Re(9): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
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Umfrage: Mylemon - Kritik
14.12.2009, 23:01:32
So wollte gestern bei mylemon einen Plustek OpticFilm 7600i SE bestellen

Wolte grade die Bestellung abschließen da sehe ich: Bei Kreditkartenzahlung wird einem eine "ominöse" Zwangsversicherung von 3,75% des Warenwertes mit aufs Aug gedrückt ohne möglichkeit diese abzuwählen. was bei dem Gerätewert von 250 fast nochmals 10€ extra ausmacht.. >:-(

Siehe http://www.mylemon.at/information,text,rundumsorglospaket.htm

Vorteile:

Sofortaustausch in den ersten vier Wochen.

sollte bei einem guten Händler auch so möglich sein, dafür muss ich nix zahlen

des Paket wird zum besonderen Schutz für Ihre Ware als „zerbrechlich“ deklariert, damit der Postbote auch sanft mit Ihrem Paket umgeht.

Nett gemeint - aber nicht notwendig..

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Ab 200 Euro Warenwert wird Ihr Paket nur „eigenhändig“ an Sie übergeben.

Brauch ich nicht weil ich vormittags prinzipiell nicht Zuhause bin und somit 2 Zustellversuche abwarten müsste bis ich das Packl eignhändig auf der Post holen darf... Und ob das Paket meine Eltern annehmen oder der Postler es im Cafe Nebenan abgibt wenn ich ihm eine Nachricht raushäng, dann ist das meine entscheidung.

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Bei Transportschäden wird die Ware von uns sofort und unbürokratisch ausgetauscht.

Sollte für einen guten Händler auch Standard sein!

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Wenn ich um 250 € bestell dann geh ich mal davon aus dass die bei GH angezeigten Versandkosten auch stimmen und nicht noch ein Extra Körberlgeld aufgeschlagen wird. Zumindestens erwarte ich mir eine Auswahloption ob ich das möchte oder nicht, aber nicht einfach dazurechnen!

bei zig Bestellung kommt da auch schön was zusammen was da einfach so durch diese zwangsgebühren eingenommen wird!

Aber Hauptsache bei Geizhals in den Top 5 aufscheinen!

So leider nicht auch wenns ansonsten ein super shop sein mag - ich hab den Scanner aus diesem Grund dann bei Cyberport bestellt..

>-(

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.  Find so einen Aufschlag absolut ok  (xxxforce am 14.12.2009, 23:02:51)
.  Das ist definitiv nicht OK  (xxxforce am 14.12.2009, 23:03:35)
.  Mir Wurscht / Ergebnis  (xxxforce am 14.12.2009, 23:03:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (ddrobesch am 14.12.2009, 23:04:59)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (xxxforce am 14.12.2009, 23:07:04)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (hellbringer am 15.12.2009, 00:47:00)
.  Re: Mylemon - Kritik  (athis am 14.12.2009, 23:29:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (mylemon.at am 15.12.2009, 00:38:48)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (monster23 am 15.12.2009, 12:47:01)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (Devil's Sidekick am 15.12.2009, 13:04:54)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (mylemon.at am 15.12.2009, 13:54:28)
....  Re(4): Mylemon - Kritik  (So-Ned am 16.12.2009, 18:35:15)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (mjy@geizhals.at am 15.12.2009, 13:12:42)
...  Re(3): Mylemon - Kritik  (octacore am 15.12.2009, 15:44:01)
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.  Re: Mylemon - Kritik  (xpla am 15.12.2009, 01:37:13)
..  Re(2): Mylemon - Kritik  (xxxforce am 15.12.2009, 11:47:18)
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.  Re: Mylemon - Kritik  (Zappa F. am 15.12.2009, 12:01:57)
.  Re: Mylemon - Kritik  (tuvix am 15.12.2009, 12:13:11)
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Re(9): nimm Zahlung per Nachnahme & die billigste Versandart
17.12.2009, 20:55:01
Du vermischt hier immer drei Sachen mit einander.

Also Ich kann dir nur eines von meiner Warte her sagen. Wir haben in unseren AGB keine First drinnen wir schreiben wörtlich:
"Eventuelle Mängel sind unverzüglich bei sonstigem Verlust aller ihm aus bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbaren Mängeln zustehenden Ansprüche schriftlich zu rügen."

Wir haben hier keine First oder sonstiges drinnen... nur äußerlich erkennbare Schäden müssen sofort gemeldet werden da diese ja sofort auffallen. Und wie bei jedem Anderen Vorgang der einer Meldung zum Rechtsanspruch bedarf, so hat diese Unverzüglich zu erfolgen. Und: wir haben bis dato nicht einen einzigen Schaden eines Kunden abgelehnt und haben immer eine Lösung gefunden. Wir verwenden hier in den AGB ganz bewusst keine Frist weils der Gesetztgeber hier keine konkreten Vorgaben hat, aber dennoch wird es so gemacht und hat meiner Meinugn nach auch Bestand... außer bei Ausnahmen - z.b. bei Verhinderung.

Die AGB der Post sind für dich sehr wohl wichtig weil jeder Auftraggeber der Post werden kann. Nämlich dann wenn du ein Paket an jemanden anders schickst... Deshalb habe ich hier auch die AGB der Post mit Privatkunden gewählt, weil du jederzeit zu einem werden könntest - und wenns ein Schal an die Mitzitant ist....

Mir ging eigentlich nur darum dir zu erklären das man nicht einfach so sorglos mit "da gibts an Musterprozess- jetzt ist alles wurscht" seine Pflichten zur Mängelrüge erst irgendwann wahr nehmen muss..
Und die AGB der Post habe ich genau deshalb gewählt.. die können jeder treffen und sobald du ein Paket versendest stimmst du denen zu....
Das wir das anders in unseren stehen habe... eine andere Geschichte, deshalb hab ich dir auch nicht die unsrigen verlinkt.

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.  Re: Mylemon - Kritik  (tuko am 15.12.2009, 18:57:07)
.  Re: Mylemon - Kritik  (donL am 15.12.2009, 20:44:22)
.  Re: Mylemon - Kritik  (hawi am 17.12.2009, 13:24:26)
 

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