Re: Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt?
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt? (8 Beiträge, 217 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Welche Berufe sind für Mitglieder der neuen EU Staaten in Ö erlaubt?
21.08.2008, 14:04:34
Hallo,
derzeit muss jede unselbstständige Tätigkeit von Bürgern aus den "neuen" Staaten in Ö bewilligt werden.  Das Wirtschaftsministerium hat für einige Berufsgruppen (vor allem Facharbeiter in bestimmten Branchen), wo in Ö Mangel herrscht, Kontingente festgelegt.

Für einzelne, hochqualifizierte Mitarbeiter (Ingenieure, Wissenschaftler, etc) können Einzelgenehmigungen vergeben werden.

Es ist meistens mühsam und bürokratisch, eine Arbeitserlaubnis als Angestellter zu bekommen.

Die Lösung
==========
Selbstständig arbeiten! Alle Bürger aus den EU-Staaten dürfen sich bereits seit 1. Mai 2004 in der ganzen EU selbständig machen. Deine Freundin bekommt also ohne Probleme in Österreich einen Gewerbeschein und kann als 1-Frau-Unternehmen arbeiten (ausg. reglementierte Gewerbe wie zB Apotheken, Waffenhandel, etc).

Wenn sie zB bei einer Firma in Wien als Sekretärin arbeiten könnte, besorgt sie sich einen Gewerbeschein für "Durchführung von büromäßigen Tätigkeiten" und ist damit selbständig für diese Firma tätig.
"Nachteil": Man hat halt nicht den Rund-Um-Sorglos-Schutz eines Angestellten (zB kein Geld wenn man nicht arbeitet [Urlaub, Krankheit], du musst je nach Vertrag monatlich eine Rechnung schreiben und falls dein Kunde in Konkurs geht, springt kein Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds ein), als Ausgleich hat man in der Regel einen etwas höheren Stundensatz.

Vorteil: Man kann als Selbständiger alle echten Kosten (zB U-Bahn Tickets, KM-Geld, Notebook, Werbekosten) als Aufwand geltend machen und zahlt Sozialversicherung und Steuern nur vom Reingewinn. Wenn man vor allem für Firmen tätig ist, kann man sich für Umsatzsteuerpflicht entscheiden und darf dann auch die Vorsteuer bei allen Ausgaben abziehen).

Ähnlich wie bei geringfügig Beschäftigten gibt es jetzt auch für Selbstständige Geringfügigkeitsregeln, so dass man nicht gleich sozialversicherungspflichtig werden muss, wenn man nur wenig verdient (max 349 Euro Gewinn pro Monat und max. 30.000 Euro Umsatz pro Jahr).

Hier die wichtigsten Links zum Thema:
Arbeitsmarktregelungen für neue EU-Bürger in Österreich
http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/12A4DB3B-160B-4BF9-A5A5-7C785CE5C6E9/0/ZugangzurBeschftigunginsterreichFragenundAntworten.pdf

Gewerbeanmeldung & Co:
http://www.help.gv.at/Content.Node/130/Seite.1300000.html
Liste aller freie Gewerbe
http://www.help.gv.at/Content.Node/130/Seite.1300102.html

Geringfügigkeitsgrenzen 2008
http://www.wko.at/direkt/dt/werte.htm

Wenn ihr noch konkrete Fragen habt, kannst mir auch gern eine PN schicken.


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung