Mylemon - Kritik
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Umfrage: Mylemon - Kritik
14.12.2009, 23:01:32
So wollte gestern bei mylemon einen Plustek OpticFilm 7600i SE bestellen

Wolte grade die Bestellung abschließen da sehe ich: Bei Kreditkartenzahlung wird einem eine "ominöse" Zwangsversicherung von 3,75% des Warenwertes mit aufs Aug gedrückt ohne möglichkeit diese abzuwählen. was bei dem Gerätewert von 250 fast nochmals 10€ extra ausmacht.. >:-(

Siehe http://www.mylemon.at/information,text,rundumsorglospaket.htm

Vorteile:

Sofortaustausch in den ersten vier Wochen.

sollte bei einem guten Händler auch so möglich sein, dafür muss ich nix zahlen

des Paket wird zum besonderen Schutz für Ihre Ware als „zerbrechlich“ deklariert, damit der Postbote auch sanft mit Ihrem Paket umgeht.

Nett gemeint - aber nicht notwendig..

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Ab 200 Euro Warenwert wird Ihr Paket nur „eigenhändig“ an Sie übergeben.

Brauch ich nicht weil ich vormittags prinzipiell nicht Zuhause bin und somit 2 Zustellversuche abwarten müsste bis ich das Packl eignhändig auf der Post holen darf... Und ob das Paket meine Eltern annehmen oder der Postler es im Cafe Nebenan abgibt wenn ich ihm eine Nachricht raushäng, dann ist das meine entscheidung.

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Bei Transportschäden wird die Ware von uns sofort und unbürokratisch ausgetauscht.

Sollte für einen guten Händler auch Standard sein!

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Wenn ich um 250 € bestell dann geh ich mal davon aus dass die bei GH angezeigten Versandkosten auch stimmen und nicht noch ein Extra Körberlgeld aufgeschlagen wird. Zumindestens erwarte ich mir eine Auswahloption ob ich das möchte oder nicht, aber nicht einfach dazurechnen!

bei zig Bestellung kommt da auch schön was zusammen was da einfach so durch diese zwangsgebühren eingenommen wird!

Aber Hauptsache bei Geizhals in den Top 5 aufscheinen!

So leider nicht auch wenns ansonsten ein super shop sein mag - ich hab den Scanner aus diesem Grund dann bei Cyberport bestellt..

>-(

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Re(3): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
16.12.2009, 09:33:11
Musterprozess hin oder her, hier gibt es schon gesetzliche Richtlinien.
Der Gefahrenübergang ist und bleibt bei der Warenübergabe. Mit der Unterschrift beim Paketdienst wird sichergestellt das die Ware a) erhalten, b) vollständig und c) unversehrt ist.. Kurz gesagt sobald du als Kunde das Paket in der Hand hälst und unterschrieben hast, wars das für dich wenn die Ware sich dann doch als Beschädigt rausstellt. Die Transportversicherungen dienen nun dazu um hier diesen Risikozeitpunkt zu verlängern und auszudehnen. in der Regel sind es dann 3 bis zu 6 Kalendertage die für die Meldung des Schadens an den zuständigen Paketdienst und/oder Lieferanten Zeit zur Mängelrüge bleiben.
Und deshalb egal wie und wo die Transportversicherung gewählt wird hat das schon einen Sinn.. Nur koste eine Transportversicherung so in der Regel zwischen 0,3 und 0,8 % je nach Versicherung und Transportunternehmen ( und auch der vorangegangen Schadensverlauf wird natürlich berücksichtig)...
Wir rechnen die 0,4% die wir zahlen an den Kunden weiter und können 3 Tage Zeit für die Schadensmeldung an uns einräumen.. Wies andere machen bleibt natürlich immer denen überlassen.. Aber klar das bliebt natürlich auch jedem Kunden überlassen das Risiko einzugehen.. Wenn man die Ware sofort bei der Übernahme kontrollieren kann und einen Schaden gleich beim Boten reklamiert ist man auch ohne Transportversicherung auf der sicheren Seite.


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Re(5): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
17.12.2009, 07:22:27
aber der Musterprozess ist eindeutig so ausgegangen


Musterprozesse sind aber nicht geltendes Recht... warens noch nie, werdens nie. Es ist nämlich recht selten der Fall das man von außen nichts sieht. Und jeder kann das Paket vor der Übernahme auf Beschädigungen überprüfen, das ist ja kein Problem. Und Verdeckte Schäden sind sowieso wieder ganz was anderes.. glaub mir wir sind seit 10 Jahren im Versand

Beim zweiten Prozeß ging es um einen Versandschaden der durch mangelhafte
Verpackung

Hat ja mit dem ersteren überhaupt nichts zu tun...

Die Übergangsregelung, die hier in AGBs so gerne zitiert wird


die die du da meinst, ist die die besagt das der Gefahrenübergang zwischen Unternehmen bei der Übergabe der Ware an den Versanddienst, Spediteur erfolgt. Eine Ware gilt B2B dann als geliefert sobald Sie vom Lager des Verkäufers an den Versanddienst übergeben wird, und das versuchen viele auf die Privatkunden zu übergeben. Es ist aber lt. Gesetzgeber einem Privatkunden sehrwohl zumutbar ein Paket auf Unversehrtheit beim empfang zu überprüfen, ( dafür muss man ja wirklich kein Technicker sein, sondern das schafft jeder ) Und hat dann mindestens 24 Stunden Zeit einen Verdecken Schaden zu melden. Mit der Aussage "oh, ich hatte jetzt 14 Tage keine Zeit mein neues Notebook zu kontrollieren, aber jetzt stellt sich draus das obwohl äußerlich alles ok war, das Gerät eine Gehäuseschaden ( wie von einem Sturz) hat" wirst net weit kommen, auch vor Gericht nicht. Außer natürlich wie in deinem besagtem Musterprozess indem das Paket in Abwesenheit übernommen wurde. Wenn das natürlich nachweisbar ist, z.b. über ein Flugticket ins Ausland oder einen Krankenhausaufenthalt oder ähnliches sieht die Sache natürlich anders aus. Aber mir wäre bis dato noch kein Prozess bekannt wo ein Kunde nach über 6 Werktagen bei einer Schadensfreien übernahme ( das bestätigt man ja mit der Unterschrift beim Paketdienst) ein Richter bei einem Schaden für den Kunden entschieden hätte. Was ich allerdings dazu sagen möchte: wir sind wie gesagt seit 10 Jahren knapp im Versand und schicken doch ein paar Packerln so rum.. bis auf einen Fall vor ca. 6 Jahren, wo es allerdings um eine Rücksendung hatte wir bis dato noch nie Probleme mit den Fristen und auch keine Fall wo der Kunde dafür hätte Blechen müssen. Einen Hatten wir vor Ort wo der Kunde nach 3 Monaten einen Schaden erst festgestellt hat - was aber offensichtlich nicht vom Versand hätte kommen können.

Deshalb vorsicht bei Musterprozessen, der hier hatte den Sonderfall mit der Übernahme der Ware in Abwesenheit die auch belegt werden konnte... in den normalen Fällen bist du ohne Zusatzversicherung an sehr knappe Fristen gebunden. Hat die Verpackung schon bei der Übernahme einen klar ersichtlichen Schaden und du meldest das nicht ( die Meldepflicht liegt nämlich auch vom Gesetzgeber her bei dir) wirds immer ein Streitfall.

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Re(9): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
17.12.2009, 20:55:01
Du vermischt hier immer drei Sachen mit einander.

Also Ich kann dir nur eines von meiner Warte her sagen. Wir haben in unseren AGB keine First drinnen wir schreiben wörtlich:
"Eventuelle Mängel sind unverzüglich bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen."

Wir haben hier keine First oder sonstiges drinnen... nur äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort gemeldet werden da diese ja sofort auffallen. Und wie bei jedem Anderen Vorgang der einer Meldung zum Rechtsanspruch bedarf, so hat diese Unverzüglich zu erfolgen. Und: wir haben bis dato nicht einen einzigen Schaden eines Kunden abgelehnt und haben immer eine Lösung gefunden. Wir verwenden hier in den AGB ganz bewusst keine Frist weils der Gesetztgeber hier keine konkreten Vorgaben hat, aber dennoch wird es so gemacht und hat meiner Meinugn nach auch Bestand... außer bei Ausnahmen - z.b. bei Verhinderung.

Die AGB der Post sind für dich sehr wohl wichtig weil jeder Auftraggeber der Post werden kann. Nämlich dann wenn du ein Paket an jemanden anders schickst... Deshalb habe ich hier auch die AGB der Post mit Privatkunden gewählt, weil du jederzeit zu einem werden könntest - und wenns ein Schal an die Mitzitant ist....

Mir ging eigentlich nur darum dir zu erklären das man nicht einfach so sorglos mit "da gibts an Musterprozess- jetzt ist alles wurscht" seine Pflichten zur Mängelrüge erst irgendwann wahr nehmen muss..
Und die AGB der Post habe ich genau deshalb gewählt.. die können jeder treffen und sobald du ein Paket versendest stimmst du denen zu....
Das wir das anders in unseren stehen habe... eine andere Geschichte, deshalb hab ich dir auch nicht die unsrigen verlinkt.

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Re(11): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
17.12.2009, 22:07:44
nur ist _das_ im Gegensatz zu Deiner Darstellung nicht Österreich-spezifisch


Vollkommen richtig, das habe ich nicht so gemeint ich wollte hier einfach Österreich als Beispiel nehmen.

was genau tut der anders als rechtsprechen? Und was genau ist ein Hinweis auf
den OGH-Entscheid wenn eben nicht der Hinweis auf die Rechtsprechnung?


Siehst und genau das ist das Stichwort.. der Schiedsrichter macht die Regeln nicht, er wendet sie an. Genauso ist das beim der Gesetzgebung und der Rechtssprechung. Musterprozesse ersetzten keine Gesetze, Sie helfen Richtern bei der Entscheidungsfindung. Mir gehts ja auch überhaupt net darum das Musterprozesse nicht Einfluss auf die Rechtssprechnung haben.. zum Glück tun sie das sehr wohl, aber hier ging es anfänglich darum das jemand meinte, " es gibt da einen Musterprozess, wo einer net da war bei der Übernahme, deshalb kann ich da auf alle Pflichen pfeifen" und ich meinte darauf einfach nur das nur weil es eine Musterprozess gibt, sich die Gesetzeslage nicht ändert. Ich habe nie bestritten das sie die Rechtssprechnung beeinflussen.

dann dozier bitte nicht über nachträgliche Schadenaufarbeitung vor Gericht


das hatte ich ja auch net vor, ich konnte nur einfach net stehen lassen das das womit wir uns seit Jahren rumärgern (nämlich eine unklare Gesetzeslage) nicht einfach durch einen Prozess der gar nix mit einem Schaden bei einer Ordnungsgemäßen Übernahme zu tun hat und erst recht nicht mit einem verdeckten Schaden nach einer ordnungsgemäßen Übernahme...

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Re(11): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
18.12.2009, 08:50:08
EGW weiß, daß Teile seiner AGBs


Es gibt im Österreichischen Recht vor allem im FAG das meiner Meinung nach ein Witz ist sehr viele Grauzonen. Ich bin, wennst dir meine Postings zu dem Thema durchliest, jemand der hier wiederholt schon eine Änderung herbeigesehnt hat. Mir gehts da nicht darum das die Händler besser gestellt werden sollen, das ist mir unterm Strich egal. Aber es ist so Wischiwaschi das durch den extremen Interprätationsspielraum immer wieder Probleme auftreten, und kein Richter möchte so einen Fall auf den Tisch bekommen...
Alleine das Rückgaberecht ist so schwammig formuliert das es hier einfach immer Raum für Streitigkeiten lässt. Auch wenns viele Händlerkollegen net hören wollen, aber generelles Rückgaberecht außer Software und Extrabestellungen ohne Kosten für den Kunden, Risiko trägt der Händler Versandkosten der Kunde und Schluss ist mit ganzen Diskussionen von Rücksendegebühren und Wertabschlägen. Das ist dann für jeden Händler ein Kalkulierbares Risiko und die ganzen Streitereien haben ein Ende..
Ähnlich der Gefahrenübergang beim Versand ( den es sehr wohl gibt) hier klar regenl, eine First rein, Ausnahmen wie Nicht Anwesend und ähnliches rein und auch hier ist Sense mit den Streiterein... So aber wagt sich der Gesetzgeber hier einfach nicht drüber und somit wird es hier weiterhin diese Streitereien geben.
Und nochmals gesagt, ich hätte kein Problem damit würde man den Kunden besser stellen als Aktuell, es ist und bleibt ein Kalkulierbares Risiko, so ists einfach mit soviel Spielraum das du jedes Mal streiten kannst wennst willst. Aber wenn das hier klar geregelt würde hätten ja VKI und AK keine Arbeit mehr mit dem Thema... ich finds eine Witz das Heute ein Gesetz das dafür gemacht wurde das die Leute Ihre Jeans beim Katalogversand retour geben können, auf einen Colorlaserjet angewendet werden soll...
Aber mal schauen vielleicht tut sich ja da bald mal was.

PS: AGB ist bereits eine Mehrzahl...

18.12.2009, 08:51 Uhr - Editiert von EGWPC, alte Version: hier
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