Notgedrungen gegen Fahrverbot verstoßen -> Anzeige
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Notgedrungen gegen Fahrverbot verstoßen -> Anzeige
19.02.2009, 17:07:17
Greetings !

Vielleicht könnt Ihr mir helfen, da ich mir zu Unrecht bestraft vorkomme.
Gleich vorweg: ich bin keiner, der jammert, wenn er zurecht eine Strafe bekommen hat. Das ist dann meine Schuld und daher -> zahlen.

Der aktuelle Fall ist jedoch anders.

Ich bog in eine Gasse ab, wo sich schon einige PKW vor mir stauten. Grund war ein Kleintransporter, der am Ende der Gasse stand und nicht in die nächste Straße einbiegen konnte, weil ein anderer PKW so knapp an der Straßenecke stand, dass der Kleintransporter nicht um die Ecke fahren konnte (ohne den PWK zu beschädigen).

Der Fahrer des Kleintransporters signalisierte mir - und den anderen PKW-Lenkern vor mir - dass wir zurückschieben mögen, da ein Weiterkommen vorerst unmöglich sei.

Dieser Anweisung folgte ich, schob meinen PKW zurück auf die Straße, von der ich kam und fuhr sie weiter entlang, da dies die einzige Möglichkeit war (es gibt dort keine andere Abbiegemöglichkeiten, o.ä.).

Die Durchfahrt dieser Straße (für die "Insider": Schulerstrasse in Richtung Stephansplatz) ist verboten (allgemeines Fahrverbot).

Ich musste also "notgedrungen" gegen das Fahrverbot verstoßen. Das dürfte ein Kieberer gesehen haben und hat mich angezeigt.

Ich habe Einspruch erhoben und die Sachlage wie oben erklärt. Jetzt kommt die Antwort der Behörde, wo sinngemäß steht: Es ist vollkommen egal, ob eine Weiterfahrt durch eine Behinderung o.ä. nicht möglich war, deswegen könne ich nicht einfach gegen das Fahrverbot verstoßen.

Rein rechtlich gesehen ist das wahrscheinlich korrekt, aber ganz ehrlich: Wie hätte ich mich verhalten sollen ? Der Transporter kommt nicht weiter und signalisiert mir (und den anderen Lenkern), ich solle zurückschieben. Wenn ich dort jetzt trotzig stehenbleibe, werden die anderen Lenker mir was pfeiffen.

Also, an die "Experten" unter Euch: Was soll ich machen ?

56 Euro sind kein Pappenstiel und ich habe ja nicht zum Spaß gegen das Fahrverbot verstoßen, sondern nur, weil ich keine andere Möglichkeit sah.
Lohnt es sich, das Ganze nochmals zu beeinspruchen oder hat man realistischerweise eh keine Chance ?

Ich fühl mich von der Behörde irgendwie ziemlich gefrotzelt.

Sachdienliche Hinweise werden dankend entgegengenommen.

LG,
Bird

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.  Was kostet die Welt?  (nastavnik am 25.02.2009, 11:41:20)
 

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