anderer wird nur weil das endergenbnis nicht erreicht wird ist mir egal :-)

aber um deine frage zu beantworten: erst hat er einen illegalen überholversuch gestartet, beendet er diesen nicht, kannst du ihn nicht zurücküberholen da er dich nie überholt hatte. ist er aber schon vor dir -> kommt es auf das wie an:

hüpft der lkw fahrer auf die bremse das du ned weißt wie dir geschieht wird ist es imo kein überholen, bzw. bremst du dich vielleicht auch ein, weißt ja ned waurm der bremst... usw. ist aber sehr weit hergeholt. wird imo ned wirklich relevant sein.

wird der lkw jeodch nur stetig langsamer... d.h. er war vor dir, und verlangsamt und du würdest durch das beibehalten der geschwindigkeit ihn überholen *TRÖT* das ein illegales rechtsüberholen. den du bist hinter ihm... darfst ned echts überholen (außer kolonnenverkehr),d.h. du müßtest auch langsamer werden... vorallem würde ich das auch empfehlen... wer weiß wann er die spur wechselt...

frage beantwortet? :-)

28.04.2004  Deutschland - Romania  1:5
06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
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Re(35): Strafen klever umgehen!
07.12.2006, 11:14:16
Nein, ich meinte: Dann wäre ja auch der Überholtwerdende gleichzeitig der
"aktive" Überholer! Denn deiner Meinung nach ist ja nebeneinanderfahren schon
überholen!


warum? einer war ja irgendwann einmal vorne... der ist der der überholt wird ;-) der andere ist der aktive. der der der *ggg*

Nein
Ob es ein Überholvorgang ist weiß man erst, wenn tatsächlich jemand
vorbeifährt. Sonst fährt man ja nur nebeneinander.


nein. DANN war es ein erfolgreicher überholvorgang. sonst war es kein erfolgreicher  ;-)



In diesem Sinne ist auch dieses Nebeneinanderfahren nicht, wie du sagst, "in
der dauer unbestimmt"...denn wie wir schon festgestellt haben musst du zum
Überholen dein Fahrzeug vorbeibewegen - und wenn du länger nebenainderfährst
tust du dies offensichtlich nicht.


was du aber nicht wissen kannst... wenn ich hinter eine auto bin... dann für eine halbe stunde daneben um nach 30minuten den überholvorgang abzuschließen habe ich ihn ja auch überholt... oder nicht?



Und nehmen wir mal an, jedes "annähern" (also auf die Höhe des anderen
Fahrzeuges genau aufschließen) würde einen Überholvorgang beginnen - dann
würde dieser in dem Moment enden und sich als eben kein solcher herausstellen,
in dem du dann nicht vorbeifährst sondern auf der gleichen Höhe
danebenherfährst.


es würde keinen vorgang beginnen, es ist schon teil des vorganges !:-)
nein eben nicht. das überholen ist das vorbeibewegen OK. das sagt aber nicht aus das ich keine pause einlegen darf :-)

Eigentlich ist das ja sowieso nur theoretische Begriffsdiskussion -
praktischen Nutzen seh ich da ohnehin keinen


naja... in dem fall schon. den ich bin mir 100% sicher, dass wenn der lkw umspurt und auf gleiche höhe aufholt er einen strafzettel wegen mißachtung des überholverbots bekommt :-)

28.04.2004  Deutschland - Romania  1:5
06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei
15.11.2006  Cyprus - Deutschland 1:1

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Re(37): Strafen klever umgehen!
07.12.2006, 11:40:26
Schon.
Jedoch hast du ihn dann für 30 Minuten unterbrochen


kann ned sein... den der überholvorgang beginnt wenn er sich nimma komplett hinter dem anderen fahrzeug befindet und endet erfolgreiche wenn er sich komplett vor ihm befindet oder ist erfolglos wenn er es nciht schaft und irgendwann wieder dahinter ist...

das ist ein vorgang... du kannst ja ned ein drittel überholen... dann aufhören dann wieder bissi überholen... dann mit dem überholen aufhören und dich später schlußendlich dazu entschließen fertig zu überholen %-)%-)

Möglich - aber ob der vor Gericht standhält ist die Frage


naja... andersrum gefragt... WARUM gibt es das überholverbot für LKW´s? weil es für ein auto umzumutbar ist von einem lkw überholt zu werden?

das glaube ich nicht... eher deshalb weil lkws manchmal sehr lange zum überholen brauchen und man darum nicht will, dass sie die 2te spur verstopfen und einen stau verursachen.

gehst du mit mir konform? falls ja weißt du auch sicher das es bei uns eine rechtsfahrordnung gibt. d.h. im normalfall hat alles rechts zu fahren 8außer kolonnenverkehr), d.h. imdem der lkw umspurt startet er das überholmanöver...

den nur so macht das gesetz sinn und hat auch vor gericht stand... schon das alleine ist teil des überholens...

28.04.2004  Deutschland - Romania  1:5
06.06.2004  Deutschland – Magyarország  0:2
19.06.2004  Latvija - Deutschland  0:0
19.12.2004  Südkorea - Deutschland  3:1
01.03.2006  Italia - Deutschland 4:1
08.07.2006  spiel um PLATZ 3, deutschland ist dabei
15.11.2006  Cyprus - Deutschland 1:1

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Re: Strafen klever umgehen!
06.12.2006, 10:14:42
Hats da in Deutschland nicht voriges Jahr so einen Medienpräsenten Einzelfall gegeben, wo eine Frau verunglückt ist, weil sie von hinten bedrängt worden ist (mit dem Auto...) und dann so nervös geworden ist, das sie einen Unfall gebaut hat? Hab ich irgendwo im deutschen Fernsehen gesehen - hat heftige Diskussionen ausgelöst...

würd mich wirklich nicht wundern, wenn die Dränglerstrafe aufgrund dieses Einzelfalles (und dem dezenten mitmischen der Bild-zeitung & Konsorten) derart aufgebauscht wurden.

edit: da hammas ja:

"Ein Beispiel dafür aus jüngerer Zeit ist der tragische Unfalltod einer Autofahrerin und ihres Kindes Mitte Juli 2003 auf der Autobahn 5 bei Karlsruhe: Die Frau fühlte sich offenbar beim Überholen von einem drängelnden Raser bedroht, kam beim Ausweichen von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum."

quelle:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,263159,00.html



editedit: WAS BITTE SOLL DENN DAS? Lichthupe benutzen wird als NÖTIGUNG ausgelegt?

Laut ADAC-Jurist Markus Schäpe wird zu geringer Abstand zum Vorausfahrenden - das heißt weniger als die Hälfte des Tachowertes in Metern - bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 Kilometer pro Stunde (km/h) mit bis zu 150 Euro Geldbuße belangt. Dazu seien vier Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein Monat Fahrverbot möglich. Handelt es sich um Nötigung - wenn etwa das Betätigen der Lichthupe dazu kommt -, sei sogar ein Straftatbestand erfüllt, der ein Gerichtsverfahren erfordert. Hier drohen laut Schäpe die Einbehaltung des Führerscheins sowie Geldstrafen in Höhe von bis zu zwei Monatsnettoeinkommen.

selbe Quelle
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aktueller Musiktipp: H.P. Zinker - in the morning light

"Ich habe Angst davor, daß ein zu großer Teil der Menschheit dem Irrglauben anheim fällt, Sicherheit mit Freiheit erkaufen zu können."
-Fly-
06.12.2006, 10:23 Uhr - Editiert von jo0815, alte Version: hier
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