Re(14): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
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Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
30.08.2008, 18:17:41
Hallo Leute, hab da mal eine Frage bez. defekter Digicam.

Habe sie gestern in einem Laden gekauft und zuhause beim Auspacken ist mir ein Mangel aufgefallen. (Taste funktioniert nicht und ich kann nicht durchs Menu scrollen). Der Deffekt ist real und kein Bedienungsfehler meinerseits. Auch ist sie nicht von mir kaputt gemacht worden, war von Anfang an so. Denke ist Herstellungsfehler. Habe mittlwereile eine andere Digicam selben Typs getestet und bei der geht das ganz normal.

Nun will ich wissen welche Möglichkeiten ich habe wenn ich am Montag ins Geschäft gehe.  Habe alles bei mir, Packung, Rechnung, alles ist ungebraucht da der Fahler von Anfang an da war, sogar Folie ist noch auf dem Display.

Kann ich wenn ich will das Geld sofort in bar zurückhaben? Muss es der Verkäufer sofort gegen ein funktionierendes neues Gerät tauschen? Oder kann er vielleicht sagen er schickt es in Reparatur? Das würde ich gar nicht wollen.

Bitte um eine dundierte Rechtsauskunft. Antworten wie: "Wieso fragst Du nicht den Händler?" bitte sparen. Ich werde so und so hingehen und fragen, aber ich will vorher wissen wie die Rechtslage in Österreich ist, denn sonst kannmir ja jeder alles erzählen.

Danke für eure Zeit,
Nas.

EDIT: Ist der Kauf von neuer, ungebracuhter Ware mit Rechnung und bar bezahlt in einem legalen östererichischen Geschäft. (Vor Ort also nichts mt Internetversand oder so.)

(sigkilled v1.9 (Sat Oct 25 21:10:08 2008): mehrere Bilddateien mit insgesamt 46569 bytes)

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.  Re: Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (mko am 30.08.2008, 18:25:42)
...  Re(3): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (mko am 30.08.2008, 18:36:02)
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Re(14): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
02.09.2008, 17:14:23
und dem Kunden zu tauschen wenn der Verkäufer nicht sofort prüfen kann ob tatsächlich ein berechtigter Mangel besteht.


Ein "berechtigter Mangel"? Tut mir leid, aber im Gesetz steht AFAIK nichts von unterschiedlichen Mangeltypen. (Edit: es wird m.W.n. nur vorausgesetzt, daß die Art des Mangels mit der Vermutung, er sei schon bei der Übergabe vorhanden gewesen, vereinbar ist)

Daher kann auch ein sofortiger Austausch nicht gleichbedeutend die Qualität eines Händlers ausdrücken sondern spiegelt bestenfalls die Kulanz der Hersteller oder Distributionen zu diesem Produkt wieder.


Eher die Tatsache, ob sich der Handel an geltendes Recht hält ... Weder Hersteller, noch Distributor haben zu entscheiden, ob ein "berechtigter Mangel" vorliegt oder nicht. Das ist höchstens für Garantiefragen relevant. Der Kunde hat im Rahmen der Gewährleistung ja wohl das Recht auf ein mangelfreies Produkt.

Ich kenne ich auch Fälle sehr guter Händler denen bei trivialen Produkten die kulanten Hände gebunden sind.


Das ist dann leider das Problem des Händlers.




Da es derzeit keine Terroranschläge gebe, sei die Möglichkeit einer raschen Umsetzung nicht gegeben, erklärte ein Vertreter des Innenministeriums ganz unverblümt Ende Juni bei einer Diskussionsveranstaltung im Wiener Arsenal.
(FuZo über die "Totale Überwachung" des ÖVP-Innenministeriums...)


02.09.2008, 17:21 Uhr - Editiert von mjy@geizhals.at, alte Version: hier
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