Autoverkauf - Mündigkeit des Käufers
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Autoverkauf - Mündigkeit des Käufers
21.03.2007, 13:22:08
Folgende Situation:

Habe meinen alten BMW 325 td inseriert.
3 junge Burschen aus Tirol kommen vorbei, um ihn sich anzusehen, der Käufer kommt selber mit dem Auto, fährt auch Probefahrt und schaut alles durch. Nach der Frage, wie alt er ist, sagt dieser 19.

Ok, Auto war noch angemeldet, er unterschreibt Kaufvertrag über 2000 €, ausgemacht war, er holt ihn sich eine Woche später ab. Pickerl läuft noch bis April.

Am Freitag musste ich zufällig nach Tirol, somit habe ich ihm das Auto gleich vorbeigestellt, Geld kassiert, und wieder heimgefahren.

Gestern kommt ein Anruf seines Vaters. Laut Prüfgutachten vom Öamtc oder irgendeiner Werkstätte hat 32(!?) Mängel festgestellt. zB korrodierte Bremsleitungen etc.

Weiters hat der Vater des Burschen gesagt, er ist erst 17 (?) und somit noch nicht mündig, also der Kaufvertrag nichtig.
Er meint, ich soll das Auto zurücknehmen. Als Anmerkung dazu waren seine Eltern mit dem Autokauf nicht einverstanden?

Wie schauts rechtlich nun wirklich aus?

Hatte der Bursche L17 ? Wenn ja, kann er doch über sein eigen verdientes Geld verfügen?

Wenn nein, wieso kommt er dann selber mitm Auto, und macht auch Probefahrt?
Bin ich verpflichtet, das Alter zu kontrollieren?
Von Gewährleistung usw wurde im Kaufvertrag Abstand gehalten, da dieser ja Privat war.
Weiters kann er mich doch nicht wegen diverser Mängel haftbar machen, wenn er die Gelegenheit der Probefahrten nutzte, einen Ankaufstest etc aber ungeachtet ließ? Somit kann doch auch keine Rede einer Rücknahme sein?

Wie gesagt, die Eltern waren mit einem generellen Autokauf im Vorhinein nicht einverstanden, aber dafür kann ich ja nichts oder?

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Re: Autoverkauf - Mündigkeit des Käufers
22.03.2007, 07:19:55
wird nicht ganz einfach für dich die sache.
auf jeden fall, wie eh schon beschrieben, einen ausweis faxen lassen.

als mündig minderjähriger hat er folgende rechte:
von 14 – 18 Jahren: "Mündig Minderjährige"; freie Verfügung über Überlassenes; freie Verfügung über eigenes Einkommen, wenn keine Gefährdung der Befriedigung der Lebensbedürfnisse; volle Deliktfähigkeit; Bestimmung der Religion


wenn er schüler ist, würde ich aus dem obigen ableiten, daß du keine chance haben wirst.
wenn er arbeitet und somit sein eigenes einkommen hat, dann könnte es von seinem verdienst und seinen anfallenden kosten (ev. miete? oder kostgeld daheim, .....) abhängen. eventuell könntest dann doch glück haben.

ich würde an deiner stelle nicht gleich klein beigeben, du solltest auf jeden fall eine entschädigung fürs zustellen verlangen, für den entstandenen aufwand für einen wiederverkauf (neues inserat, ev. weniger interessenten,...).
die 32 mängel interessieren nicht, da ja im kaufvertrag gewährleistung ausgenommen wurde, eine probefahrt durchgeführt wurde und das auto mit 2000€ auch eher in der kategorie "billiges eck" zu finden war.

weise den vater auch darauf hin, daß du vor zeugen wegen des tatsächlichen alters belogen wurdest und im falle des falles deshalb dir noch schritte überlegen könntest sollte es zu einem rechtsstreit kommen (wobei ich hier bei der androhung bleiben würde!)


nur meine bescheidene meinung, bin kein rechtsexperte!

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