Die RTR und die Aon Kombipakete (2007, 2008)
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Die RTR und die Aon Kombipakete (2007, 2008)
04.01.2009, 17:05:16
Ich habe neulich bei der TelekomAustria angerufen, zwecks kostenfreiem Umstieg von altem Kombipaket (2007) auf aktuelles (2008). Wie zu erwarten spielte es das nicht und der Telekom-Mitarbeiterin war's schnurzwurstegal wenn ich kündigte und zu einem Konkurrenten ginge (wirklich!). Ihre Begründung für die unterschiedlichen Konditionen (und das verweigerte kostenlose Upgrade): Vorgaben der Regulierungsbehörde. Ich schreib' (deswegen) also an die RTR und bekomme folgende Antwort:
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Sehr geehrter Herr __________! (Ihr müssts nicht alles wissen...;-))

Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen gerne Folgendes mitteilen:

Telekom Austria bietet die gegenständliche Aktion "aonKombiPaket" seit dem
20.10.2008 an.

Zu diesem Produkt ist auszuführen, dass Telekom Austria aufgrund ihrer
Marktstellung bestimmten Verpflichtungen unterliegt, da sie nicht nur
großer Anbieter von Endkundenprodukten ist, sondern auch z.B. anderen
Internet Service Providern ihre Leitungen bzw. Dienste zur Verfügung
stellen muss, damit diese ihrerseits Endkundenprodukte anbieten können.

Ein gesetzlich vorgeschriebener Grundsatz besagt nun, dass Unternehmen, die
über Marktmacht wie z.B. Telekom Austria verfügen, auf einen ausreichend
großen Unterschied bei den Preisen zwischen Vorleistungs- und
Endkundenprodukten zu achten haben. Es soll den Wettbewerbern von Telekom
Austria, die teilweise auf die Infrastruktur (Leitungen, etc) angewiesen
sind, auch möglich sein, erfolgreich zu wirtschaften und den Endkunden
preislich konkurrenzfähige Produkte anzubieten. Ohne diese gesetzlichen und
regulatorischen Vorgaben wäre es Telekom Austria leicht möglich, die
Konkurrenz vom Markt zu verdrängen und sie könnte die so zusätzlich
gewonnene Marktmacht wieder dazu nutzen, die Preise zum Nachteil der Kunden
nach oben zu setzen. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass
Unternehmen, die keinem bzw. zu wenig Wettbewerb ausgesetzt sind, zu wenig
Anreize haben, Preise niedrig zu halten.

Dieser notwendige Preisunterschied zwischen Vorleistungsebene und
Endkundenebene ist beim Produkt „Kombiangebot“ von Telekom Austria in einer
Art und Weise umgesetzt worden, dass zwischen (Breibandinternet)-Altkunden
und Neukunden unterschieden wird. Für bestehende Kunden (Altkunden) ist
demnach  ein höheres monatliches Entgelt (EUR 29,90)  für das Kombipaket
vorgesehen. Auch die Herstellung (besser gesagt die Umstellung) ist im
Gegensatz zu den Kunden, welche in den letzten drei Monaten noch keinen
Breitbandinternetanschluss der Telekom Austria nutzten, kostenpflichtig.
Diese "Endkundenentgelte" spiegeln im Wesentlichen auch die Entgelte wider,
die Telekom Austria den anderen Betreibern für die oben genannten
Vorleistungsprodukte verrechnet. Daher haben auch in diesen Fällen die
Vorleistungspartner von Telekom Austria günstigere Konditionen für
"Neukunden" als für bestehende Kunden.

Aus welchen Gründen Telekom Austria sich für eine solche
"Ungleichbehandlung" ihrer eigene Kunden entschieden hat, kann von der
RTR-GmbH nicht beantwortet werden. Diesbezügliche Anfragen können nur von
Telekom Austria selbst beauskunftet werden. Es wäre Telekom Austria
jedenfalls auch die Möglichkeit zur Verfügung gestanden, das Produkt so zu
gestalten, dass Altkunden und Neukunden das selbe bezahlen. Die preisliche
Differenzierung von Bestands- und Neukunden der Telekom Austria ist
jedenfalls keine regulatorische Auflage.

In diesem Zusammenhang wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob es
überhaupt zulässig sei, zwischen „Altkunden“ und „Neukunden“ zu
unterscheiden. Dazu ist auszuführen, dass es keine gesetzliche Grundlage
gibt, die eine solche „Ungleichbehandlung“ grundsätzlich verbieten würde.
Telekom Austria hat diesbezüglich daher aus rechtlicher Sicht Freiheit bei
der Preisgestaltung.

Fragen, die über die rechtliche Zulässigkeit der Produktgestaltung
hinausgehen (wie z.B. Kundenzufriedenheit, Fairness, etc), können, wie
bereits zuvor ausgeführt, nur von Telekom Austria selbst beantwortet
werden.

Mit freundlichen Grüßen

RTR-GmbH
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So, leider hab' ich daraus nicht 100%ig durchschaut wie nun der Zusammenhang besteht zwischen Bestandskunden/Neukunden und Vorleistungsebene/Endkundenebene bzw. wie die TA das sieht (werden Bestandskunden zur "Subventionierung" der eigenen Konkurrenzfähigkeit herangezogen?). Was meint ihr dazu? Ist laut obiger RTR-Email die Ausrede der TA auf die RTR bloß eine faule Ausrede?



04.01.2009, 17:07 Uhr - Editiert von RevX, alte Version: hier
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