Pixelfehlerklasse nicht angegeben - Rücktritt vom Kauf?
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Re: Pixelfehlerklasse nicht angegeben - Rücktritt vom Kauf?
16.07.2008, 23:06:24
habe einen tft vor ca. 1,5Jahren in einem Elektronikmarkt(grosse Kette) gekauft.

Zuhause ausgepackt einen Pixelfehler entdeckt - am nächsten Tag zurückgebracht - Elektronikmarkt wollte das Gerät nicht austauschen wegen Pixelfehlerklassegesetz bla bla bla - habe vom Rechtsschutz gebrauch gemacht und ein einziger Anruf vom Anwalt genügte und mir wurde das Gerät getauscht.

Ich wurde nirgendwo und von niemanden im Geschäft darauf hingewiesen bez. Pixelfehlerklasse Schwachsinn! - jetzt stehen da glaube ich schon überall Schilder mit Pixelfehlerklassifizierungen usw...


Damals war es eben so, dass ich ein nagelneues Gerät gekauft habe und ich als Konsument eigentlich damit rechnen kann ein einwandfrei funktionierendes Gerät zu bekommen und nicht eines mit Pixelfehlern - Vorteil damals war eben auch, dass diese Pixelfehlerklassifizierung  nirgendwo Beschildert war!!!

...sollen die Hersteller eben mehr Geld verlangen für die Geräte aber dafür sollen diese auch einwandfrei funktionieren.
...oder sollen die Händler mit den Herstellern irgendwas aushandeln z.B. 1 Pixelfehler 5 Euro 2 PF 10EU billiger usw... - gibt bestimmt genug Leute die das kaufen würden.

...und es kann mir auch niemand hier im Forum erzählen, dass wenn sich jemand einen TFT oder ein Notebook kauft das Gerät Zuhause auspackt und es ist ein oder mehr Pixelfehler zu sehen das er nicht stink sauer ist!!!




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Re(2): Pixelfehlerklasse nicht angegeben - Rücktritt vom Kauf?
17.07.2008, 09:48:25
Das würde ich als Standard nehmen


Die Fehlerklasse II ist praktisch Standard, dennoch ist die ISO-Norm eine Richtlinie und keine Verpflichtung. Wenn ich also keine Angaben dazu finden kann, kann ich mMn nicht davon ausgehen, daß gilt: "Wenn nicht anders vermerkt, gilt PFK II".

Bei Tom's Hardware hab ich in einem Artikel von 2003 folgendes gefunden:

"Die Hersteller berufen sich ausnahmslos auf die Klasse 2, jedenfalls soweit sie Angaben dazu machen. Wenn nicht, bedeutet das automatisch, dass Ihr Display ein Klasse-1-Monitor ist und dass Sie ihn beim ersten defekten Pixel umtauschen können."

Das klingt für mich seltsam und ich würde das eher so interpretieren, daß bei fehlender Angabe die Norm nicht gilt (was PFK I aber gleich kommt).

Nun kann das stimmen oder nicht. Gehe ich davon aus, daß das stimmt, stellt sich noch immer die Frage: Reicht es aus, um vom Kauf zurückzutreten, wenn dann nachträglich erwähnt wird: "Herstellernorm, nix tauschen"?

ist im Datenblatt vom Monitor beschrieben.


Wie schon mehrfach angemerkt, ist das nirgendwo beschrieben. Handelt sich auch nicht um einen Monitor (man möge sich zum besseren Verständnis etwas wie einen HTPC mit Display - weit weniger als 1 Mio. Pixel - vorstellen).

bleibst wohl auf Deinen Versandkosten sitzen.


Wär mir neu, daß ich bei einem Widerruf auf meinen Versandkosten sitzen bleibe? Außerdem hab ich bei diesem Händler ein Rückgaberecht mit Umtauschoption und dem Umtausch wurde ein Ok gegeben - vermutlich auch, weil der Händler sich wohl einfach vertan hat. :)

Richards' laws of data security: 1. Don't buy a computer. 2. If you do buy a computer, don't turn it on.
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