Frage zu L-Übungsfahrten
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Frage zu L-Übungsfahrten
22.01.2010, 13:53:47
hallo zusammen,

ich hab eine etwas knifflige Frage zur beantragung von L Tafeln für Übungsfahrten.

Folgender Sachverhalt:
eine Freundin von mir möchte Ihren ausländischen Führerschein umschreiben. fahrten auf dem ÖAMTC Übungsplatz haben wir schon hinter uns und sie war auch ein paar Stunden in der Fahrschule. naja, nachdem Übungsplatz was anderes ist als wirklich im Straßenverkehr wären die Übungstafeln ideal.

Mittlerweile weiß ich, dass man beim Vekehrsamt in Wien keine "Bestätigung über die theoretische Einweisung" benötigen, dummer Weise bin ich im Bgld hauptgemeldet und die wollen diese Bestätigung haben. Leider stellt das aber eine wiener Fahrschule nicht aus, weils in Wien ned gebraucht wird.

So, die Lustigen bei der Bezirkshauptmannschaft im Bgld haben mir nach mehrmaligen Telefonaten gesagt, dass man diese Bestätigung lt. Gesetz (§ 122 hab ich mittlerweile heraus gefunden) braucht. Aha, interessant, dass da wohl im Bgld ein anderes Gesetz gilt als in Wien. Zudem bezieht sich diese Gesetz darauf wenn man den Führerschein neu macht und nicht auf Umschreibung.

Gibt´s hier zufällig jemanden der sich damit auskennt und mir sagen kann wie ich am Besten weiter vorgehe oder kennt ein Gesetz das sich speziell auf die Umschreibung des Führerscheins bezieht? In eine Fahrschule im Bgld gehen und dort diese Bestätigung holen, mit der Bezirkshauptmannschaft streiten, eine Fahrschule in Wien nerven...?
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Re: Frage zu L-Übungsfahrten
25.01.2010, 17:43:55
ganz durchblick ich es auch nicht... wenn sie (zurecht) den führerschein schon hat was soll dann gebübt werden? wenn sie das auto nicht kennt und nervös ist fährst du einmal mit ihr auf einen parkplatz bzw. wie du eh gemacht hast auf den übungsplatz. aus ende. du erwirbst ja nicht den führerschein für ein bestimmtes auto.

da es aber nicht mein problem an welche leute andere ländern den fs vergeben,
für dich das einfachste:

du gehst in ein beliebiges bezirksamt in wien und meldest dich um und bist wiener. am nächsten tag holst du dir den wisch.
solltest du es aus mir nicht bekannsten gründen bevorzugen burgenländern zu sein ;) meldest dich tags darauf wieder um.

zusätzliche kosten 0,-
zusätzlicher zeitaufwand, wenn du einen termin beim bezirksamt ausmachst in wien 5minuten im burgenland weiß ich es nicht.

du musst mit keinem streiten, nerven oder sonst was.

davor würde ich aber klären, ob du in wien tatsächlich nix von der fahrschule brauchst. vor ein paar jahren war es definitiv anders - und es macht auch durchaus sinn.
dein fall ist der erste wo es unter umständen nicht notwendig wäre, wobei mir der fall wie schon geschrieben suspekt ist, bzw. fraglich ist ob die theoretische unterweisung nicht auch sinnvoll wäre.

So, Aha, interessant, dass da wohl
im Bgld ein anderes Gesetz gilt als in Wien. Zudem bezieht sich diese Gesetz
darauf wenn man den Führerschein neu macht und nicht auf Umschreibung.

gesetz gilt überall, wenn es wien nicht exekutiert ist es eine andere sache.
nonaned bezieht es sich nicht auf eine umschreibung, da man für eine umschreibung normalerweise auch keine fahrstunden benötigt.

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