7% Preiserhöhung
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Re(2): 7% Preiserhöhung
18.12.2001, 15:46:50
Es gibt noch weitere wichtige Änderungen lt. der neuen EU-Richtlinie:

  • Während nach bisherigem Recht Werbebotschaften grundsätzlich nicht zum Vertragsinhalt gehören, sondern den Kunden vielmehr zur Abgabe eines Angebots bewegen sollen, werden zukünftig die Werbeaussagen des Verkäufers oder Herstellers mitbestimmend dafür sein, ob der Verkäufer den Kaufvertrag ordnungsgemäß erfüllt hat.
  • Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, daß Vertragswidrigkeiten, die binnen 6 Monaten nach Lieferung des Gutes offenbar werden, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden. Diese Verschärfung bedeutet für den Handel die Verpflichtung, die vertragsgerechte Erfüllung auch noch bis zu einem halben Jahr nach Lieferung beweisen zu müssen. Die Brisanz dieser Regelung verdeutlicht ein Beispiel: Ein Käufer findet 5 Monate nach Lieferung keinen Gefallen mehr an seinem Kleiderschrank. Um die Vertragswidrigkeit des Schrankes "herbeizuführen", beschädigt er ihn vor Ablauf der 6 Monatsfrist und verlangt Vertragsauflösung. Wie soll der Verkäufer die Beweislastverteilung zu Gunsten des Käufers in diesem Fall umkehren?
  • Nach der EG-Richtlinie ist ein Haftungsausschluß für gebrauchte Waren nicht länger zulässig. Der Verkäufer kann sich weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch Individualabsprache frei zeichnen; selbst für gebrauchte Waren haftet er mindestens 1 Jahr ab Lieferung, sollte der deutsche Gesetzgeber die Option der Richtlinie nutzen, die grundsätzlich geltende 2-jährige Verjährungsfrist für gebrauchte Waren auf 1 Jahr zu verkürzen.








Marinos J. Yannikos <mjy@geizhals.at>


Education is an admirable thing, but nothing that is worth knowing can be taught
-- Oscar Wilde


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Re(7): 7% Preiserhöhung
18.12.2001, 22:04:29
1) Ja, die Gewährleistungsfristen gelten für alles und jedes: für Koplettgeräte und Komponenten gleichermaßen.

2) Garantie ist nicht gesetzlich geregelt noch gesetzlich regelbar. Sie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers, Herstellers oder wessen auch immer. "Garantiebedingungen werden immer vom Garantiegeber festgelegt - siehe weiter unten.

3) Gewährleistungsansprüche sind immer dem Verkäufer gegenüber anzumelden. Garantieansprüche hingegen immer dem Garantiegeber gegenüber (z.B. Hersteller). Gibt es beispielsweise eine Herstellergarantie, so ist jeder, der bei der Erfüllung derselben hilft (ausgenommen dem Hersteller selbst) berechtigt, für seine Dienstleistung Entlohnung bzw. für seine Auslagen (Versandkosten etc.) Ersatz zu begehren. "Selbst ist der Mann" kann hier - wie auch in anderen Fällen - sparen helfen.

3) Garantien beziehen sich auf komplette Geräte oder auf bestimmte Einzelteile ("Komponenten") der Vertragsgegenstandes - je nachdem, wie es dem Garantiegeber gefällt (solange es nicht wider die guten Sitten verstösst).

Wenn wir Dein Beispiel "Auto" hernehmen: Die Rostschutzgarantie z.B. bezieht sich ausschließlich auf durchrostende Teile (Karosserie, ev. Fahrwerk etc.), die Drei-Jahres-Garantie einiger japanischer Hersteller umfasst das komplette Auto exkl. der Verbrauchsteile (Bremsbeläge, Kupplungsbeläge etc.).

4) Garantieen können vom Garantiegeber mit Auflagen jedweder Art verbunden werden - je nachdem, wie es dem Garantiegeber gefällt.

Wieder zum Beispiel "Auto": Eine Rostschutzgarantie ist bei fast allen Herstellern davon abhängig, dass auch die dafür nötigen Pflegearbeiten regelmäßig gemacht bzw. nachgewiesen werden. Die Komplettgarantie wiederum erlischt bei fast allen Herstellern, die sie anbieten, wenn die Serviceintervalle nicht eingehalten bzw. die vorgeschriebenen Servicearbeiten nicht gemacht werden.

P.S.: Ich hoffe, Du nimmst mir diese Klarstellung nicht übel. ;-)

Und, wenn Du mir nicht glaubst, sei so freundlich, und lege die Ausführungen einem Anwalt vor. Deine Lehrer sind für mich nach Deinen Ausführungen (und auch denen anderer Mitschüler) im Spengerschule-Beitrag wohl kaum mehr als Referenzen tauglich.
  
GrummelGrumpf

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Re(5): 7% Preiserhöhung
19.12.2001, 18:26:53
ich mach mir trotzdem nochmal die arbeit hier einiges klar zu stellen:

die quelle dieser aussagen ist: "das neue gewährleistungs- und garantierecht" der wkö, huberta maitz-strassnig, ulrike sehrschön (hihi), september 2001

folgende passagen sind interessant:

Was ist Gewährleistung:
Im Rahmen der Gewährleistung ist nur für Mängel, die bereits im Übergabezeitpunkt bestanden haben (mögen diese sich auch erst später zeigen). Mängel, die erst durch Gebrauch entstehen sind nicht erfasst. (Seite 17)

Darin zeigt sich der UNterschied zur vertraglichen (freiwilligen) Garantie: Während im Rahmen der Gewährleistung für die Mangelfreiheit im Übergabezeitpunkt gehaftet wird, kann der Übergeber zusätzlich garantieren, dass während einer bestimmten Garantiefrist gar keine Mängel auftreten. (Seite 17)

Handelt es sich jedoch um einen typischen Produktverschleis durch Abnutztung, so liegt kein Gewährleistungsfall vor: Die Sache war im Übergabezeitpunkt mangelfrei. Wohl aber könnte die Herstellergarantie noch greifen, sofern sie diesn Fall umfasst. (Seite 18)

Häufig werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung miteinander vermengt. Zur Verdeutlichung sei deshalb nochmals klargestellt, dass unter Gewährleistung die gesetzlich vorgesehene Haftung des Übergebers für Mängel verstanden wird, die die Sache im Zeitpunkt der Übergabe hat, wenn auch nunmehr eine Vermutungsregelung für das Vorliegen der Mangelhaftigkeit vorgesehen wird, wenn der Mangel innerhalb von sechs Monaten hervorkommt.
Im Unterschied dazu handelt es sich bei einer Garantie vereinfacht ausgedrückt um eine freiwillige vertragliche Haftungsüberhahme meist für den Fall von Mängel, die innerhalb der festgelegten Garantiefrist auftreten.
...Der Händler, der die Sache dem Letztkunden verkauft, fungiert gewissermaßen als Bote, der Garantievertrag kommt direkt mit dem Hersteller zustande und tritt somit als sebständiger Vertrag neben dem Kaufvertrag mit dem Händler und der sich allenfalls daraus ergebenden Gewährleistung.... (Seite 85)

so das ist die rechtsinfo der wkö. wer es ganz genau wissen will, der sollte sich das büchlein kaufen.

weiters möchte ich zur garantie noch hinzufügen, dass der händler nicht verpflichtet ist die transportkosten jeglicher art zu übernehmen (da er ja nur bote der garantie ist), anders ist das bei gewährleistung, dass würde aber hier zu lange werden.

hoffe hier zur aufklärung beigetragen zu haben.

und, tut's nicht immer mutmassen. ;-)
  
lercherl

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Re(14): 7% Preiserhöhung
Fly
21.12.2001, 02:24:06
Na und da simma wieder dort, dass halt ned nur ich "korrekter" Kunde bin, sondern mir auch entsprechend "korrekte" Händler aussuch. Weil bei dem kann ich durchaus dann hingehen, meine CDs mitnehmen und ihn mal bitten zu schauen ob das Trumm die Dinger halt ned lesen kann oder ich zu blöd bin.

Dass Du Dir so 'ne Aktion bei einem uns allen wohlbekannten Händler zeichnen kannst is' klar. Und ich glaub' ich kenne meine Händler inzwischen gut genug, und diese mich auch, dass der Umtausch mit recht hoher Wahrscheinlichkeit problemlos ablaufen dürfte, weil zuallererst versuch ich mal mit dem Trumm was geht, schon allein weil der Weg zurück zum Händler einen Aufwand darstellt. Ich hab jetzt 3 Wochen mit halbkaputter Tastatur zugebracht, nur weil ich meinen A... ned hochbekommen hab um zu 'n Händler zu dackeln...

Entsprechend wissen's, dass, wenn ich mit 'nem Trumm ankomm und es als defekt reklamier', dass das Teil wirklich im Eck is'. Eben weil's für mich weniger Aufwand ist, es mal in 'nem anderen Rechner einzubauen und durchzutesten als zum Händler zu koffern.

Und das gilt bitte ned nur für mich, sondern im Prinzip für jeden. Nicht beim Billigramscher wo Du Einnahmequelle bist, sondern beim Fachhändler der Dich als Kunden sieht und auch so behandelt. Und, im Vertrauen, die 2 bis 5 Prozent die das mehr kostet, weil um mehr Preisunterschied geht's da ned, die isses 10 mal wert!


Shadows can be made real
if you kill in their name.

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Re: 7% Preiserhöhung
18.12.2001, 14:45:58
Langsam reicht es mit den ganzen "POAH, hast schon gehört/gesehen/gelesen/gerochen/was_auch_immer was der Goldi schon wieder angestellt hat"-Postings... Kriegt der Goldadler morgen vielleicht schon die Schuld wieso es in St. Pölten 20 cm Schnee hat, oder wieso es bei uns in Xiberg -15 Grad Celsius hat.

Wenn das mit der Händlerhetze hier so weiter geht, werde ich anfangen mich aktiv gegen das Fortführen dieses Bereiches des Forums einsetzen, denn in dieser Art und Weise ist dieses Forum keineswegs hilfreich bei der Auswahl des Händlers.

Dafür setze ich mich dann aber auch aktiv dafür ein, daß die Benutzer die Benutzer bewerten können (so frei nach dem Prinzip, wie es bei Ebay passiert), damit man dann auf den ersten Blick sehen kann, was andere von diesem und jenen Benutzer halten.

Zu der Preiserhöhung: es wurde hier schon erwähnt, daß ab 1.1.2002 die Gewährleistung auf Produkte von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert werden muß! Da die Gewährleistung noch eine Stufe über der Garantie steht (genau kann ich es auch nicht erklären auf die Schnelle) bedeutet dies für die einzellnen Händler auch sicherlich einen größeren Aufwand und somit sollten die Preiserhöhungen auch irgendwie verständich sein. Leider treffen solche (für den Konsumenten absolut erfreulichen) Änderungen immer auch die kleinen Händler, die - um nicht komplett gegen die grossen Ketten (Mediamart, Niedermeyer, Cosmos, etc.) zu verlieren - eine kleinere Gewinnspanne in Kauf nehmen müssen und eine nach der anderen eingehen. Traurig aber wahr...

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