Re(2): Die Gewährleistung:
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » [FAQ] Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung & Garantie? (21 Beiträge, 72 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): Die Gewährleistung:
11.01.2002, 22:46:25
Als ich würd's ja so beschreiben:
oder besser gesagt nach meinem Skriptum schauts so aus! |-D


1.) MÄNGEL

1.1.) SACHMANGEL:

"körperlicher" Mangel:

Fehlen
.)ausdrücklich vereinbarter oder
.)verkehrsüblicher Eigenschaften

1.2.) RECHTSMANGEL

.) Nichtverschaffen der vertraglich zu verschaffenden Rechtsposition


2.) GEWÄHRLEISTUNGSFRIST  

2.1.) bei Sachmangel: ab Übergabe

2.2.) bei Rechtsmängel: ab Geltendmachen des Mangels durch die berechtigte
                        Person


2.3.) bewegliche Sachen: 6 Monate;
2.4.) unbewegliche Sachen: 3 Jahre;
2.5.) Viehmängel: 6 Wochen

2.6.) Präklusivfristen: von Amts wegen wahrzunehmen; nach Ablauf bleibt auch  
                        keine Naturalobligation

2.7.) Mängelrüge: nur bei beiderseitigem Handelskauf erforderlich (wenn in
                  diesem Fall unterlassen: keine Gwl, auch wenn Frist noch  
                  nicht vorbei)



3.) ARTEN DES MANGELS

3.1.) wesentlich: Unbrauchbarkeit iSd Verhinderung des ordentlichen oder
                  vereinbarten Gebrauchs

3.2.) unwesentlich: Unerwünschte Abweichung vom Vertrag
3.2.1.) unbeachtlicher Mangel: von so minimaler Bedeutung, daß für das
                               GewährleistungsR ohne Belang

3.3.) unbehebbar: Beseitigung absolut unmöglich oder nicht mit wirtschaftlich
                  vernünftigen Mitteln möglich

3.4.) behebbar: mit wirtschaftlich vernünftigen Mitteln möglich


BEACHTE: Bei Gattungssachen (Austauschbarkeit!) gibt es per se keinen unbehebbaren Mangel, daher: Austausch auch, wenn "unbehebbarer" Mangel im landläufigen Sinn.

3.5.) Qualitätsmangel: Art und Eigenschaft betroffen

3.6.) Quantitätsmangel: Menge

4.) RECHTSFOLGEN - JE NACH ART DES MANGELS

4.1.) unbehebbar & wesentlich: WANDLUNG (einziger Rechtsbehelf): rückwirkende
                               Vertragsaufhebung mit jeweiliger
                               Leistungsrückstellung

4.2.) unbehebbar & unwesentlich: PREISMINDERUNG (einziger Rechtsbehelf)
                                 Gewährung eines Preisnachlasses zum Zweck der
                                 Wiederherstellung der "subjektiven
                                 Äquvalenz"; Ziel: jene Wertrelation, die die
                                 Parteien vereinbart haben, soll erhalten
                                 bleiben bzw. nachträglich wiederhergestellt
                                 werden.

4.3.) behebbarer Qualitätsmangel:
      ALTERNATIV: PREISMINDERUNG oder VERBESSERUNG
      (Beseitigung des Mangels = Herbeiführung des Zustands der
      Mangellosigkeit)

4.4.) behebbarer Quantitätsmangel:
      Reihenfolge:
         NACHTRAG: Nachlieferung jener Menge, die auf das vereinbarte Maß noch
         fehlt; erst bei dessen Mißlingen

         PREISMINDERUNG


5.) AUSSCHLUSS VON GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHEN BEI:

5.1.) offenkundigen Mängeln

5.2.) vertraglichem Ausschluß (Grenzen: Sittenwidrigkeit (bei fabriksneuen
      Waren; AGB: Umstände)

5.3.) KSchG: Gewährleistungsregeln dürfen zum Nachteil der Verbraucher  
      überhaupt nicht abbedungen werden





Ciao,
M.A. Morpheus™
"Es ist eine große Kunst, nicht über Dinge zu reden,
von denen man nichts versteht."

ICQ: 24551752

Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
...  Re(3): Die Gewährleistung:  (AVS am 12.01.2002, 12:46:34)
....  Re(4): Die Gewährleistung:  (M.A. Morpheus am 12.01.2002, 14:23:27)
...  Re(3): Die Gewährleistung:  (Marc am 12.01.2002, 13:49:29)
....  Re(4): Die Gewährleistung:  (M.A. Morpheus am 12.01.2002, 14:22:49)
.....  Re(5): Die Gewährleistung:  (Marc am 12.01.2002, 16:28:10)
.....  Re(5): Die Gewährleistung:  (M.A. Morpheus am 12.01.2002, 21:56:43)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung