Re(5): Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen
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Re(5): Gasthermenwartung: Mieter müssen selber zahlen
12.05.2009, 10:17:04
natürlich benütze ich, benützt "man" die Therme. Aber die Aussage
"die benützung muss ja abgegolten werden und das passiet mittels der wartung."
ist einfach Blödsinn.

"Wartung" ist ja nur das Erhalten der Betriebsbereitschaft, keinesfalls ein Entgelt für Benutzung.

Man kann die Thematik ja aus 2 Richtungen angehen:

Variante 1:
Der Mieter mietet eine Whg mit Therme. Wenn er wieder auszieht, ist dort noch immer eine (gleichwertige und funktionierende) Therme. Was dazwischen passiert, ist Sache des Mieters.

Variante 2:
Die Therme ist als Kategoriemerkmal (wobei es Kategorien bei Neuvermietungen ja eigentlich nicht mehr gibt) und damit integraler Bestandteil der Wohnung und somit Vertragsgegenstand. Der Mieter hat Anrecht auf eine funktionierende Therme, der Vermieter hat daher für das Funktionieren der Therme zu sorgen.

Wer zahlt wirklich?
Also bitte in beiden Varianten zahlt am Ende der Mieter. In Variante 1 gleich direkt bei Anfall, in Variante 2 zahlt er über eine höhere monatliche Miete. Wer was anderes glaubt, ist einfach dumm. Denn kein Vermieter hat was zu verschenken.

Das einzige Problem ist nur, daß wir in Ö "Dank" MRG einen totregulierten Wohnungsmarkt haben. Und in diesem engen juristischen Korsett lassen sich Mieten leider nicht beliebig erhöhen, weshalb Variante 2 leider ausfällt.

in einem funktionierenden Markt wäre das ja kein Thema:
Therme: 2000
jährliche Wartung/rep: 300
Nutzungsdauer: 10J
macht Gesamtkosten von 2000+300*10=  5000
aufgeteilt auf 120 Monate --> Miete steigt um 42,-/Monat.

und Ende der Diskussion.

Aber irgendwo muß man die Kosten unterbringen. Nur zeige mir einer, wo er das im Vollgeltungsbereich des MRG denn bitte (legal) machen will.

feurige Grüße!
Fuoco: Spritmonitor.de
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