Googeln am Arbeitsplatz
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Re: Googeln am Arbeitsplatz
01.02.2008, 19:01:44
also, meinst du arbeiter oder angestellte ? wundert mich das bei euch arbeiter in der masse internetzugang haben.

ok, aber soll so sein; ihr könntet eine dienstvorschrift rausgeben, das die private nutzung des internetzuganges nicht gestattet ist. dadurch könntest du einen mitarbeiter verwarnen, der gegen die dienstvereinbarung verstösst. allerdings wird die auswertung nicht so einfach sein, da der betriebsrat vermutlich nicht zustimmen wird. und wenn du es trotzdem machst, kannst du ihn nicht "offiziell" verwarnen, da spätestens da der betriebsrat eingeschaltet wird.

imho ist das ganze jedoch eine führungsschwäche eurer firma. was haben die mitarbeiter für verträge ? all-in oder nicht ? gibt es wirklich jemanden der den ganzen tag surft und dann seine arbeit nicht fertig bekommt, muss ihn sein vorgesetzter zusammenstutzen. vor allem wenn er nicht pauschaliert ist und somit überstunden macht für eine arbeitsleistung die keine überstunden erfordert. bei pauschalierten mitarbeitern ist das wiederum wurscht. wenn er 60 stunden arbeitet und davon 20 stunden surft, mein gott.

geht es um den kostenaspekt der bandbreite (war bei uns ein problem) sperrt man einfach die seiten die den meisten traffic verursachen und offensichtlich privat sind. z.b. youtube... das kann ja jedes monat anhand der highscoreliste angepasst werden.





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01.02.2008, 19:05 Uhr - Editiert von Rennegade, alte Version: hier
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