Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?
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.  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (mko am 24.07.2009, 17:05:05)
.  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (redseven am 24.07.2009, 18:23:39)
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Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?
26.07.2009, 15:48:48
hi,

der gesetzestext in deutschland schliesst aus, dass etwas als guthaben angezeigt wird das nicht verfuegbar ist. die wertstellung am gleichen tag ist irrelevant.

sollte man den gesetzestext, falls er hier gilt, einfordern tritt folgendes ein:

1) rechtsschutzversicherung lehnt haftung ab, wenn psk geschaeftspartner
-> betrug, weil geldwerter vorteil durch haftungsausschluss bei mehr als 50% aller faelle
2) gutachter kann die errorlogs der uebertragenden computer nicht lesen, da auslaendisches system und kein basiswissen vorhanden
-> betrug, da auslagerung der arbeit um einkommenssituation nicht nur aufgrund der arbeitskosten, sondern auch unter nichtbeachtung von gutem benehmen zu programmieren
3) gerichtsurteil ist beliebig, aussagen der zeugen beliebig
-> betrug, da freie wuerdigung unter ausschluss relevanter erfahrungen bei den kunden
4) jeder uebertragende computer hat eine volles errorlog, dass der betrieb aufgrund bankgeheimnis nicht interpretieren kann, der mitarbeiter aus der orga der es implementiert hat wurde bereits gekuendigt, nachher noch updates eingespielt
-> betrug, da selektive beachtung von vorschriften zur einkommensmaximierung
5) in der dritten instanz will die bank, die bereits 100.000 EUR im werbebudget eingespart hat, wenn der pressesprecher gut ist allerdings 1.000.000 eur, das system sowieso als werbeargument aendern
-> betrug, da buchhalterische aufteilung so steuerschonend
6) es kommt zu einem vergleich, der die prozesskosten in der hoehe von 1.000.000 eur zwischen den parteien aufteilt
-> betrug, da verpflichtung eines betroffenen zur arbeitsleistung wo die institution zu faul ist
7) abschliessend fuehlt sich der richter noch berufen wienerische bemerkungen im rahmen seines belehrungsauftrages zu machen da der staat und das gericht sicherlich konten bei der psk hat
-> betrug, da der richter seine psych. gesundheit auf verfahrensbeteiligte auslagert

komme hier theoretisch auf 7 betrugsanzeigen...
und ich hab dazu einen anderen fall verwendet...

also nur weil der ueberziehungsrahmen auf 0 ist heisst das noch nicht, dass man keine ueberzugszinsen zahlen muss.

ich wuensch euch noch viel spass!

ew

ps soweit ich mich erinner wird das valutadatum einfach als leer angezeigt
bis valutiert wurde, muss aber nicht sein - ich kann nicht bei jeder transaktion eine hardcopy machen bzw ist sie erst beweiskraeftig mit zeugen. im uebrigen haengt das valutadatum letztlich von der quelle ab und ich will mich gar nicht aufregen, denn was machst wenn eine zahlung gar nicht ankommt? bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall + bedauerlicher einzelfall = nein nicht mobbying, denn mobbying waere es ja nur wenn ich professionell arbeiten wuerd = wie nennt man mobbying sonst: "wir leben ja im besten land" oder so? und wer wuerde sich aufregen, wo doch jede sekundaere bankdienstleistung auf das hauptkonto zeigt?

26.07.2009, 16:50 Uhr - Editiert von ewoewo1, alte Version: hier
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