Fragen zu Beteiligung an einer GmbH
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Fragen zur Beteiligung an einer GmbH
27.09.2007, 20:51:58
Hallo!

Habe ein paar Fragen zur GmbH. Vielleicht finden sich hier ja ein paar Spezialisten :D

Ich arbeite Vollzeit und möchte mich nebenbei zu 25% od. 50% an einer
GmbH beteiligen.

Derzeit gibt es in dieser GmbH nur einen einzigen Gesellschafter der gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und mit 17.500 € Stammkapital beteiligt ist. Lt. Steuerberater is es in so einem Fall für den alleinigen Gesellschafter nicht möglich, sich selbst ein normales Vollzeitgehalt aus der GmbH zu nehmen. Stimmt dies?

Für mich wäre geplant: ein Einstieg mit 17.500 € bzw 8.750 € und als "Dankeschön" für die Finanzierung eine Anmeldung auf geringfügiger Basis und ein Dienstwagen.

Wie wird der Dienstwagen versteuert bei geringfügig Angestellten (Gesellschaftern)?

Wäre es auch ohne geringfügige Anmeldung möglich, einen Dienstwagen zu "nutzen"
als Gesellschafter? Wie würde man dies versteuern?

Hätte ich als Gesellschafter steuerliche Nachteile da ich ja dann 2 Einkommen hätte?
Wie müsste ich mein gesamtes Einkommen aus beiden Firmen versteuern, wenn
zB noch ein Gewinn am Ende des Jahres hinzukommen würde?

Weiters stellt sich noch die Frage: Kann ich auch ohne jegliche Art von Anmeldung
offiziell die GmbH vertreten bzw. für die GmbH in vollem Außmass arbeiten?

Welche Varianten würdet Ihr empfehlen um Vollzeitjob + Gesellschafter zu vereinen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Mfg
Pimp

27.09.2007, 20:53 Uhr - Editiert von pimp, alte Version: hier
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Re: Fragen zur Beteiligung an einer GmbH
27.09.2007, 21:43:41
Derzeit gibt es in dieser GmbH nur einen einzigen Gesellschafter der
gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und mit 17.500 € Stammkapital beteiligt
ist. Lt. Steuerberater is es in so einem Fall für den alleinigen
Gesellschafter nicht möglich, sich selbst ein normales Vollzeitgehalt aus der
GmbH zu nehmen. Stimmt dies?


was bitte ist ein "normales " gehalt??
Für mich wäre geplant: ein Einstieg mit 17.500 € bzw 8.750 € und als
"Dankeschön" für die Finanzierung eine Anmeldung auf geringfügiger Basis und
ein Dienstwagen.


das ist nicht möglich (offiziell)
Wie wird der Dienstwagen versteuert bei geringfügig Angestellten
(Gesellschaftern)?


so wie bei allen andren auch, macht keinen unterschied
Wäre es auch ohne geringfügige Anmeldung möglich, einen Dienstwagen zu
"nutzen"
als Gesellschafter? Wie würde man dies versteuern?
nein
Hätte ich als Gesellschafter steuerliche Nachteile da ich ja dann 2 Einkommen
hätte?
Wie müsste ich mein gesamtes Einkommen aus beiden Firmen versteuern, wenn
zB noch ein Gewinn am Ende des Jahres hinzukommen würde?


einkommenssteuererklärung, nachteil hast keinen
Weiters stellt sich noch die Frage: Kann ich auch ohne jegliche Art von
Anmeldung
offiziell die GmbH vertreten bzw. für die GmbH in vollem Außmass arbeiten?
ja, die art der vertretung ist nicht an die art der anstellung gebunden.
Welche Varianten würdet Ihr empfehlen um Vollzeitjob + Gesellschafter zu
vereinen?
garnicht, das hört sich nämlich alles sehr dubios an.....
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Was kümmert's die Eiche, wenn sich die Schweine daran reiben
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Re: Fragen zur Beteiligung an einer GmbH
27.09.2007, 22:55:12
1. eine firma die locker einen firmenwagen für firmenfremde zwecke abstellen kann, braucht deine 17.500 nicht. braucht sie diese doch und gibt den firmenwagen dafür ohne betriebliche nutzung her, dann ist das management unseriös und du solltest dein geld besser anlegen.

