Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
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Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 13:21:57
Einnahmen/Ausgabenrechner sowie GmbH Geschäftsführer mit > 25% (gilt z.B. auch für mjy als Vorstand mit Mehrheitsbeteiligung) können seit 2007 10% ihres Gewinnes bzw. Einkommens nach §10 Estg von der Steuer befreien.

Neben der herkömmliche Veranlagung in §14 taugliche Wertpapiere gibt es nun ein einzigartiges Modell wo aus dem Steuervorteil sofort eine private Pensionsvorsorge finanziert wird. (bei Höchstprogression zur Gänze) Somit zahlt der Finanzminister die Vorsorge.

Oft haben Freiberufler nicht die nötige Liquidität um den Freibetrag nach §10 durch Anschaffung der Wertpapiere vor Jahresende nutzen zu können und schenken so dem Finanzamt ein paar Monate später Geld.

Mit dem neuen Modell werden nur 50% des Investitionsbetrages sofort benötigt um den vollen Steuervorteil nutzen zu können! Somit beträgt der Liquiditätsbedarf nur das was am Ende netto bleiben würde. Die Steuerersparnis zur Vorsorge wird mit dem neuen Modell vorfinaziert. (KPMG geprüft, kapitalgarantierter Anlage- und Vorsorgeteil, garantierte Mindestverzinsung, kein Risiko, kein Ausgabeaufschlag, keine Haken!)

Da ich an dem Produkt mitentwickelt habe und mich an die Spam Regel halten möchte, bei Interesse PM.

http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=060503047

Ich kenne inzwischen etliche Betroffene die von ihrem Steuerberater bisher nicht einmal von dieser Möglichkeit informiert wurden!
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re: Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 15:12:07
Das von Dir vorgestellte "Modell" gilt nämlich NUR dann, wenn man in der 50% Steuerprogression ist!

Oft haben Freiberufler nicht die nötige Liquidität um den Freibetrag nach §10
durch Anschaffung der Wertpapiere vor Jahresende nutzen zu können und schenken
so dem Finanzamt ein paar Monate später Geld.


... das hingegen sind typischerweise nicht diejenigen, die in die 50% Steuerprogression fallen, bei denen sich das von Dir empfohlene Modell  vielleicht! rechnet - wenn alles gut geht und die Garantien halten! >:-D


Generell halte ich aber sowieso jeden, der in Österreich sein Geld in eine "Pensionsvorsorge" - egal welche - steckt, für einen "finanziellen Trottel". Sorry - aber es ist so!

Warum? Ganz einfach - abgesehen von der mehr als kläglichen Rendite aller Pensionsvorsorge-Anbieter - gilt: bis wir in Pensi gehen, wird uns jeder zufliessende Euro aus privater "Pensionsvorsorge" von der allenfalls noch fliessenden staatlichen Volks-Pension abgezogen - jede Wette! Auch wenn das heute natürlich noch vehement abgestritten wird. :-)

Ich lege die 10% jedenfalls zur Gänze an. Und zwar auf http://www.bundesschatz.at  -.> ja das geht! Es erfüllt alle Voraussetzungen des §10 EStG - man muß das Gerstl nur 4 jahre dort lassen. Kann aber z.B. auch eine kürzere Laufzeit wählen und dann automatisch wiederverabnlagen lassen - umd die veranlaguing an die jeweils gebotenen Zinsen anzupassen - solange man nicht behebt.

Und nach 4 Jahren und 1 Tag nehme ich das ganze sofort raus und investiere es so, dass kein Finanzminister mehr etwas davon sieht. Schon gar nicht dann, wenn ich einmal in Pension gehe. Dann bin ich nämlich offiziell garantiert einkommens- und vermögenslos!

Mit dieser Vorgangsweise und nur so, ist

1. mein Geld garantiert solange nicht die ganze Republik Österreich krachen geht ;-)

2. bekomme ich die optimale, garantierte Verzinsung für sichere Veranlagung - mit minimalen Admin-Aufwand und ohne mich mit Finanz-"Beratern", banken, versicherungen, opensionsfonds ärgern zu müssen - die alle nur "mein Bestes" wollen - nämlich MEIN GELD! >:-D

3. habe ich jederzeit uneingeschränkte, volle Kontrolle über MEIN Geld. Ich kann wenn erforderlich oder gewünscht, auch unterwegs aussteigen (z.B. wenn ich die 4 jahre in Form von 3-monatigen Bundesschatzis rollierend anlege) - dann muß ich nur die Stuwer nachzahlen, habe aber sonst keinerlei Nachteile (im Gegensatz zu Rückkaufwerten bei versicherungen etc.)  

4. habe ich nach 4 Jahren mein Geld plus Zinsen plus 50% staatliche Rendite bar auf der Kralle - statt auf Jahrzehnte hinaus in einem Pensionsfonds oder anderem Vehikel gebunden, das nur den österreichischen bankenapparat fett macht ;-)

So macht man das, wenn man E/A Rechner ist und rechnen kann!  |-D
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12.11.2008, 15:14 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(2): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 16:48:33
Das von Dir vorgestellte "Modell" gilt nämlich NUR dann, wenn man in der 50% Steuerprogression ist!


das ist falsch! auch bei einem niedrigeren Steuersatz hat es Sinn, nur wird die Vorsorge dann nicht zur Gänze durch die Steuerersparnis finanziert.

Ich finde es gut so wie du es machst, dennoch haben viele Selbständige das Bedürfnis nach einer langfristigen Vorsorgelösung und einer sicheren Zusatzrente bei Pensionsantritt und wollen sich nicht alle 4 Jahre mit dem Umschichten von Wertpapieren beschäftigen etc. Ich verstehe dass du die Pensionsversicherung als solches nicht gut findest, es wird aber einen Grund haben warum die klassische Lebensversicherung boomt wie nie zuvor (nicht Fondsgebunden sondern mit garantierter Mindestverzinsung). Die meisten Menschen wollen einen langfristigen Vermögensaufbau und gerade in der LV sind durch den Zinseszinseffekt am Ende hohe Zugewinne. In dem hier besprochenen Modell wird die Vorsorge ja komplett aus dem Steuervorteil durch Nutzung des Freibetrages finanziert, also gibt es nichts zu verlieren. Bisher mußten Selbständige die so eine Vorsorgelösung wollen diese aus dem netto versteuerten Einkommen privat finanzieren!

Deine Bundesschatzlösung ist sicher gut für jemanden der die liquiden Mittel auch voll Verfügbar hat und seine langfristige Absicherung selbst in die Hand nehmen will.


4. habe ich nach 4 Jahren mein Geld plus Zinsen plus 50% staatliche Rendite
bar auf der Kralle - statt auf Jahrzehnte hinaus in einem Pensionsfonds oder
anderem Vehikel gebunden, das nur den österreichischen bankenapparat fett
macht ;-)


In dem hier beschriebenen Modell wird ja nur die Hälfte in die langfristige Vorsorge investiert, die andere Hälfte steht so wie bei dir nach 4 Jahren frei zur Verfügung.
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12.11.2008, 16:49 Uhr - Editiert von ufo12, alte Version: hier
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Re(3): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 20:19:24
In dem hier besprochenen Modell wird die Vorsorge ja komplett aus dem
Steuervorteil durch Nutzung des Freibetrages finanziert


das ist so richtig ein Modell für die österreicher: spätestens wenn der Finanzberater sagt "Steuervorteil", dann setzt bei 99% der allenfalls vorhandene Rest des mathematischen Großhirns endgültig aus! >:-D

Also noch einmal: Es gibt derzeit keine Veranlagungsform, keine lebensversicherung, keine Fonds, schon gar keine Pensionskassen oder Mitarbeitervorsorgekassen, die über die letzten 10 Jahre auch nur die (beklagenswert niedrige und unter der geldentwertung gelegene) Netto-Rendite eines ordentlichen Sparbuchs erreicht haben. Keine einzige. Nicht einmal über 10 Jahre.

Warum sollte man sein Geld in ein derartiges Modell reinstecken?

http://www.bundesschatz.at . 100% garantiert. Fixe Verzinsung. Keine Berater. Keine Bank. Keine Versicherung. Keine Gebühren. Keine Spesen. keine Kontopführungsgebühren. Keines Auszugs/Kontospesen. Keine Abschlussprovisionen. Keine Bestandsprovisionen. bessere Rednite als anderen auch nur halbwegs risikoarmen Veranlagungsformen. Viel bessere Rendite als alle hochriskanten Anlageformen. Geld nach Ablauf der selbst gewählten Bindungsdauer (1 Monat, 3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre, 10 Jahre) frei verfügbar. Man muß auch keineswegs alle 4 Jahre (oder sonstwann) die Veranlagung "umschaufeln". Wenn man gar nix tut, wird automatisch wiederveranlagt. Man kann trotzdem jederzeit an sein Geld heran (Liquiditätsabschlag von nur 0,05% pro Monat).  :-)

Ach ja: nein, ich arbeite nicht dort. Nur ein kleiner Teil meines Geldes. ;-) :-)

Ach ja, auch im Erbschaftsfall ist das Produkt sehr angenehm. Online überweisen mit Passwort - fertig. Kein langwieriges Herumgeeiere mit Einverleibungsverfahren und Gebühren. Gegebenenfalls auch an potentiellen Erbgeiern vorbei, ohne dass die es jemals kapieren. har har! Probier' das einmal mit einer Lebensversicherung! Oder irgendeinem der anderen sogenannten "Vorsorgeprodukte"! >:-D


Kleiner Tipp dazu noch: beim Rendite-Vergleich ist zu beachten, dass man auf die bundesschatzi bei Laufzeiten über ein Jahr keinen Zinseszinseffekt lukriert, weil die Zinsen (im Gegensatz zum Sparbuch) NICHT jährlich dem Kapital zugeschlagen werden. Man nehme also bevorzugt Laufzeiten < 1 Jahr, ausser die Zinsen am langen Ende erscheinen vor dem Hintergrund einer fallenden Zinserwartung so attraktiv, dass man den Nachteil gegenüber einem Sparbuch gerne in Kauf nimmt. :-)
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Re(4): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 21:00:07
Man nehme also bevorzugt Laufzeiten < 1 Jahr, ausser die Zinsen am langen Ende
erscheinen vor dem Hintergrund einer fallenden Zinserwartung so attraktiv,
dass man den Nachteil gegenüber einem Sparbuch gerne in Kauf nimmt


das geht aber unter $10 EstG nicht! 4 Jahre Mindesthaltedauer! Und genau das sind die Probleme mit denen sich der otto normal Einkommssteuerzahler nicht herumschlagen will.

Schickst du dem Finanzamt das Login deines Bundesschatz Kontos oder bekommt man da ordentliche Abrechnungen zugeschickt? ;-)

Ich finde deinen Ansatz auch sehr gut, die Pensionsversicherer leben auch nicht von Kunden wie dir sondern von Menschen die sich gerne nicht aktiv darum kümmern.

Das von mir angesprochene Produkt benötigt zur Nutzung des IFB nur 50% Cash und richtet sich auch insbesondere an Freiberufler die den Freibetrag mangels Liquidität nicht nutzen können und so dem Fiskus unnötig Geld schenken. Pensionsversicherung gut oder schlecht beiseite, besser als es der Steuer schenken ist es allemal.

hierzu die Antwort eines Steuerberaters zu dem Thema:

"Die Anzahl derer die zwar steuerpflichtige Gewinne in nicht unbeachtlicher Höhe erzielen aber leider eine nicht annähernd vergleichbare cash-position aufweisen, ist gar nicht so gering bzw. ist dieses Phänomen durchaus weit verbreitet."

Die Idee für dieses Produkt ist aufgrund dieses Umstandes entstanden und weil nur ein geringer Teil der Freiberufler bisher den Freibetrag nach §10 EstG nutz.
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Re(5): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 21:38:54
das geht aber unter $10 EstG nicht! 4 Jahre Mindesthaltedauer!


doch das geht. Man darf nur 4 jahre lang nicht AUSZAHLEN lassen, kann aber jede belibeige Laufzeitstückelung wählen. z.B. 48 mal á 1 Monat oder 12x 6 Montae, oder 1 Jahr plus 6 Monate + 6 Monate + 2 Jahre ... ganz nach Belieben - es wird automatisch mit der gleichen Laufzeit wieder veranlagt, man braucht nur aktiv werden, wenn man die Laufzeit ändern möchte. Auch die Kommunikation und das gesamte Interface beim bundesschatzi ist recht intuitiv und [im Gegensatz zu Banken, Fonds und Versicherungen ;-)] extrem transparent. :-)

