Re(17): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
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Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
30.08.2008, 18:17:41
Hallo Leute, hab da mal eine Frage bez. defekter Digicam.

Habe sie gestern in einem Laden gekauft und zuhause beim Auspacken ist mir ein Mangel aufgefallen. (Taste funktioniert nicht und ich kann nicht durchs Menu scrollen). Der Deffekt ist real und kein Bedienungsfehler meinerseits. Auch ist sie nicht von mir kaputt gemacht worden, war von Anfang an so. Denke ist Herstellungsfehler. Habe mittlwereile eine andere Digicam selben Typs getestet und bei der geht das ganz normal.

Nun will ich wissen welche Möglichkeiten ich habe wenn ich am Montag ins Geschäft gehe.  Habe alles bei mir, Packung, Rechnung, alles ist ungebraucht da der Fahler von Anfang an da war, sogar Folie ist noch auf dem Display.

Kann ich wenn ich will das Geld sofort in bar zurückhaben? Muss es der Verkäufer sofort gegen ein funktionierendes neues Gerät tauschen? Oder kann er vielleicht sagen er schickt es in Reparatur? Das würde ich gar nicht wollen.

Bitte um eine dundierte Rechtsauskunft. Antworten wie: "Wieso fragst Du nicht den Händler?" bitte sparen. Ich werde so und so hingehen und fragen, aber ich will vorher wissen wie die Rechtslage in Österreich ist, denn sonst kannmir ja jeder alles erzählen.

Danke für eure Zeit,
Nas.

EDIT: Ist der Kauf von neuer, ungebracuhter Ware mit Rechnung und bar bezahlt in einem legalen östererichischen Geschäft. (Vor Ort also nichts mt Internetversand oder so.)

(sigkilled v1.9 (Sat Oct 25 21:10:08 2008): mehrere Bilddateien mit insgesamt 46569 bytes)

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.  Re: Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (mko am 30.08.2008, 18:25:42)
...  Re(3): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (mko am 30.08.2008, 18:36:02)
.................
Re(17): Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft
03.09.2008, 11:26:29
Also bitte, wenn der Kunde mit einer Digicam kommt, bei der eine Taste
offensichtlich nicht funktioniert, dann ist das Frotzelei, wenn man mit der
Begründung das Produkt "einschicken" will um festzustellen ob der Mangel
"berechtigt" ist.


mal angenommen das teil ist dem kunden nass geworden, daraum funktionieren die Tasten nciht mehr, das kann der Händler nicht selbst überprüfen,

und mit einem wasserschaden hast du vor keinem Gericht ein Chance....


Die Rechtslage bevorzugt die Konsumenten klar, das ist halt so. Das gibt dem
Händler nicht das Recht, die Kunden zu schikanieren und zu vertrösten. Es
sollte jedem Händler ein Anliegen sein, für das bereits erhaltene Geld
umgehend dafür zu sorgen, daß der Kunde ein mangelfreies Produkt in den Händen
hat.



du vergisst bei deiner Argumentation immer eines, das Gesetz auf seiner Seite zu wissen, ohne ein Urteil zu haben ist völlig wertlos...wenn der Händler eine andere Auffassung von der Sachlage hat, hat der Kunden drei möglichkeiten:

1, er sagt sich "saftladen", akzepiert das geschäft als abgeschlossen und mangelfrei und zieht von dannen....

2, er einigt sich mit dem Händler auf eine Vorgehnsweise um das Geschäft für  beide zu einem zufriedenstellenden Abschluss zu bringen...

3, man kann sich nicht einigen, dann ruft man ein Gericht an, dann, wirds interessant was im Gesetz steht, oder wie der Richter das interpretiert...
GrummelGrumpf hat da mal ein gutes Zitat gebracht: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand"

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.  Re: Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (Fly am 30.08.2008, 19:00:31)
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... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick   (Fka Hans im UnGlück am 30.08.2008, 19:10:54)
..... PLONKED von mjy@geizhals.at: Zweitnick   (Fka Hans im UnGlück am 30.08.2008, 19:18:19)
.  Re: Rücktrittsrecht bei Kauf im Geschäft  (pong am 03.09.2008, 11:42:54)
 

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