Kein Licht am Tag -> keine Strafe
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Re(4): Kein Licht am Tag -> keine Strafe
18.09.2007, 08:36:33
stimmt.

Allerdings wird sich der UVS Wien wohl etwas schwer tun, beim nächsten Fall zu sagen: "Du wirst bestraft, weil Du hast "schuldhafter" vergessen als der erste Depp, das Licht am hellichten tag einzuschalten."

Allerdings leisse sich argumentieren, dass jemand, der ohne Licht am Tag fährt und bei einer Polizeikontrolle den vorbereiteten Zettel aus dem Handschuhfach nimmt um damit Straflosigkeit zu verlangen, das Delikt "ganz bewusst" gesetzt hat (im Vertrauen auf die Straflosigkeit des normwidrigen Verhaltens). In dem Fall wäre natürlich nicht mehr von einer "geringfügigen Schuld" auszugehen (im Vergleich zum "deliktstypischen Schuldgehalt der in etwas so anzusetzen ist: "tschuldigung Herr Insp. ... i hobs vergessn. Kummt net mehr vur.") und eine allfällige Strafe vom UVS somit eigentlich zu bestätigen. >:-D

Detto, wenn sie denselben Schleimer, der jetzt straf- und ermahnungslos ausgegangen ist, nochmlas ohne Licht am tag erwischen. Dann ist er "Wiederholungstäter", der sich wohl nicht mehr auf den "geringfügigen Schuldgehalt" seiner "Tat" berufen kann.


In der Praxis ist es aber wohl ohnedies egal, weil die absurde "Licht am Tag" Vorschrift bei guten Wetter- und Lichtverhältnissen hoffentlich ohnedies nicht mehr bestraft bzw. angezeigt wird.

Die Versicherungen dagegen werden mit dem Argument, dass das Licht nicht eingeschaltet gewesen sei, aber bis zur allerletzten Sekunde der Regelung vor einer Schadensregulierung drücken wollen. Unter Garantie! Und das könnte finanziell doch wesentlich mehr weh tun als 42 Euro fuffzig Strafe.

Alles in allem wieder einmal ein klassisches Beispiel für die Hirnlosigkeit unserer Regierung(en - aktuelle und vergangene) und ein beleg für dei österreischische Meisterschaft im Generieren von Rechtsunsicherheiten. Und gleichzeitig dauernd vom "Rechtsstaat Österreich" faseln. %-)

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