Re(2): Korrekte Garantieabwicklung?
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Re(2): Korrekte Garantieabwicklung?
14.08.2007, 19:22:53
Ist zwar nett, dass Dir egal ist, was der Händler mit einem gebrauchten Trumm
(deshalb, weil das schließlich nicht nur Notebooks betrifft) macht


Danke für diesen Satz... Ich finde es schade das es nicht mehr User so sehen, das Problem ist das schon fast keiner mehr das sieht was wirklich das Problem ist. Ein Gerät mit einem Defekt ist weder 2. Wahl, schlecht produziert noch weniger wert - es hat eine Defekt Punkt. Ist dieser mit zumutbarem Aufwand zu beheben- wo ist das Problem außer das man ein paar Tage nicht mit dem Gerät arbeiten kann - aber offen gesagt kann das auch nicht das Problem sein. Jemand der sein Gerät wirklich täglich zum überleben braucht muss sich eines mit einem entsprechenden Support kaufen. Ein Carepaq mit 3 Jahren next workday Support oder andere Optionen.
Ein Defekt kann immer passieren, nicht nur beim Kauf sondern auch nach 8 Monaten oder nach 20.. braucht man jederzeit sein Gerät muss man in Kauf nehmen das dieses PLUS an Service auch etwas kostet.
Leider ist es so das das kaum jemand sehen will und den Satz "Service ist Geil" habe ich noch in keiner Werbung gehört.. Klar Service kostet und ich kann nicht erwarten das ich wenn ich nicht bereit bin für Mehrleistung mehr zu bezahlen diese auch zu bekommen.
Klar in diesem Fall hart wenn das Gerät gleich am Beginn defekt ist, das der User das eher Suboptimal finden kann ich nachvollziehen und ich verstehe auch die Anfrage... nur wie soll ich das sagen.. es gibt halt auch Hersteller die eine DOA (also defekt wenn kommt..) Regelung haben.. da gibts dann sofort ein neues Gerät egal ob mit Servicevertrag oder ohne.
Ich kann wirklich jeden Kunden verstehen der ein defektes Gerät bekommen und dann sauer ist weil er nicht sofort damit arbeiten kann. Es ist verständlich das es nervt weil was das betrifft (Elektronik, Autos...) sind wir wie Kinder. Und egal ob das Gerät fürs Business ist oder sonst was es ist neu und man will damit "spielen" aber jedes Spiel hat seine Regeln in diesem Fall das ABGB und für alle die mehr darüber wissen wollen.

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=markt+%2B+dienstleistung&id=24579&cookie%5Ftest=1

aber hier glaube ich der wichtigeste Auszug aus dem Ganzen der hier genau zutrifft.

ZITAT aus Artikel:

Verbesserung und Austausch

Je nachdem, welcher Mangel zu beklagen ist, kann man also zunächst nur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder einen Austausch verlangen.

Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Käufer. Man kann sich also grundsätzlich aussuchen, ob der Vertragspartner reparieren oder austauschen soll. Das Wahlrecht hat aber eine Grenze: Wenn das gewählte Mittel unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, dann bleibt nur das jeweils andere Mittel.

TIPP:

Insbesondere bei fabriksneuen Waren „von der Stange“ – seien es Elektrogeräte oder Neuwagen – wird sich häufig der Austausch gegen eine mangelfreie Ware empfehlen.
Wenn man Verbesserung verlangt, sollte man schriftlich festhalten, dass es sich um eine „kostenlose Verbesserung“ und nicht um einen kostenpflichtigen Reparaturauftrag handelt.
Egal welchen Behelf man wählt, Sie sollten jedenfalls verlangen, dass der Verkäufer Ihre Aufforderung innerhalb einer angemessenen Nachfrist (Enddatum angeben) erledigt. Es darf nicht ewig dauern.

ZITAT Ende.

Und was hier leider etwas unter geht ist das der Händler in jedem Fall ausreichend Zeit gegeben werden muss um den Defekt auch nachzuvollziehen. Gerade in diesem Fall kann es viele Ursachen haben wo es vom falschen Bios bis hin zum defekten Mainboard alles sein kann. Somit hin zu gehen und zu sagen ich möchte sofort ein Neues ist hier vorerst mal als ein unverhältnismäßiger Aufwand anzusehen da es nicht umbedingt ein Fehler der Hardware sein muss. (und das ist jetzt nicht auf Sie bezogen sondern auf uns alle also nicht persönlich nehmen ist nicht so gemeint) 90% aller Computerprobleme liegen zwischen Tastatur und Schreibtischsessellehne...


14.08.2007, 19:32 Uhr - Editiert von EGWPC, alte Version: hier
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