eBay: Wie gewinnt man jede Auktion? (auflösung)
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Re: eBay: Wie gewinnt man jede Auktion? (auflösung)
09.12.2006, 13:29:20
die reportage ist so wie die BBK show in orf2 wo leute bezahlt werden, damit sie eine geschichte erzählen.....vollkommener blödsinn

ein gebot kannst du nur zurücknehmen 12h vor angebotsschluß..und da fast alle auktionen in den letzten 5min entschieden werden ist das sowieso egal
weniger als 12h vor autionsende kannst du nur zurücknehmen wenn der verkäufer zustimmt, sonst mußt du zahlen....so blöd wird der wohl nicht sein




Kann ich mein Gebot zurücknehmen oder streichen?

Ein Gebot oder Preisvorschlag kann vom Käufer unter den unten stehenden Bedingungen zurückgenommen werden. Preisvorschläge können nur für Sofort-Kaufen-, Sofort & Neu- und Shop-Artikel abgegeben werden. Mehr zum Thema Preisvorschlag

Hinweis: Bei Sofort-Kaufen-Angeboten ist keine Gebotsrücknahme möglich. Sobald Sie den Kauf bestätigt haben, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, den Artikel zu bezahlen. Das gilt auch für Festpreisartikel, die mit der Option „Preis vorschlagen“ eingestellt wurden. Wenn der Verkäufer Ihren vorgeschlagenen Preis akzeptiert, sind Sie verpflichtet, den Artikel zu bezahlen.

Ob Sie Ihr Gebot zurücknehmen können, hängt von den folgenden Faktoren ab:

    * Grund für die Rücknahme Ihres Gebots
    * Zeitpunkt Ihrer Gebotsabgabe und des Angebotsendes

Ein Gebot oder Preisvorschlag kann aus den folgenden Gründen zurückgenommen werden:

    * Sie haben sich bei der Eingabe verschrieben und einen falschen Betrag eingegeben, z.B. 99,50 Euro statt 9,95 Euro. Geben Sie in diesem Fall sofort nach der Rücknahme Ihres Gebots den richtigen Betrag erneut ein. Wenn Sie kein neues Gebot eingeben, verstoßen Sie mit der Gebotsrücknahme gegen die eBay-Grundsätze. Dies kann zu Ihrem Ausschluss bei eBay führen. Beachten Sie bitte die Richtlinien für die Rücknahme von Geboten, wenn Sie Ihr Gebot zurücknehmen müssen.
    * Die Beschreibung eines Artikels, auf den Sie geboten haben, hat sich nach der Abgabe Ihres Gebots in wesentlichen Punkten geändert.
    * Sie konnten den Verkäufer nicht kontaktieren. Sie haben versucht, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, aber Sie konnten den Verkäufer unter der angegebenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nicht erreichen.

Ein Gebot oder Preivorschlag kann nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (abhängig vom Zeitpunkt Ihrer Gebotsabgabe) zurückgenommen werden:

Zeitpunkt der Gebotsabgabe


Zulässige Rücknahme

Mehr als 12 Stunden vor Angebotsende

Ein Gebot kann zurückgenommen werden, wenn bis zum Angebotsende noch mehr als 12 Stunden verbleiben. Dabei werden auch alle früheren Gebote gelöscht. Falls Sie nur einen Fehler beheben möchten, aber immer noch am Artikel interessiert sind, müssen Sie ein neues Gebot abgeben.

Weniger als 12 Stunden vor Angebotsende

Ein Gebot kann innerhalb von einer Stunde nach Gebotsabgabe zurückgenommen werden. In diesem Fall wird nur dieses Gebot gestrichen. Andere Gebote, die Sie mehr als 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben haben, bleiben gültig.


Unzulässige Rücknahme

In den letzten 12 Stunden vor Angebotsende können Sie ein Gebot nur mit Zustimmung des Verkäufers zurücknehmen.

Kontaktieren Sie den Verkäufer und bitten Sie diesen, Ihr Gebot zu streichen. Bitte beachten Sie, dass es im Ermessen des Verkäufers liegt, ob er Ihrem Wunsch nachkommt.

Einschränkung: Die Anzahl der von Ihnen in den letzten sechs Monaten zurückgenommenen Gebote erscheint in Ihrem Bewertungsprofil. Gebotsrücknahmen werden von eBay detailliert geprüft. Ein Missbrauch dieser Option kann zu einer Sperrung Ihres Mitgliedskontos führen. Die Rücknahme von Geboten innerhalb der letzten 24 Stunden vor Angebotsende kann als Abschirmung eines Gebots ausgelegt werden und stellt einen schweren Verstoß gegen die eBay-Grundsätze dar.



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Re: eBay: Wie gewinnt man jede Auktion? (auflösung)
14.12.2006, 09:37:42

bietet 1 stunde vor gebotsende einen zu hohen betrag
mit dem 1. acount sofort einen noch höheren betrag

und ja, ich wünsch dir mich als käufer! und du glaubst du bist der erste mit dieser idee? und du glaubst da kommt man dir nicht drauf?

ich kenne diese tricks und checke mit der software "sellers best friend" ab, ob meine auktion so manipuliert wurde. die software überprüft ob mitglieder die mitbieten ausschließlich zu dieser auktion mitgeboten haben, schon bei andere auktuionen des verkäufers mitgeboten haben oder umgekehrt dass mein verkäufer schon bei auktionen von diesen mitgliedern mitgeboten hat.

die daten sind schön einsehbar bei ebay, alle auktionen 3 monate zurück und auch die bieterliste der jeweiligen auktoinen.

wenn ich da unauffälligkeiten merke, verlange ich die differenz zurück um den ich hochgeboten wurde. oft erst nachdem schon alles bezahlt, bewertet und abgeschlossen wurde.

wenn der verkäufer nicht zahlt, drohe ich ihm an dass ich eine strafanzeige wegen betrug an ihm und das andere mitglied mache. das schöne daran ist, dass das manipulieren einer auktion als betrug gilt und ich da nicht mal zivilrechtlich klagen müsste um unangenehm zu sein. macht alles der staatsanwalt für mich. eine stellungnahme und protokolle der sellers best friend software genügen für die anzeige

diese netten verkäufer zahlen dann gerne die summe weil:
- sachen im strafrecht meist einen vorstrafeneintrag bedeuten.
- wenn ein netter freund ihm geholfen hat beim mitbieten und der ebay-user echte identität hat will er für seinen freund keine probleme haben und die sache so lösen.

also denkt darüber nach, egal ob ihr käufer oder verkäufer seid. ich wüsste nicht was ich machen würde wenn ein gewerbsmäßiger unternehmer mich mit hochbieten be*PIEP* würde. ich glaub da würde ich wenn es rechtlich möglich wäre nicht nur die differenz zurückfordern sondern eine fette draufgabe....

lg, fleptin

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