Interessantes Urteil - paßt mit Euren Paßfotos auf...
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Re(5): Interessantes Urteil - paßt mit Euren Paßfotos auf...
18.09.2007, 13:44:38
>Künstler des ist vermutlich das problem... dass fotografen glauben, jedes foto dass sie machen wäre kunst..


Na ja auch das ist ja - zumindest grob - geregelt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Zitat:
"Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, z. B. Kompositionen, Gemälde, Skulpturen, Texte, Theaterinszenierungen, Fotografien, Filme, Rundfunksendungen, Musik- und Tonaufnahmen. Ein urheberrechtlicher Schutz ist nur dann möglich, wenn die geistige oder künstlerische Leistung eine angemessene Schöpfungshöhe aufweist, also vereinfacht ausgedrückt 'kreativ' genug ist. Ist dies nicht der Fall, bleibt das Werk gemeinfrei d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz. Das Urheberrecht muss nicht angemeldet werden, es entsteht im Moment der Schaffung."

Natürlich würden da jetzt Juristen monatelang herum streiten und tüffteln ...

warum kann man diese "Kunst"/kreative schaffung/wie
auch immer  nicht (mit) kaufen ??edit: und eigentlich gehts ja den fotografen
ums geld, die wollen für die selbe! arbeit unterschiedlich viel kohle
(jenachdem was der auftraggeber mit dem foto macht)


Genau deswegen !
Stell dir vor du fertigst einen Fotografen mit Trinkgeld ab und machst dann mit der Vermarktung SEINES Bildes Millionen! Wo ist dein kreativer Beitrag dabei?
Ausbeutung pur .... passiert sowieso oft genug ....

mich schauderts gerade:sind architekten/planer auch künstler??wenn ich jemanden beauftrage ein haus zu planen und ich baue das ...natürlich ist der dabei "kreatives zeugs zu schaffen" aber dafür zahl ich ihn ja..hat der planer/zeichner/architek irgendwelche rechte am plan ??


Architekten sind Künstler. Das steht außer Frage, wenn Du Mal mit ihnen gearbeitet hast >:-)>:-)

Und ja, gilt natürlich auch für Pläne aller Art. Auf meinen steht z.B. standardmäßig:
Weitergabe sowie Vervielfältigung, Verbreitung und/oder Bearbeitung dieses Dokumentes, Verwertung und Mitteilung seines Inhaltes sind verboten, soweit nicht ausdrücklich gestattet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Alle Rechte für den Fall der Patenterteilung, Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten.



Meine Foto Galerie:
http://www.fotocommunity.de/pc/pc/mypics/1002974
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Re(7): Interessantes Urteil - paßt mit Euren Paßfotos auf...
18.09.2007, 15:31:16
natürlich, aber ich zahl für die leistung...


Die Leistung wird erbracht, Du hast das Foto. Und dann?

ich sag dir: fotografier den berg da.. , und schon hast DU die rechte an dem
bild.. des kanns nicht sein , vorallem weil ja in dem fall ICH 90% der
kreativen arbeit "geleistet" hätte und du nur der "selbstauslöser" bist...


Es geht hier um ein offenbar falsches "Rechte"-Verständnis. Man kann ja alle möglichen Verwertungsrechte an einem Werk kaufen bzw. verkaufen. Du kannst gegen entsprechendes Entgelt das Foto vom Berg publizieren, wo du willst.
Wenn Du jetzt dem Fotografen genau sagst, was er machen soll, du die Beleuchtung steuerst etc. - wos was i - dann bist ja vielleicht eh du der Urheber! Ich weiß nicht, wie das bei der Fotografie in diesem Fall ist.
In der Musikproduktionsbranche gibt es z.B. bei einem Song einen Komponisten, einen Texter und ggf. einen Bearbeiter (falls ich ein altes Mozart-Werk neu arrangiere).
Der Tontechniker, der jetzt an den Reglern sitzt, wird an dem Song niemals Urheber werden. Nicht mal die Musiker, die den Titel einspielen, sind Urheber. Urheber sind die, die das ursprüngliche Werk schaffen, also den Song und den Text schreiben. Allerdings sind hier andere Beteiligungen für Interpreten vorgesehen usw., es kommt keiner zu kurz.

Gehst Du aber in ein Fotostudio, grinst blöd in die Kamera zahlst dann 9,90 €, bist Du offenbar nicht Urheber, sondern nur Grinser. |-D



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