Re(6): Easybank - Grössere Auszahlungen?
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » Easybank - Grössere Auszahlungen? (38 Beiträge, 3552 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (mko am 24.07.2009, 17:05:05)
  Re: Easybank - Grössere Auszahlungen?  (redseven am 24.07.2009, 18:23:39)
  Re(2): Easybank - Grössere Auszahlungen?  (schoefi am 24.07.2009, 19:47:03)
  Re(4): Easybank - Grössere Auszahlungen?  (schoefi am 25.07.2009, 00:34:56)
Re(6): Easybank - Grössere Auszahlungen?
26.07.2009, 00:50:53
Wenn Kreditinstitute auf Kontoauszügen, im Online-Banking oder an Geldautomaten Buchsalden anzeigen, kann dies dazu führen, dass der Kunde Gelder abhebt, die zwar buchungsmäßig, aber noch nicht valutarisch dem Konto gutgeschrieben sind. Deshalb ist es dem BGH zufolge unzulässig, wenn Kreditinstitute den Buchsaldo am Geldautomaten anzeigen[6]. Damit verletzten die Kreditinstitute ihre vertraglichen Pflichten aus einem Girovertrag, wenn sie Kontoinhabern insbesondere jeweils in den letzten Tagen des Monats auf Kontostandsabfragen am Geldautomaten unrichtige Auskünfte über den Stand ihrer Girokonten erteilten (§§ 676f, 675 Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 666 BGB). Diese Irreführung von Kunden sei ohne weiteres vermeidbar, entweder durch aufklärende Hinweise oder durch (teilweisen) Verzicht auf den zusätzlichen Kundenservice einer automatisierten Auskunft über den Kontostand. Die Kontostandsauskunft am Geldautomaten sei dem BGH zufolge durch die Anzeige von Rentenzahlungen vor ihrer Wertstellung als Guthaben so eingerichtet, dass eine Vielzahl von Kunden bei einer Kontostandsabfrage irregeführt werden kann. Die Kunden könnten durch diese Kontostandsauskunft veranlasst werden, durch ungewollte Kontoüberziehungen Kreditleistungen der Banken in Anspruch zu nehmen, die sie bei zutreffender Kontostandsangabe nicht in Anspruch genommen hätten. In Fortführung dieser Rechtsprechung entschied dann der BGH im Jahre 2007, dass Kontoauszüge irreführend sind, wenn der Kontosaldo auch nicht „wertgestellte“ Beträge enthält, über die bis zur Wertstellung noch nicht ohne Belastung mit Sollzinsen verfügt werden kann, selbst wenn die einzelnen Kontoumsätze die unterschiedliche Wertstellung anzeigten[7].

Hi,

so macht das mir die PSK und gibt meistens einfach das Datum oder irgendwo einen Hinweis an zB. das Wort Valutadatum am Auszug. Daher hat man dann auf der Jahresabrechung fette Überzugszinsen verrechnet. Dies passierte mir bei bei der PSK. Der Auszug oben ist aus der Wikipedia Begriff "Wertstellung", deutsches Recht. Ich habe auf meinen Wunsch keinen Überzugsrahmen dh Rahmen =0, das hat aber niemand gestört Überzugszinsen zu verrechnen. Ich habe die Abrechnung nicht beeinsprucht, da die Leistung der PSK im 16. Bezirk unbrauchbar ist, dh. sie geben keine Zinsen und stellen sich generell dumm bzw. behaupten etwas nicht zu können bzw. den Filialleiter zu brauchen um zu arbeiten... Kinderkramblödsinn, unbrauchbar! Eine Anzeige wegen Betruges wäre aber machbar!

lg,
EW

PS Die easybank gehört ja auch zur PSK.



26.07.2009, 00:58 Uhr - Editiert von ewoewo1, alte Version: hier
Antworten PM Alle Thread Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
  Re(7): Easybank - Grössere Auszahlungen?  (Bucho am 26.07.2009, 11:33:23)
  Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?  (ewoewo1 am 26.07.2009, 14:46:04)
  Re(8): Easybank - Grössere Auszahlungen?  (ewoewo1 am 26.07.2009, 15:48:48)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung