Frage an die Rechtsexperten
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Frage an die Rechtsexperten (52 Beiträge, 939 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re: Händler hat die Sache versaut!
15.05.2007, 13:36:02
Das Möbelhaus hat einen Fehler gemacht und unwissentlich eine falsche, schlechtere  Ware versandt. Es könnte auch wissentlich gewesen sein, dann wäre es  Betrug, aber davon wollen wir einmal nicht ausgehen. Wir wollen weiters davon ausgehen, dass die Bestellung ordnungsgemäss (für die Couch mit Motor) war und hier den Käufern kein Irrtum/Fehler unterlaufen ist.

So. Und wer ist jetzt der *PIEP*? Der Kunde, der die von ihm vermutlich bereits bezahlte Ware so wie bestellt haben möchte (=Vertragserfüllung) und den der Händler verschar***ern will oder der Händler, der so verdammt dumm ist, dass er nicht sagt -
* oh aha,
* Moment, wir überprüfen das  
* ja, sie haben recht, es ist ein Irrtum/Fehler passiert
* bitte um Entschuldigung
* wir bringen das glöeich in ordnung
* wann dürfen wir die gelieferte Couch abholen
* dann je nach Lagerstand - die richtige Couch müssen wir aber erst bestellen, das dfauert leider etwas - wir bieten Ihnen aber an
* entweder in die geliefrte Couch den Motor einzubauen (das geht schnell) oder sie entscheiden sich fürs Warten dann hieten wir Ihnen einen Preisnachlass von 10% an.
Ergebnis: Kunde ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zufrieden.

Dagegen Ergebnis wenn man es so spielt wie das Möbelhaus in diesem Fall: Kunde ist sehr unzufrieden. Und verdammt noch mal, jeder normale Mensch wäre es auch. Blöder Händler, blöder.

Es gibt also nicht den geringsten Anlass, dem Threaderöffner derart präpotent und ungut zu kommen. Ausser man ist vielleicht selber ein Händler "vom gleichen Schlag". >:-D

15.05.2007, 13:36 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
....
Re(3): Händler hat die Sache versaut!
15.05.2007, 16:21:08
ja. der Fragesteller ist etwas frustriert und versucht jetzt eben, sich jetzt von allen Seiten Rat zu holen. Na und. Mich hat der präpotente Ton Deines Postings ihm gegenüber gestört. Angesichts der Sachlage würde ich mich auch rundum erkundigen und mich weder vom Händler "abschasseln" lassen noch eine erste Auskunft des KSV als allein selig machende Weisheit hinnehmen.

Die vom Möbelhaus angebotene "Lösung" würde ich sicher auch nicht akzeptieren, wenn sie mir wirklich die falsche Ware geliefert haben und das richtige Produkt ebenfalls führen.  Und die Käufer (Eltern des TE) werden wohl auch nicht als allererstes mit dem Anwalt gedroht haben, sondern ziemlich sicher erst dann, als sich irgend ein kleines Licht von "angestelltem Verkaufsverhinderer" (den Ehrentitel "Verkäufer" hat so jemand nicht verdient) blöd angestellt hat. Wenn sich der "Verkäufer" bzw. das Möbelhaus angesichts der falschlieferung auch nur halbwegs vernünftig und kundenorientiert verhalten hätte, wären die Käufer niemals "wild geworden".

Vom rechtlichen her glaube ich übrigens auch, dass der Kaufvertrag durch die Lieferung einer falschen Ware [Motor = wesentliches Merkmal des Kaufgegenstands!] seitens des Möbelhauses gar nie erfüllt wurde. Wir reden deshalb hier gar nicht von Gewährleistung, sondern von einer unbestellt zugesandte Ware (Couch ohne Motor - Käufer muss sie nur aufbewahren) und einen vom Händler noch zu erfüllenden Kaufvertrag (Lieferung Couch mit Motor). Meine Vorgangsweise in dem Fall wäre Fristsetzung 14 Tage für Lieferung der richtigen Ware (Einschreiben) bei Fristversäumnis bzw. wenn das Möbelhaus keine vernünftige Lösung anbietet, Rücktritt vom Kauf (wieder Einschreiber).

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung