Ebay, die ZWEITE - Vereinbarung nicht eingehalten
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Ebay, die ZWEITE - Vereinbarung nicht eingehalten (49 Beiträge, 708 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Ebay, die ZWEITE - Vereinbarung nicht eingehalten
29.05.2008, 09:20:02
Hallo alle,

habe bei Ebay einen Artikel entdeckt, den ich lang gesucht hab und der letztlich in meiner Größe (leider) nur von einer Schweizer Privatverkäuferin angeboten wurde. Ich hab VOR DEM KAUF angesprochen, dass ich den Artikel nur nehme, wenn er nicht am Ende aufgrund von Zollspesen gleich teuer wird, wie wenn ich ihn hier im Laden kaufe. Vk hat mir bestätigt, dass da kein Zoll anfallen wird. Ich hab mich - leider - nicht weiter informiert und zugeschlagen.
Nun kam 3 Wochen später (zu der langen Versandzeit sag ich jetzt nix) endlich der lang ersehnte Gegenstand und der Postler präsentierte mir eine saftig Rechnung mit Zollspesen, Bearbeitungsgebühren etc - Vk hatte auf der Deklaration zwar "Geschenk" angekreuzt, aber leider einen Wert nah am Ladenpreis angegeben.
Gut - ich hätte die Ware nicht annehmen können, hab ich aber getan, weil sie schon mal da war und wider Willen die Spesen bezahlt. Habe dann ein Mail geschickt und darin eine Art "Vergleich" in der Mitte vorgeschlagen (was letztlich auch ihr nicht weh getan hätte), Vk reagiert aber jetzt nicht mehr.

Was soll ich nun tun - außer die Conclusio ziehen, dass man in der Schweiz nyx kaufen soll?
Bleibt mir nix als die schlechte Bewertung mit dem Hinweis, dass Vk Vereinbarungen nicht einhält und sich so Auktionserfolge quasi erschleicht?

LG
tenul

PS: Möchte noch dazu sagen, dass mir die Bedeutung von Zoll schon klar ist - ich aber der Ansicht bin, dass es im Fall von übertragenem Zeugs um Liebhaberwerte geht und ich daher eine Proforma-Deklaration im Geschenkbereich für einen gangbaren Weg halte (das gleich, falls einer jetzt die Absicht von "Abgabenhinterziehung" in Spiel bringen will.)
__________________

29.05.2008, 10:52 Uhr - Editiert von tenul, alte Version: hier
Antworten PM Übersicht Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.
Re: Ebay, die ZWEITE - Vereinbarung nicht eingehalten
29.05.2008, 13:44:20
einer Schweizer Privatverkäuferin

dass ich den Artikel nur nehme, wenn er nicht am Ende aufgrund von Zollspesen
gleich teuer wird, wie wenn ich ihn hier im Laden kaufe.


na klar, eine privatfrau aus der schweiz wird dir garantieren dass der österreichische zoll dir nix verrechnet??? glaubst du dass eine schweizerin die gebühren und zoll-verodrnung von österreich wirklich kennen kann?

Vk hatte auf der Deklaration zwar "Geschenk" angekreuzt


also hast du sie zum lügen aufgefordert um sie setzte sich sogar diesem risiko aus nur um dir geld sparen zu helfen.

der Postler präsentierte mir eine saftig Rechnung mit Zollspesen,
Bearbeitungsgebühren etc

ja, und über diese gebühren und spesen hättest dich beim zuständigen zollamt deines bundeslandes informieren können. hab da schon öfter angerufen und kompetente schnelle auskünfte bekommen.

aber leider einen Wert nah am Ladenpreis angegeben.

klar, sie hätte keinen wert angeben sollen, wenn dann das paket verloren gegangen wäre und der versand-dienst nur den mindestbetrag laut geschäftsbedingugen ersetzt hätte, dann wäre von dir ein anderer thread eröffnet worden mit dem titel: "bäh, böse schweizerin be*PIEP*t mich und will mir das nicht angekommene paket nicht ersetzen weil sie nicht ordentlich wert-versichert hat"

Was soll ich nun tun

unter dumm gelaufen abheften
außer die Conclusio ziehen, dass man in der Schweiz nyx kaufen soll?

ja, das wäre auch eine sichtweise: die schweizer sind an allem schuld. schöner tunnelblick.

Bleibt mir nix als die schlechte Bewertung mit dem Hinweis, dass Vk Vereinbarungen nicht einhält und sich so Auktionserfolge quasi erschleicht?


du bewegst dich auf dünnem eis! wenn ich was auf ebay verkaufe und aufgefordert werde maßnahmen zu machen damit der käufer den zoll seines landes be*PIEP*en kann, ich das aber nicht mache und eine negative bewertung bekomme. ich werd bei ebay nix erwirken, weil das kostet nerven und die machen genau nix für mich. ABER: ich würde eine nette sachverhaltsdarstellung mit auszug aller e-mail's vom käufer an die zollbehörden seines landes schicken. übrigens kann das evtl. als unterschlagung gelten und ist somit im STGB. gerichtsurteile nach STGB können auch ins vorstrafenregister kommen, aber wahrscheinlich wird das mit einer verwaltungsstrafe ohne gericht abgehandelt.


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung