Firma ECOTEC Computer in Timelkam - FINGER WEG
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Re(7): Firma ECOTEC Computer in Timelkam - FINGER WEG
17.12.2006, 13:52:04
es lässt sich für alles ein guter spruch finden, wahrscheinlich habe ich meine kamera deshalb noch immer nicht, weil ich mich seti 5 wochen nocht nicht wirklich aufgeregt habe.

ich wurde beim kauf auch gut und freundlich behandelt. bei der reklamation wollten sie sich aber schon abputzen und haben gesagt ich sollte das selbst mit CANON abwickeln, oder wenn sie es machen verlangen sie 15 Euro fürs schicken.
ich hab dann bei ccc angerufen und nachgefragt und die haben mir mitgeteilt dass ecotec die abwicklung übernimmt, kostenlos. na bitte geht ja, aber wenn man sich überrumpeln lässt ist man der blöde. dann musste erst der verkäufer nachfragen und siehe da es hat funktioniert. ich bin ständig freundlich geblieben, da die verkäufer ja auch nichts dafür können.

aber ich denke mal 5 wochen warten auf eine defekt verkaufte kamera ist eine frechheit, so nett die verkäufer auch sind. ständig musste ich selbst nachfragen und keiner konnte mir genau sagen was los ist, erst nach 2 wochen gab es mal die meldung die ist jetzt bei canon. angeblich ist sie ja schon wieder auf dem rückweg, und das beste, seit einer woche ist der status nicht im computer, wir schließen mal dass .... sie in den nächsten tagen in der filiale ist.
dass ist in meinen augen eine frechheit und ich werde sicher nichts mehr bei ecotec kaufen.

und dass alles jetzt auf "wie man ..." zu reduzieren find ich von dir super, dass zeigt das du keine ahnung hast aber mitreden probierst.
lass es lieber bleiben.

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Re: Firma ECOTEC Computer in Timelkam - FINGER WEG
18.12.2006, 20:55:16
Konsumentenschutzgesetz:

                           Gewährleistung

  § 8. (1) Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch
verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht zu erfüllen
  1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der
     Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland
     gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an
     die Stelle des Übergabsortes; oder wenn es der Verbraucher
     verlangt
  2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern
     dieser Ort im Inland gelegen ist, für den Unternehmer nicht
     überraschend sein mußte und sofern nach der Art der Sache deren
     Beförderung zum Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist,
     besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau
     unbeweglich geworden ist.
  (2) Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn
es für diesen tunlich ist, die Sache übersendet. Der Unternehmer hat
jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.
  (3) Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs,
insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der
Unternehmer zu tragen.


§8 (3) ist besonders zu beachten :-)


lg,

Eliot

"640kb ought to be enough for anyone."
"We will never make a 32-bit operating system, but I'll always love IBM."
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