xxx lutz
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xxx lutz
08.08.2008, 11:53:44
für alle die in näherer zukunft vor haben, möbel zu kaufen, mein erlebnis mit xxx lutz:

habe im april zwecks renovierung von ess- und wohnzimmer (nach dem motto: alte möbel raus, neue rein) für über 15t € möbel beim lutz geordert.

nicht nur, dass in aussicht gestellte lieferzeipunkte zum großteil nicht eingehalten wurden, waren an fast allen möbelstücken fehler oder beschädigungen zu beanstanden. die ledercouch hatte einen fehler (wurde vor ort fachmännisch ausgebessert), die rundbank (leder) hatte ein cut und eine druckstelle, ein falsches kastenelement geliefert, beim anderen passte die farbe nicht, etc...

ich möcht aber jetzt nur auf den "extremfall" die leder-rundbank eingehen:

- bestellt im april 08
- geliefert im juni 08; gleich reklamiert
- abgeholt ende juni 08
- am 05.08.08 bekomme ich die schriftliche mitteilung, dass lutz in der 39 kalenderwoche (ende september) damit rechnet, die essbank vom hersteller retour zu erhalten.

rechnet man dann noch dazu bis lutz das möbelstück tatsächlich liefert wären das ca. 6 monate in summe vom tag der bestellung bis zum (hoffentlich) fehlerfreien möbelstück und ca. 3 monate ab beanstandung bis nochmaliger lieferung.

beim kundendienst wird man mehr oder weniger mit dem hinweis, man könne nicht auf den hersteller einwirken und sei auf dessen vorgaben gebunden, abgewimmelt; außerdem habe dieser 2 wochen!!! betriebsurlaub. ein gespräch mit dem stv. filialleiter der betr. lutz-filiale erbrachte zumindest, dass er sich mit dem hersteller in verbindung setzt. diesen musste ich persönlich kontaktieren, da der durch den kundendienst versprochene rückrüf "komischerweise" nicht durchgeführt wurde.

doch das alleine nicht genug bekomm ich vorgestern einen anruf vom kundendienst betreffend der wohnzimmermöbel (richtig, wieder beanstandungen) mit der frage ob ich eine digicam besitzen würde. auf meine frage, "warum", wurde ich gefragt ob ich so nett wär die fehler/beschädigungen selber zu fotografieren und sie lutz übermitteln könnte. GEHTS NOCH?

also, ich für meinen teil kauf dort sicher nicht mehr.

was nunmehr für mich noch interessant wäre: § 932 Abs. 4 Allg. bürg. Gesetzbuch spricht davon, dass der übergeber die ausbesserung in "angemessener frist" vorzunehmen hat.

meine frage nun, was ist eine angemessene frist? muss/soll ich tatsächlich so lange auf das möbelstück warten?

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