Easybank - Grössere Auszahlungen?
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Re(6): Easybank - Grössere Auszahlungen?
26.07.2009, 00:50:53
Wenn Kreditinstitute auf Kontoauszügen, im Online-Banking oder an Geldautomaten Buchsalden anzeigen, kann dies dazu führen, dass der Kunde Gelder abhebt, die zwar buchungsmäßig, aber noch nicht valutarisch dem Konto gutgeschrieben sind. Deshalb ist es dem BGH zufolge unzulässig, wenn Kreditinstitute den Buchsaldo am Geldautomaten anzeigen[6]. Damit verletzten die Kreditinstitute ihre vertraglichen Pflichten aus einem Girovertrag, wenn sie Kontoinhabern insbesondere jeweils in den letzten Tagen des Monats auf Kontostandsabfragen am Geldautomaten unrichtige Auskünfte über den Stand ihrer Girokonten erteilten (§§ 676f, 675 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 666 BGB). Diese Irreführung von Kunden sei ohne weiteres vermeidbar, entweder durch aufklärende Hinweise oder durch (teilweisen) Verzicht auf den zusätzlichen Kundenservice einer automatisierten Auskunft über den Kontostand. Die Kontostandsauskunft am Geldautomaten sei dem BGH zufolge durch die Anzeige von Rentenzahlungen vor ihrer Wertstellung als Guthaben so eingerichtet, dass eine Vielzahl von Kunden bei einer Kontostandsabfrage irregeführt werden kann. Die Kunden könnten durch diese Kontostandsauskunft veranlasst werden, durch ungewollte Kontoüberziehungen Kreditleistungen der Banken in Anspruch zu nehmen, die sie bei zutreffender Kontostandsangabe nicht in Anspruch genommen hätten. In Fortführung dieser Rechtsprechung entschied dann der BGH im Jahre 2007, dass Kontoauszüge irreführend sind, wenn der Kontosaldo auch nicht „wertgestellte“ Beträge enthält, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann, selbst wenn die einzelnen Kontoumsätze die unterschiedliche Wertstellung anzeigten[7].

Hi,

so macht das mir die PSK und gibt meistens einfach das Datum oder irgendwo einen Hinweis an zB. das Wort Valutadatum am Auszug. Daher hat man dann auf der Jahresabrechung fette Überzugszinsen verrechnet. Dies passierte mir bei bei der PSK. Der Auszug oben ist aus der Wikipedia Begriff "Wertstellung", deutsches Recht. Ich habe auf meinen Wunsch keinen Überzugsrahmen dh Rahmen =0, das hat aber niemand gestört Überzugszinsen zu verrechnen. Ich habe die Abrechnung nicht beeinsprucht, da die Leistung der PSK im 16. Bezirk unbrauchbar ist, dh. sie geben keine Zinsen und stellen sich generell dumm bzw. behaupten etwas nicht zu können bzw. den Filialleiter zu brauchen um zu arbeiten... Kinderkramblödsinn, unbrauchbar! Eine Anzeige wegen Betruges wäre aber machbar!

lg,
EW

PS Die easybank gehört ja auch zur PSK.



26.07.2009, 00:58 Uhr - Editiert von ewoewo1, alte Version: hier
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Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?
26.07.2009, 15:48:48
hi,

der gesetzestext in deutschland schliesst aus, dass etwas als guthaben angezeigt wird das nicht verfuegbar ist. die wertstellung am gleichen tag ist irrelevant.

sollte man den gesetzestext, falls er hier gilt, einfordern tritt folgendes ein:

1) rechtsschutzversicherung lehnt haftung ab, wenn psk geschaeftspartner
-> betrug, weil geldwerter vorteil durch haftungsausschluss bei mehr als 50% aller faelle
2) gutachter kann die errorlogs der uebertragenden computer nicht lesen, da auslaendisches system und kein basiswissen vorhanden
-> betrug, da auslagerung der arbeit um einkommenssituation nicht nur aufgrund der arbeitskosten, sondern auch unter nichtbeachtung von gutem benehmen zu programmieren
3) gerichtsurteil ist beliebig, aussagen der zeugen beliebig
-> betrug, da freie wuerdigung unter ausschluss relevanter erfahrungen bei den kunden
4) jeder uebertragende computer hat eine volles errorlog, dass der betrieb aufgrund bankgeheimnis nicht interpretieren kann, der mitarbeiter aus der orga der es implementiert hat wurde bereits gekuendigt, nachher noch updates eingespielt
-> betrug, da selektive beachtung von vorschriften zur einkommensmaximierung
5) in der dritten instanz will die bank, die bereits 100.000 EUR im werbebudget eingespart hat, wenn der pressesprecher gut ist allerdings 1.000.000 eur, das system sowieso als werbeargument aendern
-> betrug, da buchhalterische aufteilung so steuerschonend
6) es kommt zu einem vergleich, der die prozesskosten in der hoehe von 1.000.000 eur zwischen den parteien aufteilt
-> betrug, da verpflichtung eines betroffenen zur arbeitsleistung wo die institution zu faul ist
7) abschliessend fuehlt sich der richter noch berufen wienerische bemerkungen im rahmen seines belehrungsauftrages zu machen da der staat und das gericht sicherlich konten bei der psk hat
-> betrug, da der richter seine psych. gesundheit auf verfahrensbeteiligte auslagert

komme hier theoretisch auf 7 betrugsanzeigen...
und ich hab dazu einen anderen fall verwendet...

also nur weil der ueberziehungsrahmen auf 0 ist heisst das noch nicht, dass man keine ueberzugszinsen zahlen muss.

ich wuensch euch noch viel spass!

ew

ps soweit ich mich erinner wird das valutadatum einfach als leer angezeigt
bis valutiert wurde, muss aber nicht sein - ich kann nicht bei jeder transaktion eine hardcopy machen bzw ist sie erst beweiskraeftig mit zeugen. im uebrigen haengt das valutadatum letztlich von der quelle ab und ich will mich gar nicht aufregen, denn was machst wenn eine zahlung gar nicht ankommt? bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall = nein nicht mobbying, denn mobbying waere es ja nur wenn ich professionell arbeiten wuerd = wie nennt man mobbying sonst: "wir leben ja im besten land" oder so? und wer wuerde sich aufregen, wo doch jede sekundaere bankdienstleistung auf das hauptkonto zeigt?

26.07.2009, 16:50 Uhr - Editiert von ewoewo1, alte Version: hier
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