Re: Frage zu L-Übungsfahrten
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Frage zu L-Übungsfahrten
22.01.2010, 13:53:47
hallo zusammen,

ich hab eine etwas knifflige Frage zur beantragung von L Tafeln für Übungsfahrten.

Folgender Sachverhalt:
eine Freundin von mir möchte Ihren ausländischen Führerschein umschreiben. fahrten auf dem ÖAMTC Übungsplatz haben wir schon hinter uns und sie war auch ein paar Stunden in der Fahrschule. naja, nachdem Übungsplatz was anderes ist als wirklich im Straßenverkehr wären die Übungstafeln ideal.

Mittlerweile weiß ich, dass man beim Vekehrsamt in Wien keine "Bestätigung über die theoretische Einweisung" benötigen, dummer Weise bin ich im Bgld hauptgemeldet und die wollen diese Bestätigung haben. Leider stellt das aber eine wiener Fahrschule nicht aus, weils in Wien ned gebraucht wird.

So, die Lustigen bei der Bezirkshauptmannschaft im Bgld haben mir nach mehrmaligen Telefonaten gesagt, dass man diese Bestätigung lt. Gesetz (§ 122 hab ich mittlerweile heraus gefunden) braucht. Aha, interessant, dass da wohl im Bgld ein anderes Gesetz gilt als in Wien. Zudem bezieht sich diese Gesetz darauf wenn man den Führerschein neu macht und nicht auf Umschreibung.

Gibt´s hier zufällig jemanden der sich damit auskennt und mir sagen kann wie ich am Besten weiter vorgehe oder kennt ein Gesetz das sich speziell auf die Umschreibung des Führerscheins bezieht? In eine Fahrschule im Bgld gehen und dort diese Bestätigung holen, mit der Bezirkshauptmannschaft streiten, eine Fahrschule in Wien nerven...?
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