Re: Öster. Tierschutzzeitung schickt ungewollt Kalender
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Öster. Tierschutzzeitung schickt ungewollt Kalender (56 Beiträge, 2559 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.  Mahnbrief..  (PuLs am 30.08.2009, 21:43:46)
..  Re: Mahnbrief..  (duracell am 30.08.2009, 21:50:45)
..  Re: Mahnbrief..  (hellbringer am 30.08.2009, 22:01:40)
...  Re(2): Mahnbrief..  (error-is.org am 30.08.2009, 22:12:25)
..  Re: Mahnbrief..  (Winnie_Pooh am 31.08.2009, 11:44:58)
..  Re: Mahnbrief..  (ChristophH am 02.09.2009, 20:59:39)
...  Re(2): Mahnbrief..  (g.fraydl am 06.09.2009, 11:07:57)
....  Re(3): Mahnbrief..  (ChristophH am 06.09.2009, 12:03:16)
.
Re: Öster. Tierschutzzeitung schickt ungewollt Kalender
31.08.2009, 17:47:20
Hi

Zum konkreten Fall widerkäue ich es nur ungern: Vergiss es einfach. Der Verlag, den ich als Versender vermute, hat obendrein nix mit dem Tierschutzverein zu tun. Da der Verlag für seine Praxis bekannt ist (schon meine verstorbene Tante hat vor 50 Jahren diese Kalender bekommen und nicht bezahlt) und bekanntermaßen auch auf jede Klage verzichtet, wird Dir kaum etwas zustoßen. Der Wert des Kalenders wird vom Verlag, aber auch vor'm Gesetz recht real geschätzt. Die Zusendung, auch wenn Du nicht zahlst, wird meistens erst nach einigen Jahren eingestellt.

Wenn Du sofort auf weitere Zusendungen verzichten willst: Adresse durchstreichen, und z.B. "Adresse löschen" oder "kein Interesse" draufschreiben. Dann wird Deine Adresse gelöscht. Aus Sicht des Verlages soll ja Geld hereinkommen, nicht Verärgerung ausgeteilt werden.

Die gesetzliche Lage ist (Entgegen den oben angeführten Aussagen) beonders bei Gegenständen mit etwas höherem Wert (z.B. Buch) so, dass Du das zugesandte "eine angemessene Zeit" aufbewahren solltest ohne sie zu nutzen. Als angemessen wird jene Zeit betrachtet, die zum erstellen der ersten Mahnung üblich ist. Im Fall eines Kalenders also ca. erstes drittel des Jahres für das er brauchbar wäre, sonst oft ein bis zwei Monate. Wenn ein Mahnung kommt, dann "liegt die Ware zur Abholung bereit". Zu Deinen Bedingungen, die allerdings einigermaßen erfüllbar sein sollten. Kommt keine Manhung, dann trotzdem nicht benutzen sondern in den Rundordner damit. Kann Dir die Benutzung irgendwie nachgewiesen werden, bist Du "fällig" - zwar kein finanzielles Problem, aber unangenehm.

Gruß und *zirp*
GriLLe
--
This login session; €13,99, but for you € 11,88


Antworten PM Alle Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
.  ab zur Post..  (PuLs am 31.08.2009, 21:12:20)
..  Re: ab zur Post..  (hellbringer am 01.09.2009, 08:57:58)
..  Re: ab zur Post..  (g.fraydl am 06.09.2009, 11:04:50)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung