RückfahrKAMERAS fürs Auto
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RückfahrKAMERAS fürs Auto
27.08.2009, 11:58:24
Hab mir erst vor kurzem für einen Bekannten eine Rückfahrkamera fürs Auto gekauft....



Funktioniert an und für sich HERVORRAGEND....läuft über Funk.... die Kamera im Auto wird über den Zigarettenanzünder gespeist, die Kamera in der Kennzeichenhalterung werden einfach an die Rückfahrscheinwerfer gehängt...
An und für sich KEIN PROBLEM.... soll heissen, man muss nicht Elektriker sein um das zusammenzubringen.

PROBLEM :  Ich hab 2 Kameras gekauft... eine fürs Auto, die zweite für den Anhänger.....
Hab die Kameras vorab getestet NOCH NICHT EINMAL EINGEBAUT.....
eine Kamera defekt....

Hab sie zurückgeschickt und hab jetzt den Gogosch, WEIL.....

Ich hab das nicht in einer Fachwerkstätte überprüfen lassen, und somit verfällt die Garantie.... hätte ich eine Bestätigung von einer Fachwerkstätte mitgeschickt..... wäre alles kein Problem gewesen.....

Langer Rede kurzer Sinn..... ca. 150 Euro in den Wind geschossen....
Mit diesem Beitrag möchte ich nur jene informieren, die vorhaben, sich so etwas zuzulegen, damits im Falle eines Defektes keine Probleme gibt.

Hier der Link zu meinem Gerät

http://shop.luis.de/rueckfahrsysteme/luis-t5-funk-rueckfahrsystem.html

Ansonsten funktioniert das Graffel hervorragend....


Seich, Cheesinger


                       <><><><>-------------------------------------------------<><><><>
                    
                               Wissen macht auch nix...... http://www.chornetto.at
27.08.2009, 11:58 Uhr - Editiert von Cheesinger, alte Version: hier
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....
Re(4): RückfahrKAMERAS fürs Auto
28.08.2009, 11:11:42
Nein, das ist eben nicht so.
Der Hersteller kann keine Unzumutbare Bedingungen (er kann eben nicht
hinschreiben was er will) zu Garantie knüpfen.


Dur irrst Dich da (teilweise):

Die Garantie – oft ein marktschreierisches Werbeargument – ist eine
freiwillige, vertragliche Zusage des Händlers oder Herstellers, für Mängel einzustehen.
Der Gesetzgeber hat nur wenige formale Erfordernisse für Garantiezusagen geregelt.
Der Inhalt einer Garantiezusage ist daher nicht aus dem Gesetz,
sondern vielmehr aus der Garantieerklärung zu entnehmen.

Quelle: http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129&MSCSProfile=36A36B70A73B04F864DA720A1C0479B1D60A5D246391F946357B89AF8CF245AA8D8704B3E3B7AB4D7FCF4FCD646CD29C18960EB58A5F67D6F74ED8E21B351EE16C575D303B377806E490092C2EDE917B861237D457A52D6CBFC2DD035ABD1C009B878ECFB9BD5CDAA41620F8B470E78B2232584A5136053A5CF873FCC9CBA62C2D845238718179F9

weiters heißt es:

Der Gesetzgeber hat ab 1.1.2002
einige formale Punkte für Garantieerklärungen im Verbrauchergeschäft geregelt:

Der Garantiegeber ist verpflichtet, den Verbraucher im Rahmen der Garantieerklärung
auf das Bestehen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinzuweisen; er muss auch
klarstellen, dass die gesetzliche Gewährleistung durch die Garantie nicht eingeschränkt wird.
Der Garantiegeber ist an seine Zusagen in der Garantieerklärung,
aber auch an den in der Werbung bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden;
dies gilt auch dann, wenn nicht unmittelbar Eigenschaften der Ware betroffen sind („Geld-Zurück-Garantie“).
Die Garantieerklärungen sollen transparent gestaltet sein:
Der Unternehmer hat seinen Namen (Firma) und seine Anschrift (Sitz) anzugeben.
Weiters muss er einfach und verständlich über den Inhalt, die Dauer und die
räumliche Geltung der Garantie informieren. Insbesondere muss auch klar dargestellt werden,
welche Schritte zur Inanspruchnahme der Garantie notwendig sind. Geht aus der Garantieerklärung nicht hervor,
welche Eigenschaften der Ware „garantiert“ werden,
dann hat der Garantiegeber für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Sache einzustehen.
Die Garantieerklärung ist dem Verbraucher – auf sein Verlangen – schriftlich oder auf einem für ihn verfügbaren dauerhaften Datenträger (Diskette, CD-Rom) bekannt zu geben.

_________________________________________________________________

Zitat von \\ H //: wenn i Probleme will kauf ich online und zahl per Vorkasse
Quelle: http://forum.geizhals.at/t591666,5002602.html#5002602

http://www.willarbeit.at

28.08.2009, 11:13 Uhr - Editiert von goaspeda, alte Version: hier
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