Ist das nicht frech? VV-Computer
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Re(2): Ist das nicht frech? VV-Computer
27.03.2007, 18:16:07
es gibt keine verpflichtende garantie!

gesetzlich ist nur die gewährleistung, nicht aber die garantie vorgeschrieben.
die gesetzlich festgelegte gewährleistung gilt 2 jahre auf bewegliche güter, 3 jahre auf unbewegliche. also in deinem fall 2 jahre. gewährleistung bezieht sich NUR auf mängel, die zum zeitpunkt der übergabe vorhanden waren. (z.b. du kommst bei einem pc nach einem monat drauf, dass eine usb-schnittstelle ned funktioniert)

die gewährleistung bekommst du vom händler, nicht vom hersteller.
nach einem halben jahr tritt die beweislastumkehr in kraft.
darunter versteht man, dass innerhalb der ersten 6 monate der hersteller beweisen muss, dass zum zeitpunkt der übergabe alles funktioniert hat (was i.d.R. nicht möglich ist).
nach den 6 monaten musst du beweisen, dass zum zeitpunkt der übergabe dieser mangel bereits vorlage (was auch sehr schwierig zu beweisen sein wird)

die garantie hat damit eigentlich nichts zu tun. die garantie gewährt dir der hersteller. diese ist aber nicht gesetzlich festgeschrieben -> d.h. der hersteller muss dir keine garantie gewähren. wenn ers aber macht, dann musst du die garantiebestimmungen lesen, auf die sich die garantie beziehen. in der regel kannst du nur dann garantie in anspruch nehmen, wenn der fehler bei sachgemäßer benützung aufgetreten ist (-> beim laptop fällt ohne ersichtlichen grund das display aus / keine garantie, wenn dir der laptop hinunter fällt).

im garantiefall musst du auch in der regel dafür sorge tragen, dass das produkt zum hersteller kommt. sofern er sich nicht freiwillig dazu verpflichtet, musst du für den versand aufkommen. der verkäufer hat jedenfalls bei einer herstellergarantie nichts mit dem fall zu tun.

hoffe, der unterschied zwischen garantie und gewährleistung ist jetzt klarer...

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