Re(7): Interessantes Urteil - paßt mit Euren Paßfotos auf...
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Re(7): Interessantes Urteil - paßt mit Euren Paßfotos auf...
18.09.2007, 15:31:16
natürlich, aber ich zahl für die leistung...


Die Leistung wird erbracht, Du hast das Foto. Und dann?

ich sag dir: fotografier den berg da.. , und schon hast DU die rechte an dem
bild.. des kanns nicht sein , vorallem weil ja in dem fall ICH 90% der
kreativen arbeit "geleistet" hätte und du nur der "selbstauslöser" bist...


Es geht hier um ein offenbar falsches "Rechte"-Verständnis. Man kann ja alle möglichen Verwertungsrechte an einem Werk kaufen bzw. verkaufen. Du kannst gegen entsprechendes Entgelt das Foto vom Berg publizieren, wo du willst.
Wenn Du jetzt dem Fotografen genau sagst, was er machen soll, du die Beleuchtung steuerst etc. - wos was i - dann bist ja vielleicht eh du der Urheber! Ich weiß nicht, wie das bei der Fotografie in diesem Fall ist.
In der Musikproduktionsbranche gibt es z.B. bei einem Song einen Komponisten, einen Texter und ggf. einen Bearbeiter (falls ich ein altes Mozart-Werk neu arrangiere).
Der Tontechniker, der jetzt an den Reglern sitzt, wird an dem Song niemals Urheber werden. Nicht mal die Musiker, die den Titel einspielen, sind Urheber. Urheber sind die, die das ursprüngliche Werk schaffen, also den Song und den Text schreiben. Allerdings sind hier andere Beteiligungen für Interpreten vorgesehen usw., es kommt keiner zu kurz.

Gehst Du aber in ein Fotostudio, grinst blöd in die Kamera zahlst dann 9,90 €, bist Du offenbar nicht Urheber, sondern nur Grinser. |-D



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