2. ein GF einer gmbh kann nur dann angestellter der firma sein, wenn er max. 25% der anteile hält.

3. deine beteiligung an der firma sollte eine geringfügige beschäftigung nicht ausschliessen, sofern du weniger als 25% hältst. (steuerberater fragen)

4. der firmenwagen ist ein sachbezug der ja zur geringfügigen hinzuzurechnen wäre und im zusammenhang mit der geringfügigen aus meiner sicht nicht machbar. (steuerberater fragen)

5. darfst du zu deiner jetzigen vollzeitbeschäftigung einer weiteren beschäftigung nachgehen?  falls dies nicht so im dienstvertrag steht und du keine einwilligung des arbeitgebers einholst, stellt dies einen fristlosen entlassungsgrund dar.

6. der geschäftsführer kann dir eine handlungsvollmacht ausstellen, mit der du die firma nach aussen hin vertreten kannst unabhängig vom beschäftigungsstatus.

7. >Welche Varianten würdet Ihr empfehlen um Vollzeitjob + Gesellschafter zu vereinen?

eine gmbh beteiligung ist wie ein aktienkauf, und eine reine kapitalbeteiligung ist kein problem mit deinem arbeitsgeber solange du nicht als angestellter bzw. geringfügiger dort angemeldet bist. gewinnausschüttungen sind zu verkesten und nicht auf deine lohnsteuer wirksam.

solltest du ein auto zur nutzung brauchen/wollen so sollte dies offiziell dem gf gehören.
(ich gehe nicht davon aus dass sich diese unterkapitalisierte firma 2 autos leisten wird)


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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re: Fragen zur Beteiligung an einer GmbH
28.09.2007, 18:43:51
Ich arbeite Vollzeit und möchte mich nebenbei zu 25% od. 50% an einer
GmbH beteiligen.

das geht.

Derzeit gibt es in dieser GmbH nur einen einzigen Gesellschafter der
gleichzeitig auch Geschäftsführer ist und mit 17.500 € Stammkapital beteiligt
ist.

Das ist falsch. Mindestkapital einer GmbH ist 35.000. Es besteht aber die Möglichkeit, davon nur die Hälfte einzuzahlen. Er ist also mit 35K beteiligt, hat aber nur 17,5 cash einbezahlt. Im Insolvenzfall sind die ausständigen 17,5 aber dann nachzuzahlen!!!

Lt. Steuerberater is es in so einem Fall für den alleinigen Gesellschafter
nicht möglich, sich selbst ein normales Vollzeitgehalt aus der GmbH zu nehmen.
Stimmt dies?

Stimmt nicht bzw stimmt nur teilweise. Er kann sich selbst ein Gehalt zahlen. Für die GmbH ist es dann eine Betriebsausgabe. Für SEINE Steuererklärung ist es aber EK aus gewerbebetrieb.

Für mich wäre geplant: ein Einstieg mit 17.500 € bzw 8.750 € und als
"Dankeschön" für die Finanzierung eine Anmeldung auf geringfügiger Basis und
ein Dienstwagen.

Hmmmmmmmmmm.
Also die 17,5/8,75 gehen mal (siehe oben). Dazu kommen aber noch Gesellschaftssteuern und Notarkosten, gelle. Außerdem die Eintragung ins FB. Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist nicht gratis!

Geringfügige Anstellung ist möglich, aber die versicherungspflicht umgehst du damit mal nicht (bei 50%). Mit dem Sachbezug des PKW kommst du vermutlich sowieso über die grenze der Geringfügigkeit. Außerdem wird kritisch zu hinterfragen sein, ob das einer Steuerprüfung standhält. Oder bekommen alle geringfügigen dort einen eigenen PKW? Weil wenn nicht, dann ist dieses "Dankeschön" eben genau nicht fremdüblich, sondern eine verdeckte gewinnausschüttung und du endgültig in teufels Küche.

