Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt?
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Re: Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt?
21.08.2008, 14:04:34
Hallo,
derzeit muss jede unselbstständige Tätigkeit von Bürgern aus den "neuen" Staaten in Ö bewilligt werden.  Das Wirtschaftsministerium hat für einige Berufsgruppen (vor allem Facharbeiter in bestimmten Branchen), wo in Ö Mangel herrscht, Kontingente festgelegt.

Für einzelne, hochqualifizierte Mitarbeiter (Ingenieure, Wissenschaftler, etc) können Einzelgenehmigungen vergeben werden.

Es ist meistens mühsam und bürokratisch, eine Arbeitserlaubnis als Angestellter zu bekommen.

Die Lösung
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Selbstständig arbeiten! Alle Bürger aus den EU-Staaten dürfen sich bereits seit 1. Mai 2004 in der ganzen EU selbständig machen. Deine Freundin bekommt also ohne Probleme in Österreich einen Gewerbeschein und kann als 1-Frau-Unternehmen arbeiten (ausg. reglementierte Gewerbe wie zB Apotheken, Waffenhandel, etc).

Wenn sie zB bei einer Firma in Wien als Sekretärin arbeiten könnte, besorgt sie sich einen Gewerbeschein für "Durchführung von büromäßigen Tätigkeiten" und ist damit selbständig für diese Firma tätig.
"Nachteil": Man hat halt nicht den Rund-Um-Sorglos-Schutz eines Angestellten (zB kein Geld wenn man nicht arbeitet [Urlaub, Krankheit], du musst je nach Vertrag monatlich eine Rechnung schreiben und falls dein Kunde in Konkurs geht, springt kein Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ein), als Ausgleich hat man in der Regel einen etwas höheren Stundensatz.

Vorteil: Man kann als Selbständiger alle echten Kosten (zB U-Bahn Tickets, KM-Geld, Notebook, Werbekosten) als Aufwand geltend machen und zahlt Sozialversicherung und Steuern nur vom Reingewinn. Wenn man vor allem für Firmen tätig ist, kann man sich für Umsatzsteuerpflicht entscheiden und darf dann auch die Vorsteuer bei allen Ausgaben abziehen).

Ähnlich wie bei geringfügig Beschäftigten gibt es jetzt auch für Selbstständige Geringfügigkeitsregeln, so dass man nicht gleich sozialversicherungspflichtig werden muss, wenn man nur wenig verdient (max 349 Euro Gewinn pro Monat und max. 30.000 Euro Umsatz pro Jahr).

Hier die wichtigsten Links zum Thema:
Arbeitsmarktregelungen für neue EU-Bürger in Österreich
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/12A4DB3B-160B-4BF9-A5A5-7C785CE5C6E9/0/ZugangzurBeschftigunginsterreichFragenundAntworten.pdf

Gewerbeanmeldung & Co:
http://www.help.gv.at/Content.Node/130/Seite.1300000.html
Liste aller freie Gewerbe
http://www.help.gv.at/Content.Node/130/Seite.1300102.html

Geringfügigkeitsgrenzen 2008
http://www.wko.at/direkt/dt/werte.htm

Wenn ihr noch konkrete Fragen habt, kannst mir auch gern eine PN schicken.


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Re(3): Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt?
21.08.2008, 23:06:29

da war anscheinend ein profi am werk

danke, danke :)

bin zwar kein steuerberater, aber seit jahren selbständig & international tätig... ist also eher großes interesse am thema und einiges an erfahrung.

was möchte deine freundin machen? welche ausbildung hat sie?  lasst euch vom wort "selbstständigkeit" nicht abschrecken. ich würd mir je nach interesse die jobanzeigen ansehen, mich bewerben und dem arbeitgeber eben sagen, dass ich aus rechtlichen gründen nur selbständig arbeiten darf. viele arbeitgeber finden verträge mit selbstständigen sogar gut, weil sie eben nicht so strengen relegungen unterliegen wie die überreglementierten dienstverhältnisse.

Zum DBA Österreich-Slowakei:
"Arbeitslöhne unterliegen grundsätzlich in jenem Land der Einkommen (Lohn)Steuer,
in dem die Tätigkeit ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat)."

Dh wenn du bei einer österreichischen Firma angestellt bist und du überwiegend auch in Österreich eingesetzt wirst, zahlst du Lohnsteuer nach österreichischem Recht (egal ob du in Ö, SK oder beiden Ländern einen Wohnsitz hast).
http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/Extranet/KC/Infoblaetter/Internationales/DBASlowakeikc.pdf

Für weitere Details einfach nach "DBA Slowakei Österreich" googeln.

Flat-Tax 19%
Wieviel erspart man sich? Das hängt davon ab, wieviel du im Jahr verdienst. In der Slowakei ist es einfach zu berechnen: 19% vom Einkommen bzw. Gewinn gehen an den Staat (wie die Sozialversicherung in SK organisiert ist, weiß ich grad nicht --> google).

In Österreich sind die ersten 10.000 Euro pro JAHR steuerfrei, ab dem 10.001. Euro bis 25.000 Euro zahlst man 38%, von 25.001 bis 51.000 Euro 43,5% und für alles über 51.000 Euro gehen 50 % an den Finanzminister. Daneben gibt es einen Haufen Frei- und Absetzbeträge, Sonderregelungen, etc...

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