Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen
Geizhals » Forum » Haushalt » Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen (56 Beiträge, 1753 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.....
Re(5): Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen
11.05.2009, 20:15:19
wenn ich das schon höre: "vermieten rentiert sich nicht mehr". wird wohl nicht bloss an den Thermen liegen?
Ich kann mir gar nicht vorstellen, wie das ist, wenn man eine Befristung auf sagen wir mal 10 Jahre hat. Da zahlst dem Mieter dann aus Mitleid im 9ten Jahr die Therme oder was?!
Ich kann mich schon hineinversetzen in den Sohn mit Beruf oder Tochter mit Beruf, die ein Zinshaus erbt oder erkauft, natürlich müsste man hier Anreize fürs Vermieten der Wohnungen eher kräftigen als "Aufbrummen der Kosten".
Was mir nicht einhergeht ist, wie manche Menschen die 4, 5, 10 oder mehr Zinshäuser samt HV besitzen nur allein darauf basierend völlig selbstherrlich meinen davon zu leben, dass andere wohnen.
Bald werden Wohnungen so teuer wie zB. in Brüssel sein, da kann man dann als Wiener dann in Mödling wohnen, weil man sich die Preise nicht mehr leisten will (kann).
Da sieht man, dass Politik zwar Wirschaftsethik nicht ersetzen oder darstellen wollte, aber eine völlige freie Herausgabe von Grund und Boden (bzw. der mögliche Erwerb von seeehr viel Grund und Boden) einzig der glücklichen Generation zu teil wird, die Glück hatte in einer Epoche zu leben und Geld zu verdienen wo tatsächlich ein Erwerb von etlichen Zinshäusern oder ähnliches auch Bürgern durch ihren bloßen Fleiß und ihrem guten Wirtschaften möglich war.
Dass man sich als Mensch der Mittelschicht irgendwann einmal ein Zinshaus quasi als Anlage oder Altersvorsorge erwirbt, das innerhalb des Gürtels liegt, wird bald nur mehr Millionären vorbehalten sein.
Und warum eigentlich?

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.....
Re(5): Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen
12.05.2009, 10:17:04
natürlich benütze ich, benützt "man" die Therme. Aber die Aussage
"die benützung muss ja abgegolten werden und das passiet mittels der wartung."
ist einfach Blödsinn.

"Wartung" ist ja nur das Erhalten der Betriebsbereitschaft, keinesfalls ein Entgelt für Benutzung.

Man kann die Thematik ja aus 2 Richtungen angehen:

Variante 1:
Der Mieter mietet eine Whg mit Therme. Wenn er wieder auszieht, ist dort noch immer eine (gleichwertige und funktionierende) Therme. Was dazwischen passiert, ist Sache des Mieters.

Variante 2:
Die Therme ist als Kategoriemerkmal (wobei es Kategorien bei Neuvermietungen ja eigentlich nicht mehr gibt) und damit integraler Bestandteil der Wohnung und somit Vertragsgegenstand. Der Mieter hat Anrecht auf eine funktionierende Therme, der Vermieter hat daher für das Funktionieren der Therme zu sorgen.

Wer zahlt wirklich?
Also bitte in beiden Varianten zahlt am Ende der Mieter. In Variante 1 gleich direkt bei Anfall, in Variante 2 zahlt er über eine höhere monatliche Miete. Wer was anderes glaubt, ist einfach dumm. Denn kein Vermieter hat was zu verschenken.

Das einzige Problem ist nur, daß wir in Ö "Dank" MRG einen totregulierten Wohnungsmarkt haben. Und in diesem engen juristischen Korsett lassen sich Mieten leider nicht beliebig erhöhen, weshalb Variante 2 leider ausfällt.

in einem funktionierenden Markt wäre das ja kein Thema:
Therme: 2000
jährliche Wartung/rep: 300
Nutzungsdauer: 10J
macht Gesamtkosten von 2000+300*10=  5000
aufgeteilt auf 120 Monate --> Miete steigt um 42,-/Monat.

und Ende der Diskussion.

Aber irgendwo muß man die Kosten unterbringen. Nur zeige mir einer, wo er das im Vollgeltungsbereich des MRG denn bitte (legal) machen will.

feurige Grüße!
Fuoco: Spritmonitor.de
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung