Abmahnung! bitte um Hilfe
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Abmahnung! bitte um Hilfe
10.09.2008, 16:42:07
Hallo!

Seit gestern herrscht in meiner Familie sehr schlechte Stimmung.
Grund dafür ist ein Brief von einer Rechtsanwälte-Partnerschaft in Österreich.

In diesem wird meinem Vater vorgeworfen, einen Porno von der SG Video Produktion im März diesen Jahres über das eDonkey2000 Netzwerk heruntergeladen und gleichzeitig zum Upload angeboten zu haben.
Festgestellt wurde dies mit einer Software namens „FileWatch“, wessen Zuverlässigkeit angeblich durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen in Deutschland bestätigt wurde.
Mit der Zahlung von knapp 800 Euro und der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung kann man sich von weiteren Folgen „freikaufen“
(Wohnsitz ist in Österreich)

Mein Bruder hat nun der Familie gegenüber erwähnt, dass es durchaus möglich ist, dass er das File runtergeladen hat.
Trotzdem halte ich die Aktion für eine ziemliche Abzocke.

Von Deutschland habe ich schon von etlichen Abmahnungen gelesen. Dass diese Welle nun auf Österreich überschlägt ist mir neu.

Jetzt stellen sich mir einige Fragen:
Sind die Ratschläge dieser Sites auch auf Österreich zutreffend? (http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/  http://abmahnwahn-dreipage.de/ )
Wie sind die Rechtsanwälte an die Anschrift gekommen? Über die Staatsanwaltschaft, welche beim Provider (aon) angefragt hat? Heißt das nun, dass die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt, und unabhängig von einer Zahlung meinen Vater verklagen wird?

Es wurde bei Gesprächen schon überlegt, eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzuschicken, und das Geld zu überweisen. Ist das Sinnvoll?

Ich würde mich sehr über ein paar Tipps freuen.

Danke.

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Update 12.09.08:
Herzlichen Dank für die vielen Antworten!

Habe heute zwei Anrufe getätigt: Konsumentenschutz Expertenhotline und Rechtsanwalt Dr. Georg Getreuer (wird von http://abmahnwahn-dreipage.de  empfohlen)

Konsumentenschutz:
Eine nette Dame hat mir erklärt, dass sie momentan einen Studenten wegen einem sehr ähnlichen Fall vertritt. Wahrscheinlich wird man sich auf eine gerignere Summe wegen dem sehr niedrigen Einkommen des Studenten einigen. Sie hat mir aber erklärt, dass sie mir heute gar keine Empfehlungen abgegeben kann, wie man sich verhalten soll. Es ist nicht bekannt, wie die Rechtsanwälte (LF-Law)reagieren, und wie ein Gericht die Angelegenheit sehen würde.
Sie hat auch erwähnt, dass das Runterladen alleine gar kein Thema wäre, nur der Upload bringt Probleme ein!
Also: Absolut keine Emfehlung zur Reaktion auf den Brief, weil noch kaum Erfahrungen vorliegen.

Rechtsanwalt:
Dr. Getreuer hat mich sofort telefonisch beraten. Ihm waren die abmahnende Rechtsanwaltschaft und die Vorwürfe, welche gegen die Abgemahnten erhoben werdenden, bereits bekannt. (Es dürften also sehr viele Briefe von der betreffenden Anwaltschaft verschickt worden sein...)
Laut ihm ist die Lage in Österreich momentan sehr unklar. Es gibt kein OGH-Urteil und überhaupt kaum Fälle, die vor Gericht gingen. Weiters ist unsicher, ob der Beweis (Log von dem Programm FileWatch) überhaupt vor Gericht halten würde. (könnte aber sein, da es von Experten in DE geprüft etc wurde..)
Wenn vor Gericht gegangen wird, kann es gut sein, dass man nichts zahlen muss. Ebenso kann es vorkommen, dass wesentlich höhere Kosten aufgrund von Sachverständigen etc entstehen. (Er nannte ca. 4000€)
Mit Rechtsschutzversicherung würde sich ein Gang von Gericht wahrscheinlich auszahlen. (Haben wir aber nicht :/ )
Die Anschrift zur IP ist wahrscheinlich direkt von der Rechtsanwaltschaft angefragt und von AON freigegeben worden. Laut Dr. Getreuer ist das rechtlich möglich. (Es muss nur ein begründeter Verdacht bestehen)
Ihm ist auch klar, dass es bei der Abmahn-Methode natürlich hauptsächlich ums Geldmachen geht..
Er hat mir dann empfohlen, die Unterlassungserklärung leicht abzuändern und zu zahlen. (Da das Risiko von höheren Kosten vor Gericht doch gegeben ist)

Also: mein Bruder wird das Geld zahlen, und mein Vater die Unterlassungserklärung unterschreiben.
Die Anschaffung einer Rechtsschutzversicherung wurde angedacht.

Österreich ist also keine Insel der Seeligen mehr.. Es wird kräftig abgemahnt und Geld verdient..
Zumindest bis die Lage in Österreich klarer ist.
Die Nutzung von emule und bittorrent kann somit teuer werden. (Überhaupt in Verbindung mit aon als Provider..)
Einzig mit OneClickHoster (Rapidshare etc.) dürfte es noch keine Probleme geben.

Ich hoffe damit hat sich die Sache zumindest für meine Familie erledigt.

Schöne Grüße

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update

Es gibt gute Neuigkeiten:

TA gibt keine Daten mehr weiter:  (trotzdem eine Frechheit, dass sies überhaupt getan haben)
http://derstandard.at/?url=/?id=1224169825646
http://futurezone.orf.at/it/stories/315453/
http://shual-antiwahn.blogspot.com/

lg

19.10.2008, 02:38 Uhr - Editiert von amazingmaze, alte Version: hier
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Re(10): Abmahnung! bitte um Hilfe
12.09.2008, 10:11:25
dann scheinst du noch nicht die vereinbarung der ispa zu kennen.

im prinzip kann da hinz und kunz beim provider wegen urheberrechtverstoss anfragen sofern er das nur irgendwie belegen kann und bekommt kundendatan.

siehe http://www.ispa.at/index.php?id=50

pdf Allgemeine Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers und dort punkt 2.5

2.5. Der für die Verfolgung der konkreten und ähnlicher Rechtsverletzungen zuständigen inländischen Verwertungsgesellschaft oder Privaten erteilt der Host Provider dann Auskunft über die Stammdaten eines Nutzers, wenn
·  die Verwertungsgesellschaft oder der Private bei der Anfrage ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der konkreten Rechtsverfolgung
glaubhaft macht. Ein solches überwiegendes berechtigtes Interesse
liegt dann vor, wenn sie/er glaubhaft und auch für einen juristischen
Laien nachvollziehbar darlegt, dass das Interesse der Verwertungsgesellschaft/des Privaten an der Rechtsverfolgung das
schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse des Nutzers deutlich
überwiegt. Zusätzlich dazu muss der Anfragende

·  glaubhaft und nachvollziehbar darlegen, dass die Kenntnis der
Stammdaten eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung
bildet.

Darüber hinaus muss

·  das Auskunftsbegehren eine genaue Beschreibung der angelasteten
Tathandlung beinhalten,

·  die Stelle (z.B. URL), an der die rechtsverletzende Information im Netz
gespeichert ist bzw. sich die rechtsverletzende Tätigkeit im Netz nachvollziehen lässt, mit hinreichender Deutlichkeit und Ernsthaftigkeit
bezeichnen, und

·  die verletzten Rechte so deutlich wie möglich benennen.


und du meinst da braucht es dann noch eine strafanzeige?

12.09.2008, 10:14 Uhr - Editiert von user96106, alte Version: hier
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Re(4): Abmahnung! bitte um Hilfe
10.09.2008, 23:47:07
Alleine die Weitergabe der personenbezogenen Daten ist bis zu einem höchstrichterlichen Urteil in Österreich trotzt einer vorhandenen "Selbstverpflichtung" der östererreichischen Provider strikt unter Vorbehalt zu stellen. Die Antwort der Telekom Austria ist selbstredend eine Unverschämtheit. Nicht nur das sie den Vorgang abstreitet, sie fügt zudem einen Tathergang an, der die Abgemahnten a) zu Beschuldigten erklärt und b) ihnen Fahrlässigkeit um Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten bescheinigt [Zitat: "Wichtig ist, dass Ihre IP-Adresse jederzeit von jedem im Internet nachverfolgt werden kann. Zwischen IP Adresse und Ihren Privatdaten (E-Mail Adresse, Name, Adresse, etc.) gibt es jedoch keinen direkten Zusammenhang. Daher muss beim Herunterladen bzw. beim Besuch der vom Anwalt genannten Seite Ihre E-Mail-Adresse angegeben worden sein.] Es konnte ebenso beobachtet werden, das die Telekom Austria zwar Daten kostenpflichtig an die Kanzlei Längle + Fussenegger, Bregenz weiter gab, aber auf Kundenanfragen, die einen Unschuldsbeweis darstellen würden [IP-Adressen-Vergabeverlauf] nicht reagiert hat, in dem sie den Anfragen strikt wiedersprochen hat. Insofern kommt der folgenden Beurteilung der österreichischen Situation durch die ARGE Daten noch der Punkt "Datenverunteuung" hinzu: "Die Bekanntgabe von Benutzerdaten gegenüber Dritten ohne richterlichen Auftrag durch die Provider ist demnach nicht zulässig. Sehr oft stehen hinter solchen Aufforderungen Interessensvertretungen oder Anwälte, die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzungen verfolgen. Eine Auskunft vom Provider ermöglicht es die Betroffenen direkt zu kontaktieren. Diese werden dann oft mit relativ hohen Forderungen konfrontiert und - unabhängig von der tatsächlichen Rechtslage - unter Druck gesetzt, diese Forderungen innerhalb kurzer Frist zu bezahlen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

selbe kanzlei ähnlicher fall zu finden unter http://shual-antiwahn.blogspot.com/

als kunde der telekom würd ich mir sorgen machen und schnellstmöglich den verein wechseln.

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Re(3): Abmahnung! bitte um Hilfe
11.09.2008, 14:45:44
vielleicht wäre es interessant, wenn der threadsteller mal das ganze schreiben postet und halt personenbezogene daten, wie adresse, namen anonymisiert.

er hat ja auch in einem anderen forum eine diskussion angestossen, wo in weiterer folge passagen wie:

“ Lediglich der Ordnung halber halten wir fest, dass das hier gegenständliche
Filmwerk aus der Reihe “XYZ“, Abbildungen
und Darstellungen im Sinne von § 2 Abs. 1 lit. b. Pornographiegesetz
enthält und durch Sie bzw. Ihren Internetanschluss einem größeren
Personenkreis unter 16 Jahren zugänglich gemacht wurde. Dies bildet
einen - weiteren - Strafbestand und wird, sofern die konkrete Tat
nicht mit strenger Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Es handelt
sich um ein Offizialdelikt, welches vom Amt wegen von den
Strafverfolgungsbehörden zu verfolgen ist.“


.
.
.
Wenn Sie dem Angebot entsprechen, werden von Seiten unserer Mandantschaft
im Zusammenhang mit der hier gegenständlichen
Handlung weder zivilrechtlich noch strafrechtliche Schritte gegen Sie
eingeleitet.


zitiert werden. grenzt sowas nicht schon an erpressung?

so nachdem motto, wenn du mir 800€ rüberwachsen lässt, erspar ich dir eine strafanzeige und du steigst billiger aus. wer sagt, wenn er auf das eingehen würde, dass er 3 monate später nicht noch ein schreiben bekommt, dann halt vielleicht wegen einem möglichen anderen file.

das ganze sieht mir irgendwie schwerstens nach abzocke aus.

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Re(2): Abmahnung! bitte um Hilfe
16.09.2008, 07:14:51
Telekom Austria geht überhaupt nicht leichtsinnig mit den Daten um, da man es strikt zurückgewiesen hat die Daten überhaupt an die Kanzlei weiter gegeben zu haben. Die Schuldzuweisungen, die den Tatvorwurf der üblen Nachrede erfüllen kann in meinem Textchen nachlesen. Da lobe ich mir die Deutsche Telekom. Die schreibt über einen spambot wenigsten die Wahrheit.

Ansonsten ist Dein Beitrag einfach falsch. Die Empfehlung lautet "bezahlen unter Vorbehalt". Wobei auch eine "normale" Zahlung allerhöchstens durch die Nötigung der Kurz-Fristen erklärbar ist und mit einem Schuld/Nichtschuld"beweis" nichts zu tun hat. Dann geht es nicht um "weitere Verfahren" Der österreichische Abgemahnte erhält ein außergerichtliches Angebot, dem er empfohlenerweise nicht zustimmt, da empfohlenerweise eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben ist, die kein Schuldeingeständniss darstellt. Ein "Verfahren" wurde seitens der Kanzlei bislang noch nicht angestrengt, was bei der Dürftigkeit der "Beiweise", die der Telekom Austria... siehe oben ... in Form einer Excel-Tabelle mit Null-Beweiskraft vorgelegt wurden, den Abgemahnten hat man dieses Drama jedoch erspart.

Wer sich allerdings nicht zu wehren weiß und den äußerst falschen Ratschlägen des Konsumentenschutzes folgt wird zwangläufig als Schuldiger identifiziert.  

Und damit sind wir beim Thema: Wer nun mal unbedingt einen oder den anderen Porno der 5 Rechtinhaber, die sich von der Kanzlei vertreten herunter geladen hat kann sich eigentlich nicht beschweren, sollte aber schon wissen das die Abmahnung etwa zu 10% ok ist. Zum Vergleich besieht man sich die Über-soldiden Abmahnungen [im Vergleich] der Kanzlei U+C, Regensburg, die für Magma-Produkte 250€ Pauschalabgeltungsbetrag verlangten. Wer aber denkt das ein Verlangen von 890€ für zB einen 16-Minuten-Clip, bei gleichzeitiger Androhung von schwersten Gefängnisstrafen fast 100% ok sollte sich das Geld doch lieber für einen klugen Psychoanalytiker sparen, denn da liegt ja eindeutig eine gewisse Schwäche im Betrachten von Dokumenten vor.

Dabei ist die Rechnung sehr einfach: Wer brav bezahlt finanziert gleichzeitig die nächsten 10 Abmahnungen. Am ende kommen so etwa 4500 Österreicher im nächsten halben Jahr in den Genuß der Abmahnung, andere Kanzleien, die nicht so nett sind wie die LF-Law werden auftreten, Österreich wird kräftig im Wahn versinken und in einem halben Jahr komme ich zurück und sage... "Habs Euch doch gleich gesagt".

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Re(4): Abmahnung! bitte um Hilfe
16.09.2008, 13:48:43
In Wahrheit ist es viel einfacher, als die Leute denken, wobei man immer beachten muß das die meisten Menschen eben Angst vor "Anwälten", "Polizei", "Gericht" und sonstwas haben.

Bei der ganzen Angelegenheit gibts ein Riesen-Loch und deswegen wird extremstens von meiner Seite aus gewarnt die absurden "Vorschläge" von Konsumentenschutz, Rechtsabteilungen und zT Rechtsanwälten anzunehmen.

Nur eine Hausdruchsuchung mit anschließender forensischer Untersuchung der jeweiligen Festplatten kann eine nach strafrechtlicher Sicht befriedigende Täteridentifizierung herstellen. Daher [Verhältnissmäßigkeit = wegen einem Film] wurde in einer mittlerweile wohl 1/4-Million von Fällen in D auf eine strafrechtliche Verfolgung verzichtet.

Jedoch! reicht für die Vormulierung eines Anfangsverdachts so ein screenshot-IP-Adressen-Log eines anti-Piracy-Unternehmens vollständig aus. Damit kann man sich [in Österreich] jederzeit über ein Gericht die personenbezogenen Adressen der jeweiligen IP-Adresse besorgen, falls der Richter dem statt gibt. Daraufhin kann für jeden verständlich eine Unterlassung gefordert werden. Die Kosten hingegen sind jedoch nur zu tragen, wenn sie halbwegs vernünftig ausgestaltet sind und natürlich wenn der Abgemahnte dem außergerichtlichen Angebot zustimmt. Die Betonung liegt auf Angebot. Erst wenn keine Vereinbarung zu Stande kommt muß ein Richter entscheiden, falls die Abmahner überhaupt vor Gericht gehen. Das ist für Österreich in diesem Bereich vollkommen unklar, da die Daten nicht von einem Gericht frei gegeben wurden und der Abgemahnte keine Einsicht in den Schriftverkehr der Abmahner - Telekom Austria erhalten hat.

Ohne Hausdurchsuchung oder "Geständniss" = Kein Beweis.
Im Zivilrecht muß jeder Richter hingegen die Argumente der Gegenseiten abwägen. Und da ists nun mal ganz einfach: Wer nix vor Gericht zu sagen hat, der kann sich nun wirklich das Prozedere sparen. Und wer was zu sagen hat, der hat sehr gute Chancen den Prozeß zu gewinnen. Man denke an den Vater, der im Urlaub war und vor dem OHG Recht bekam.

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