Re(7): zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte
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.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (MG am 29.10.2008, 21:19:17)
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Re(7): zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte
30.10.2008, 13:47:03
Ganz einfach, die Steuer wird über den Jahresausgleich geregelt - bzw. eine Einkommenssteuererklärung > dazu muss man dann verpflichtend über FinzOnline seinen Erklärung abgeben usw.

Mit zwei geringfügigen Einkommen ist man zwar sicher noch steuerfrei, und kann sich sogar die Rezeptgebührenbefreiung von der Sozialversicherung holen. Es geht aber nimmer die freiwillige Selbstversicherung, die ca. 54€ (für Studenten sinds irgendwas bei 25) im Monat kostet, sondern man muss schon die volle Sozialversicherung für beide Einkommen selber zahlen (wie ein Selbstständiger).

Würde ich auch wirklich empfehlen, sonst ist man nämlich nicht versichert!! Bei geringfügiger Beschäftigung zahlt der Arbeitgeber nur die Unfallversicherung, und es gibt ein böses Erwachen, wenn dann die erste Arztrechnung kommt. Zweite Möglichkeit ist die Mitversicherung - geht aber nur wenn man verheiratet ist, oder zumindest 8 Monate im gemeinsamen Haushalt lebt - geht aber nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze.

Blöde Dinge die sich ergeben können, die Finz sieht deine Tätigkeit als selbstständige Arbeit an > Einkommenssteuer > es kommt ein Beamter bei dir vorbei und löchert dich stundenlang mit einem vertrottelten Fragebogen, und du wirst die verpflichtende Abgabe der jährlichen Einkommenssteuererklärung über Jahre nimmer los.

Positive Dinge: wer von den Rezeptgebühren befreit ist kann sich auch von den ORF Gebühren befreiein lassen und könnte sogar den Telefonkostenzuschuss beantragen (Dinge die man als österr. Staatsbürger niemals erfahren wird, sagt einem kein Mensch und steht auch nirgends ;) )

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.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (AVS am 29.10.2008, 23:01:25)
.  Re: zwei Jobs als geringfügig Beschäftigte  (j. am 30.10.2008, 11:21:50)
 

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