Re: Kamera Garantie
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.  Re: Kamera Garantie  (mko am 23.07.2009, 07:44:24)
.  Re: Kamera Garantie  (Arrris am 23.07.2009, 07:48:21)
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Re: Kamera Garantie
23.07.2009, 11:33:36
...vor ziemlich genau 3 Wochen habe ich mir dort eine Digital
Kamera gekauft...Seit 2 Tagen funktioniert sie nun nicht mehr - die Fotos lassen sich nicht mehr speichern...die einzige Lösung die er mir vorschlagen konnte ist die Kamera einzuschicken

  
das ist für mich absolut inakzeptabel


oder hab ich hier gar keine Chancen?


War wahrscheinlich schon ein Fehler bei dieser Firma zu kaufen aber dafür ist es jetzt zu spät.


Österreichisches Recht sieht vor, dass der der Unternehmer, der dir etwas verkauft hat, im Gewährleistungsfall (Denn ein solcher ist es. Tu dir etwas Gutes und informiere dich gelegentlich über den -gravierenden- Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie) zunächst das Recht hat nachzubessern. Das kann grundsätzlich auch dadurch geschehen, dass der Händler die defekte Ware an einen geeigneten Vormann, i.d.Regel häufig den Hersteller, sendet, um dort den Schaden beseitigen zu lassen, oder seinerseits Gewährleistung geltend machen zu können, was nicht selten in die letztliche Ausfolgung eines Ersatzgerätes mündet.

Aaaaaber...der Zeitraum, den der Verkäufer dafür in Anspruch nehmen darf ist nicht beliebig, sondern soll in einem vernünftigen Verhältnis zum Geschäft als Ganzen stehen. Du könntest also u.U. den Händler insoweit in die Mangel nehmen, als dass du den Zeitraum von "4 bis 6 Wochen" um überhaupt erst einmal eine Stellungnahme zu bekommen, in Abrede stellst. Denn damit könntest du den Händler dazu bringen, dir als sogenannten "sekundären Rechtsbehelf" die Wandlung, also das Rückgängigmachen des Geschäftes anzubieten. Damit hättest du dein Geld wieder und wärst frei, dir bei diesem (in Anerkennung des freundlichen Entgegenkommens) oder einem anderen Händler dieses oder eine anderes Cameramodell zu kaufen.

Wovon ich dringend abrate, ist, den Breiten zu markieren: Denn für den Händler steht es sich aus verschiedenen Gründen, menschlichen wie betriebswirtschaftlichen, nicht dafür, sich mit jemand, der von Anfang an auf Konfrontation schaltet, hinzustellen und lange herumzustreiten. Hingegen habe ich gute Erfahrungen damit gemacht, den Händlern in solchen Situation sinngemäß zu sagen: "Ich weiss schon, dass sie als "primären Rechtsbehelf neben einem Austausch auch die Nachbesserung der Ware" laut Gesetz geletend machen können. Aber bitte verstehen Sie, dass ich eineinhalb Monate nicht ohne Kamera sein kann, auch wenn sie ja nix dafür können, sondern ihr Lieferant bzw. der Hersteller. Daher als Vorschlag zum Abkürzen des Verfahrens: Bitte machen Sie von der Möglichkeit eines Austausches (falls das Produkt verfügbar ist) oder der Wandlung Gebrauch und ich werde sie gutem Andenken behalten für weitere Käufe und werde in der Lage sein, sie wegen ihrer Kundenfreundlichkeit lobend zu erwähnen." Hat bisher immer noch ganz gut funktioniert.

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