One - Sonderkündigungsrecht?
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Re(11): One - Sonderkündigungsrecht?
23.08.2008, 13:13:36
Lustiger Ansatz - nur leider grundfalsch: Solang eine Numemr aktiv ist geht man davon aus, und darauf fußt im Grunde genommen auch die MNP, dass die Rufnummer dem Kunden gehört und er diese auch zu einem anderen Betreiber mitnehmen kann.

Und damit ist
und wie überträgt dann ein Betreiber eine Nummer die ihm nicht gehört?
auch schon beantwortet - weil ers auf Anforderung des Kunden macht.

Die NÜV-Info, die zwingend für eine Nummernübertragung vorgeschriebenist, leistet daher mehrere Dinge: Erstens eine Info an den Kunden, welche Kosten beim abgebenden Betreiber (noch) auf ihn zukommen, da ja der Vertrag an und für sich weiterläuft und von der Portierung nicht betroffen ist und hält mit dem darauf befindlichen Code auch fest, dass der Kunde berechtigt ist, die Portierung durchzuführen. Dabei ist nicht nur ausschlaggebend, ob die Person, die da vor dem Händler steht, auch wirklich der Kunde oder nicht nur ein Angehöriger ist, sondern auch ob die Nummer korrekt angegeben ist, ob die zum Zeitpunkt der Anfrage (nicht der Portierung selbst!) überhaupt noch aktiv ist, etc.

Der Portiercode, der in der NÜV-Info angegeben ist, gilt 60 Tage ab Anforderung. Dieser Zeitraum wurde aus meheren Gründen so gewählt: Zum einen geht man davon aus, dass jemand, der seine Rufnummer zu einem anderen Betreiber mitzunehmen wünscht, dies wohl überlegt hat und dies auch in einem eher kürzeren Zeitraum abwickeln würde. Wohl aber wollte man damit dem Kunden doch einen genügend großen Zeitraum einräumen, um auch eine allfällige Kündigung beim abgebenden Betreiber über die Bühne zu bringen.
Weiters, und das ist auch nicht ganz unmaßgeblich, waren natürlich auch die Betreiber interessiert, die technischen Abläufe der MNP in einem vertretbaren Rahmen zu halten - und die sind groß genug. Massenhaft Daten aus NÜV-Infos im Zusammenspiel mit allen anderen Betreibern aktuell zu halten und dies über einen langen Zeitraum wollte niemand.

60 Tage gilt der Portiercode, in diesem Zeitraum muss auch die Portierung stattfinden - falls nicht, ist der Portiercode neu anzufordern. Wird aber in diesem Zeitraum vor der Portierung die Nummer deaktiviert, kann sie nicht mehr portiert werden und wird sie auch nicht - dies wurde auch im Papier der RTR nie gefordert. Sofern der Kunde durch die Kündigung die Nummer auch willentlich aufgibt, besteht für den Betreiber keine Verpflichtung mehr, die Nummer zu portieren. Sie fällt damit in den Nummernpool des Betreibers zurück und kann frei verwendet werden.

Ganz lustig ist das übrigens bei portierten Kunden, die wegen nicht bezahlter Rechnungen bei ihrem neuen Betreiber gekündigt werden - in dem MOment fällt die Nummer nämlich wieder an den "alten" Betreiber zurück.

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