Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht
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..  Re(2): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 12.01.2010, 23:35:57)
....  Re(4): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 13.01.2010, 11:12:18)
.  Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (raumplaner am 12.01.2010, 18:55:17)
..  Re(2): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 12.01.2010, 23:36:39)
....  Re(4): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 13.01.2010, 11:11:06)
.  Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (Diall am 13.01.2010, 01:30:45)
..  Re(2): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 13.01.2010, 11:10:37)
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Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht
13.01.2010, 02:45:54
Der Wechsel von Haupt- auf Nebenwohnsitz an sich bringt keine Probleme mit sich, der Vermieter kann leicht davon erfahren (Melderegister, Wahlaushang). Entscheidend ist aber, dass das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung durch den Mieter und dass die Wohnung dadurch nicht mehr zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient, einen wichtigen Kündigungsgrund darstellt.

Wird die Wohnung von dir in Zukunft nicht mehr oder nur mehr sehr unregelmäßig bewohnt, dann kann sie gerichtlich aufgekündigt werden. Der Nachweis, ob die Wohnung regelmäßig bewohnt wird oder überwiegend leersteht, wird im Rahmen der gerichtlichen Aufkündigung vom Richter entsprechend gewürdigt. Es können dazu auch Änderungen im Strom- und Gasverbrauch, Aussagen von Nachbarn, Postzustellern oder Rauchfangkehrern, Zahlung der ORF-Gebühr, fehlender Telefon- und Internetanschluss, fehlende Parkberechtigung oder auch regelmäßig mit Werbung zugemüllte Wohnungstüren als Beweise herangezogen werden. Auch ein Lokalaugenschein des Gerichts ist möglich, meiner Erfahrung nach ist es außerordentlich schwierig, einem erfahrenen Richter eine bewohnte Wohnung vorzutäuschen.

Die Rechtssprechung ist nicht ganz einheitlich, generell gilt eine vorübergehende berufliche Abwesenheit, auch wenn sie über einen längeren Zeitraum anhält, nicht als Kündigungsgrund.

Die von dir angesprochene alleinige berufliche Nutzung der Wohnung wäre ein Schuss ins Knie und würde nachweisen, dass sie eben nicht mehr zur Befriedigung deines Wohnbedürfnisses dient und dadurch zurecht gekündigt werden kann.

Über den Daumen: Einmal pro Woche solltest Du dort schon übernachten. Seltener wäre auch zulässig, wenn Du dazu ein glaubhaftes G'schichterl servieren kannst.

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...  Re(3): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (ufo12 am 13.01.2010, 10:37:17)
...  Re(3): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (dr_med am 13.01.2010, 11:03:24)
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...  Re(3): wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (ufo12 am 24.01.2010, 17:39:21)
.  Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (ufo12 am 13.01.2010, 10:40:03)
.  Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (user96106 am 13.01.2010, 10:55:19)
.  Re: wechsel hauptwohnsitz - mietrecht  (Seline am 14.01.2010, 00:02:44)
 

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