Quelle meines Wissens: http://www.bundesschatz.at/main/fragen_start.html
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Kann der Freibetrag für investierte Gewinne gemäß § 10 Abs. 1 EStG durch den Erwerb von Bundesschätzen genutzt werden?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG und somit geeignet, einen Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu machen.
Dies gilt auch für Bundesschätze mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren.
Beachten Sie aber, dass es für den Freibetrag für investierte Gewinne erforderlich ist, dass der Bundesschatz mindestens vier Jahre (gerechnet von der Anschaffung) dem Betriebsvermögen gewidmet ist; würde er vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen (durch Veräußerung oder Entnahme) ausscheiden, wäre der geltend gemachte Freibetrag grundsätzlich nachzuversteuern. Sollte daher ein Bundesschatz mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren erworben worden sein, darf er - um keine Nachversteuerung auszulösen - vor Ablauf von vier Jahren nicht ausgezahlt werden.
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Das von mir angesprochene Produkt benötigt zur Nutzung des IFB nur 50% Cash
und richtet sich auch insbesondere an Freiberufler die den Freibetrag mangels
Liquidität nicht nutzen können und so dem Fiskus unnötig Geld schenken.
Pensionsversicherung gut oder schlecht beiseite, besser als es der Steuer
schenken ist es allemal.


ich habe Dich bzw. das Produkt glaube ich schon verstanden, betrachte es aber dennoch mit großer Vorsicht! Nach meiner Erfahrung sollte man Geld, das man nicht einmal liquiditätsmässig kurzfristig darstellen kann,  langfristig veranlagen. ;-) ... Steuervorteil hin oder her. Schliesslich muss man auch bei "Deinem" Modell - je nach individueller Steuerprogression - mindestens 50% der Investition einzahlen.

Ich sehe deshalb die Gefahr, dass es eher als Instrument zur "Verführung" von weniger "finanzkundigen" E/A-Rechnern benutzt wird, die damit in  eine EXTREM langfristige und illiquide Veranlagung "hineingelockt" werden, ohne es sich letztlich wirklich leisten zu können.  ;-)


"Die Anzahl derer die zwar steuerpflichtige Gewinne in nicht unbeachtlicher Höhe erzielen aber leider eine nicht annähernd vergleichbare cash-position aufweisen, ist gar nicht so gering bzw. ist dieses Phänomen durchaus weit verbreitet."


Das kann ich mir nicht recht vorstellen - woher sollten denn dann die hohen Gewinne kommen, wenn dem kein entsprechender cash-flow zu Grunde liegt - gerade bei E/A-Rechnern bzw. Freiberuflern, die im Normalfall fast die gesamten Einkünfte aus Honoraren erzielen und nicht etwa aus nicht cash-wirksamen Positionen wie Aufwertungen etc. oder aus a.o. Erlösen ... ich glaube schlicht und ergreifend, dass es deshalb nicht sehr viele nutzen, weil einfach extrem viele E/A Rechner ("neue Selbständige!! ;-)) nicht genug verdienen, dass etwas zum Veranlagen übrig bleibt.

Und Steuerberatern von Ärzten, die 500k Jahresgewinn einfahren und ihren Klienten noch nichts vom §10 EStG erzählt haben, sollten sowieso in die (Haftungs-) Mangel genommen werden ...  finde ich. :-)

Aber wie schon gesagt, in Österreich lässt sich wohl jedes beliebige Finanzprodukt blendend verkaufen, wenn mit "Steuersparnis! 50%!! Der Finanzminister bezahlt ihre Pensionsvorsorge!" geworben wird. Für seriös halte ich es trotzdem nicht. >:-D
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12.11.2008, 21:46 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(7): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 22:44:07
Ab 2008 werden Wertpapiere nicht mehr als Ersatzbeschaffungswirtschaftsgüter
anerkannt.

http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=372810&DstID=


den Artikel finde ich ähm - "etwas schwer nachvollziehbar". Ich habe bis dato noch nichts davon gehört, dass 2008 Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG nicht mehr für den §10 EtsG 1 genutzt werden können. Von mir aus Mag sein, nicht mehr als ERSATZBESCHAFFUNG für "körperliche Wirtschaftsgüter". Es mag auch sein, dass die FAs die sScharube etwas anziehen, was den Nachweis anbelangt. Mehr glaube ich erst, wenn ich es selbst recherchiert und von meinem Steuerberater bestätigt habe. Aber auch dann werde ich nicht in "Pensionsvorsorgen" investieren. Sondern in "körperliche Wirtschaftsgüter", bevorzugt in teure Kameras und Objektive ... da könnte ich alle Jahre locker 10% meines Gewinns versenken, wenn  ich will! hehe!  Ist betrieblich bei mir auch *absolut notwendig*, keine Frage! ;-) |-D


Die Steuerberater mit denen ich gesprochen habe aber schon. Viele vejubeln ihr
Geld und am Ende ist nicht genug für die Steuervorschreibung da. Auch
Investitionen in langlebige Wirtschaftgüter binden cash, abschreiben kann man
aber nur wenig im Anschaffungsjahr.


ja das stimmt!

Aktivierte Wirtschaftsgüter [ich hasse es ja - bei mir wäre ja sowieso alles unter € 10.000 ein sofort abzuschreibendes gwwG! ] gehen bei mir in besonders guten Jahren leider auch immer kaputt - und müssen dann natürlich gewinnmindernd vom Restbuchwert auf 0 abgeschrieben werden. Leider, leider - ein Jammer, heutzutage geht ja alles so schnell kaputt! :-) |-D >:-D
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Re(9): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 23:29:06
...Das bedeutet, dass angeschaffte begünstigte Wertpapiere durchgehend vier
Jahre im Betriebsvermögen gehalten werden müssen. Sie sollten daher bei der
Anschaffung eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben.


aber das ist nicht neu ... das war schon 2007 genau so!


vermutlich um Spekulanten wie dich in die Knie zu zwingen.


ein Spekulant ist eher jemand, der heute ein langfristiges "Pensionsvorsorgeprodukt" kauft - der spekuliert nämlich auf allerhand ... >:-D |-D

dagegen Bundesschatz und "Spekulant", hehe! :-)

Wobei: genau genommen erwirbt man mit bundesschatzis nicht etwa Bundesschatzscheine der Republik Österreich ("T-notes"), sondern nur ein derivatives Instrument! Ich habe im Momement das Kleingedruckte ["bedingungen zu bundesschatz.at"] nicht bei der Hand und auf der webseite bzw. im AGB pdf schreiben sie nichts (mehr?) dazu. Aber wenn ich mich recht erinnere, erwirbt man mit bundesschatzis in Wahrheit nur eine Option (!) oder gar einen "straddle" auf Bundesschatzscheine!

Deshalb und nur so können sie alle angebotenen Laufzeiten mit täglichem Start und mit exakt festgelegter "Verzinsung" (in Wahrheit vermutlich eine Stillhalterprämie) anbieten. :-) Das ändert nichts an den Vorteilen, aber "Staatsanleihe" oder "Sparbuch" ist es jedenfalls keines. :-)

Ich schaue, ob ich die Details noch wo finde. :-)
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12.11.2008, 23:33 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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Re(11): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
13.11.2008, 00:22:02
ah ja, das mag sein dass man Wertpapiere auch während der 4 Jahre gegen andere §14 Wertpapiere "austauschen" konnte.

Das ist aber bei den bundesschatzis auch weiterhin kein Thema, weil man ja nix "verkauft", sondern nur das "Termingeschäft" verlängert ... um die gleiche oder eine neu zu wählende Laufzeit. Das ist ja der Schmäh daran. Glaube nicht, dass sich da was ändert - wie Du schreibst, schon alleine deswegen nicht:
Überhaupt wundert mich, dass diese "Zocker Derivate namens Bundesschatz" §14
tauglich sein sollen.  der Staat braucht Geld und richtet sichs wieder mal.


das ist klar! :-)

Als Steuerzahler bin ich aber voll dafür, zumindest solange der Erwerb von bundesschatzis jedem freigestellt bleibt ... warum sollte sich der Statt nicht billige Primärmittel holen, statt diese brav dem Finanzsektor zu überlassen und sich selbst dann ebendort teurer zu finanzieren! :-)


Dagegen ärgert es mich MASSLOS, dass ich als Selbständiger zur 1,53% Einzahlung in diese gottserbärmlichen, grottenschlechten und arroganten Mitarbeitervorsorgekassen GEZWUNGEN werde! >:-(

Und dass das (von allen Parteien, einstimmig!) - natürlich auch noch per Verfassungsbestimmung abgesichert wurde! Weil sie genau gewusst haben, dass es ihnen sonst Leute wie ich mit Artikel 5 StGG ("Eigentum" !) weggeblasen hätten. Wenn mir einmal ganz fad ist, blas' ich ihnen das über den EuGH weg! >:-D
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13.11.2008, 00:23 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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