Re(5): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
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Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 13:21:57
Einnahmen/Ausgabenrechner sowie GmbH Geschäftsführer mit > 25% (gilt z.B. auch für mjy als Vorstand mit Mehrheitsbeteiligung) können seit 2007 10% ihres Gewinnes bzw. Einkommens nach §10 Estg von der Steuer befreien.

Neben der herkömmliche Veranlagung in §14 taugliche Wertpapiere gibt es nun ein einzigartiges Modell wo aus dem Steuervorteil sofort eine private Pensionsvorsorge finanziert wird. (bei Höchstprogression zur Gänze) Somit zahlt der Finanzminister die Vorsorge.

Oft haben Freiberufler nicht die nötige Liquidität um den Freibetrag nach §10 durch Anschaffung der Wertpapiere vor Jahresende nutzen zu können und schenken so dem Finanzamt ein paar Monate später Geld.

Mit dem neuen Modell werden nur 50% des Investitionsbetrages sofort benötigt um den vollen Steuervorteil nutzen zu können! Somit beträgt der Liquiditätsbedarf nur das was am Ende netto bleiben würde. Die Steuerersparnis zur Vorsorge wird mit dem neuen Modell vorfinaziert. (KPMG geprüft, kapitalgarantierter Anlage- und Vorsorgeteil, garantierte Mindestverzinsung, kein Risiko, kein Ausgabeaufschlag, keine Haken!)

Da ich an dem Produkt mitentwickelt habe und mich an die Spam Regel halten möchte, bei Interesse PM.

http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=060503047

Ich kenne inzwischen etliche Betroffene die von ihrem Steuerberater bisher nicht einmal von dieser Möglichkeit informiert wurden!
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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Re(5): Neues §10 Estg Modell, oder wie der Finanzminster die private Pensionsvorsorge für Freiberufler, bzw. Selbständige bezahlt!
12.11.2008, 21:38:54
das geht aber unter $10 EstG nicht! 4 Jahre Mindesthaltedauer!


doch das geht. Man darf nur 4 jahre lang nicht AUSZAHLEN lassen, kann aber jede belibeige Laufzeitstückelung wählen. z.B. 48 mal á 1 Monat oder 12x 6 Montae, oder 1 Jahr plus 6 Monate + 6 Monate + 2 Jahre ... ganz nach Belieben - es wird automatisch mit der gleichen Laufzeit wieder veranlagt, man braucht nur aktiv werden, wenn man die Laufzeit ändern möchte. Auch die Kommunikation und das gesamte Interface beim bundesschatzi ist recht intuitiv und [im Gegensatz zu Banken, Fonds und Versicherungen ;-)] extrem transparent. :-)

Quelle meines Wissens: http://www.bundesschatz.at/main/fragen_start.html
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Kann der Freibetrag für investierte Gewinne gemäß § 10 Abs. 1 EStG durch den Erwerb von Bundesschätzen genutzt werden?
Ja, Bundesschätze sind Wertpapiere der Republik Österreich gemäß § 14 Abs. 7 lit 4 (b) EStG und somit geeignet, einen Freibetrag für investierte Gewinne gem. § 10 Abs. 1 EStG geltend zu machen.
Dies gilt auch für Bundesschätze mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren.
Beachten Sie aber, dass es für den Freibetrag für investierte Gewinne erforderlich ist, dass der Bundesschatz mindestens vier Jahre (gerechnet von der Anschaffung) dem Betriebsvermögen gewidmet ist; würde er vor Ablauf dieser Frist aus dem Betriebsvermögen (durch Veräußerung oder Entnahme) ausscheiden, wäre der geltend gemachte Freibetrag grundsätzlich nachzuversteuern. Sollte daher ein Bundesschatz mit einer Zinsbindung von weniger als vier Jahren erworben worden sein, darf er - um keine Nachversteuerung auszulösen - vor Ablauf von vier Jahren nicht ausgezahlt werden.
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Das von mir angesprochene Produkt benötigt zur Nutzung des IFB nur 50% Cash
und richtet sich auch insbesondere an Freiberufler die den Freibetrag mangels
Liquidität nicht nutzen können und so dem Fiskus unnötig Geld schenken.
Pensionsversicherung gut oder schlecht beiseite, besser als es der Steuer
schenken ist es allemal.


ich habe Dich bzw. das Produkt glaube ich schon verstanden, betrachte es aber dennoch mit großer Vorsicht! Nach meiner Erfahrung sollte man Geld, das man nicht einmal liquiditätsmässig kurzfristig darstellen kann,  langfristig veranlagen. ;-) ... Steuervorteil hin oder her. Schliesslich muss man auch bei "Deinem" Modell - je nach individueller Steuerprogression - mindestens 50% der Investition einzahlen.

Ich sehe deshalb die Gefahr, dass es eher als Instrument zur "Verführung" von weniger "finanzkundigen" E/A-Rechnern benutzt wird, die damit in  eine EXTREM langfristige und illiquide Veranlagung "hineingelockt" werden, ohne es sich letztlich wirklich leisten zu können.  ;-)


"Die Anzahl derer die zwar steuerpflichtige Gewinne in nicht unbeachtlicher Höhe erzielen aber leider eine nicht annähernd vergleichbare cash-position aufweisen, ist gar nicht so gering bzw. ist dieses Phänomen durchaus weit verbreitet."


Das kann ich mir nicht recht vorstellen - woher sollten denn dann die hohen Gewinne kommen, wenn dem kein entsprechender cash-flow zu Grunde liegt - gerade bei E/A-Rechnern bzw. Freiberuflern, die im Normalfall fast die gesamten Einkünfte aus Honoraren erzielen und nicht etwa aus nicht cash-wirksamen Positionen wie Aufwertungen etc. oder aus a.o. Erlösen ... ich glaube schlicht und ergreifend, dass es deshalb nicht sehr viele nutzen, weil einfach extrem viele E/A Rechner ("neue Selbständige!! ;-)) nicht genug verdienen, dass etwas zum Veranlagen übrig bleibt.

Und Steuerberatern von Ärzten, die 500k Jahresgewinn einfahren und ihren Klienten noch nichts vom §10 EStG erzählt haben, sollten sowieso in die (Haftungs-) Mangel genommen werden ...  finde ich. :-)

Aber wie schon gesagt, in Österreich lässt sich wohl jedes beliebige Finanzprodukt blendend verkaufen, wenn mit "Steuersparnis! 50%!! Der Finanzminister bezahlt ihre Pensionsvorsorge!" geworben wird. Für seriös halte ich es trotzdem nicht. >:-D
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12.11.2008, 21:46 Uhr - Editiert von iraki, alte Version: hier
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