Und nebenbei: vergiß nicht, deine Nebentätigkeit deinem jetzigen arbeitgeber zu melden und von ihm genehmigen zu lassen, sonst hast eine fristlose.

Hätte ich als Gesellschafter steuerliche Nachteile da ich ja dann 2 Einkommen
hätte?
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zB noch ein Gewinn am Ende des Jahres hinzukommen würde?

Nachteile? Du zahlst mehr Steuern, weil du mehr verdienst. So einfach. Versteuert wird die Summe ALLER Einkünfte. Punkt.
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offiziell die GmbH vertreten bzw. für die GmbH in vollem Außmass arbeiten?

Ja. Du mußt überhaupt nicht von der GmbH angestellt sein, um sie zu vertreten. Du mußt nur als Geschäftsführer im FB eingetragen sein.
(und dann hast sicher Probleme mit deinem jetzigen AG, wennst das nicht vorher meldest)
Welche Varianten würdet Ihr empfehlen um Vollzeitjob + Gesellschafter zu
vereinen?

Macht die GmbH ausschüttungsfähige gewinne? Dann reine Kapitalbeteiligung.
Ansonsten ist die Frage ohne Zusatzinfos nicht seriös zu beantworten.

mfg
AVS
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Re(3): Fragen zur Beteiligung an einer GmbH
02.10.2007, 18:03:55
welche versicherungspflicht? bin ja bereits als arbeitnehmer in einer anderen
firma versichert.

irrelevant.
Du mußt dich für jede Betätigung versichern. Selbst für eine geringfügige, wenn du schon wo anders pflichtversichert bist.
Und umso "besser" wird das ganze, wenn es 2 verschiedene versicherungen (ASVG und GSVG)  betrifft.

sehe ich das richtig so: der eine gesellschafter besitz trotz einlage von
17.500 € 100%. nach meinem einstieg mit 8750 € , besitze ich 25 %. wo
"bleiben" dann die restlichen 25 %?

Das kann ich dir so nicht beantworten, weil ich den (euren) Vertrag nicht kennen.
Es ist wie gesagt so, daß bei einer GmbH nicht alles Kapital eingezahlt sein muß. Es können auch nur 50% sein.
daher gelten die 17,5K CASH (=50% von 35K = Mindestkapital einer GmbH kraft Gesetz) als 100% des Kapitals.
AFAIK gibt es daher 2 Möglichkeiten:
1. mit deinen 8750 kaufst du dir 50% des Kapitals (17500), wovon aber nur die Hälfte einbezahlt ist. Du schuldest der GmbH noch 8750, aber du besitzt und kontrollierst 50%.
2. du erwirbst nur 25%, die sind aber voll einbezahlt.

Ob 1. od. 2. kann ICH dir nicht sagen.
wie bzw. wo wird der unterschied zwischen reiner kapitalbeteiligung und
normaler mitarbeit deklariert?

???? Was meinst du?
kann ich als gesellschafter "offiziell" für die gmbh arbeiten, ohne dass es
als schwarzarbeit gesehen wird, da ich ja nicht angemeldet wäre?

Ja. Gratis.
generell: wie kann man als einziger eigentümer einer gmbh zu einem gehalt
kommen?

Indem ihm die GmbH einfach eines bezahlt ;-)
Nur ist er steuer- und sozialversicherungsrechtlich kein Angestellter sondern Gewerbetreibender. Daher SV nach GSVG statt ASVG.
wenn angenommen in den nächsten 2 jahren keine ausschüttung gemacht wird, wie
kann man dann auf andere weise von seiner investition profitieren

gar nicht ;-)
Wenn keine Ausschüttung, dann auch kein Profit für dich.
(die idee mit dem auto war quasi als alternative gedacht)

Das war MIR schon klar. Und ich fürchte, die Finanz wird das ebenso sehen: als verdeckte gewinnausschüttung - mit entsprechender Steuerpflicht.

mfg
AVS
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