Mangel - Eingangstüre wurde zu kurz angefertigt - welches Vorgehen / rechtliche Möglichkeiten?
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Re(5): Mangel - Eingangstüre wurde zu kurz angefertigt - welches Vorgehen / rechtliche Möglichkeiten?
01.11.2009, 11:57:01

nur wenn du einen Behindertenausweis als Blinder hast - jeder andere sieht
auf einen Blick, wenn die Tür um mehrere cm zu kurz ist.


Nein, blind bin ich nicht. Und es geht hier nicht um mehrere cm, sondern um weniger als 2. Bei der Übergabe prüfe ich, ob die Tür schließt und sich öffnen läßt und damit der Zutrittschuzt gewährleistet ist - das ist ja ihre primäre und sofort prüfbare Funktion.


Das soll jetzt nicht
unhöflich gelten, aber wovon du ausgehst, was du annimmst, glaubst, hoffst,
wünscht oder möchtest ist juristisch leider bedeutungslos.Soll wieder nicht
unhöflich sein, aber: dein Problem! Wenn du es nicht weißt, hol dir jemanden,
der sich auskennt. Paßt juristisch zwar nicht ganz daher, aber Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht.


Mag sein, daß du hier recht hast. Aber die alte Türe wurde im Vorhinein von einem "Profi" vermessen, und ich unterstelle ihm nicht automatisch und in erster Linie, ein mangelhaftes Produkt geliefert zu haben. Sonst dürfte man überhaubt keine Produkte mehr erwerben.


der Hausverstand sagt schon, daß eine Türe beweglich
ist  


Ohne Vorwissen kann ich eine Eingangstüre nicht ohne weiteres ausbauen, sie soll auch Einbruchschutz bieten. Natürlich läßt sie sich bewegen, sie ist aber ortsgebunden. Außerdem erfüllt sie eine Grundfunktion einer Immobilie - wurde sinngemäß hier im Thread bereits wiedergegeben. Schließlich gehört sie verwaltungstechnisch zur Immobielienverwaltung.

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Vorschlag zur Vorgehensweise
31.10.2009, 16:27:51
1. welche Art von Mangel liegt vor? Zutrittschutz ist gegeben, thermische Abdichtung mangelhaft, ev. verminderte Einbruchsicherheit?


Wärmeschutz- und Schallschutznormen sind nicht eingehalten.

2. welche Möglichkeiten der Mängelbehebung gibt es? welche Fristen kommen zur Anwendung?


Einbau einer entsprechenden Bodendichtung, bzw. einer neuen Tür mit entsprechender Dichtung.
---> http://www.tischler.de/produkte/schall/hom-innentuer.htm



3. wen muß ich kontaktieren - die Immobilienverwaltung oder die Tischlerei?


Der Auftraggeber muss beim ausführenden Unternehmen den Mangel anzeigen und die Beseitigung des Mangels einfordern.

Es wäre natürlich interessant zu wissen, was der Immobilienverwalter beauftragt hat.

Lautete der Auftrag: "Baue mir eine möglichst billige Tür ein, damit niemand in die Wohnung reinschauen kann. Weitere Anforderungen habe ich nicht. Wir berechnen den Wohnungseigentümern eine teure Wohnungseingangstür, und die Kostendifferenz teilen wir uns, und stecken sie in unsere eigene Tasche." (OK, das war jetzt etwas an den Haaren herbeigezogen. Sowas gibt es in Wirklichkeit natürlich NIE NIE NIEMALS NICHT!!!!1)

Richtig hätte der Auftrag lauten müssen: "Einbau einer Wohnungseigangstür gemäß den geltenden Normen (insbesondere Schallschutz und Wärmeschutz)."
Dann hat nämlich der ausführende Handwerker die A-Karte.



wie groß ist der übliche Abstand Türunterkante - Boden? Bodenniveau in der Wohnung ca 19 mm unterhalb des Hausgangs. Mahagonibeschichtete Eingangstüre 48 mm dick.


Bei einer geschlossenen Wohnungseingangstür genau NULL mm.
Sh. den Link oben.

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