Polizeieinsatz fotografieren?
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Re: Polizeieinsatz fotografieren?
22.06.2007, 08:39:02
Man muss bei dergleichen immer unterscheiden zwischen dem bloßen Fotografieren und der Veröffentlichung.

Das Aufnehmen der Bilder ist im öffentlichen Raum nur minimalen Einschränkungen unterworfen. Der Veröffentlichung sind durch das Recht der abgebildeten Person am eigenen Bild Grenzen gesetzt. Auch hat es sich zwischen Presse und Exekutive eingebürgert, dass man einzelne Polizisten in heiklen Amtshandlungen nicht identifizierbar abbildet.

Bei der Aufnahme von Amtshandlungen geschieht es aber oft, dass Polizisten einen massiv einzuschüchtern versuchen, indem sie erklären, das Fotografieren sei verboten. Da wird mit Störung der Amtshandlung, Erregung öffentlichen Ärgernisses etc. argumentiert und nicht selten geht das bis zu klarer Nötigung. Da muss jeder für sich entscheiden, ob er das durchstehen kann und will. Ohne den Hintergrund einer Redaktion oder einer Agentur wird es sich kaum dafürstehen.

In besonders kritischen Situationen jedoch, in denen sich Exekutivorgane strafbarer Handlungen schuldig machen (man denke nur an die diversen Toten und Schwerverletzten diverser "Amtshandlungen") wäre man nicht nur berechtigt, sondern sogar durch das Gesetz gehalten, mit der Kamera Beweissicherung zu betreiben, um eine spätere Strafverfolgung zu erleichtern. In diesem Fall würde sich eine Person, die einem die Kamera abnimmt und Aufnahmen vernichtet dann auch noch neben anderem der Vernichtung von Beweismitteln schuldig machen.

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