Re(6): Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
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Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
24.09.2008, 16:40:37
Ich bin gerade dabei mein altes Auto zu verkaufen und habe dabei ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Es handelt sich bei meinem Auto um einen Seat Cordoba (90PS TDI) den ich an einen Bekannten verkaufen möchte. Das Fahrzeug bekam vor einiger Zeit ein neues leistungsoptimiertes Steuergerät (von der Fa. Tuneline, also kein Billiggraffl) eingebaut. Der Einbau erfolgte im Rahmen eines Services bei einer VW Fachwerkstatt und ich habe von denen auch allerhand an Dokumente dazubekommen (Einbaubestätigung,...). Das Tuning ist, wie bei 99% aller getunten Diesler nicht eingetragen und der Käufer weiß das und ist damit einverstanden.

Zum eigentlichen Problem:
Das das Fahrzeug leistungsgesteigert wurde muss ich irgendwie schriftlich festhalten und unterschreiben lassen um nicht später zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ich verwende den Kaufvertrag vom Öamtc. Reicht es aus beim Punkt "Alle Änderungen am Fahrzeug sind zulässig bzw. genehmigt" keinen Haken davor zu setzen oder sollte ich das Tuning extra dazuschreiben bzw. im Vertrag erwähnen? Ich will natürlich auch nicht, das der Käufer dann bei der Anmeldung Probleme bekommt.

Ich will bitte KEINE Diskussion über Sinn und Unsinn von Chiptuning und ich will auch von niemanden hören, das ich das Auto zurückrüsten soll.


Edit zur allgemeinen Aufklärung:
Ich habe gerade mit der Rechtsabteilung vom Öamtc telefoniert. Laut Öamtc reicht es vollkommen aus, im Kaufvertrag einen entsprechenden Vermerk dazuzuschreiben, dass das Fahrzeug leistungsgesteigert wurde und es im aktuellen Zustand nicht zulassungsfähig ist. Mit diesem Vermerk gehen alle Rechte und Pflichten voll auf den Käufer über.


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25.09.2008, 15:07 Uhr - Editiert von Der Erziehungsberechtigte, alte Version: hier
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.  Re: Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag  (MG am 24.09.2008, 16:55:57)
...... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (ManfredCC² am 07.10.2008, 20:28:47)
.  Re: Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag  (AVS am 24.09.2008, 17:09:39)
......
Re(6): Chipgetuntes Auto verkaufen - Kaufvertrag
24.09.2008, 21:58:03
Auch dir ein kleiner Auszug:

Jeder Versicherungsnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen, dazu gehört:

    * Nie ohne Lenkerberechtigung fahren und auch niemand anderen ohne gültige Papiere ans Steuer lassen
    * Nie alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen und Medikamenten fahren
    * Nur so viele Passagiere mitnehmen, wie laut Zulassungsschein erlaubt sind
    * Fahrzeug regelmäßig auf Betriebstüchtigkeit überprüfen lassen
    * Prämie immer pünktlich zahlen

Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ist es möglich, dass die Versicherung im Schadenfall die Kosten nicht übernimmt. Die Geschädigten werden zwar vorab auf jeden Fall von der Versicherung entschädigt. Diese kann sich dann aber vom Verursacher die Zahlung bis zu einer Höhe von 22.000 Euro zurückholen.

Der einzige Grund warum darüber regressiert werden kann ist eine Vorsatzhandlung, man kann einen Chip zwar als Vorsatz werten allerdings wird es schwer zu Argumentieren sein das der Unfall ohne Chip vermeidbar gewesen wäre, ganz anders natürlich bei Änderungen an Fahrwerk / Bereifung?

War der Chip vielleicht nicht alles? Warum sonst wird das Fahrzeug auf Chiptuning untersucht, ausserdem ist die Frage ob Chip-Tausch (ist ja unter Umständen optisch ersichtlich) oder Softwareänderung?

Ach ja, welches Land?
LG
Burnsen

There are 10 kinds of people. Those who understand binary notation, and those who do not.
24.09.2008, 21:58 Uhr - Editiert von Burnsen, alte Version: hier
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