Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
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Umfrage: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
03.05.2010, 09:14:44
Hallo.
Am Wochenende hats mich erwischt. Mein geliebtes Auto wurde von einer Leitschiene getötet. :(

Unfallhergang:

Bundesstraße. (natürlich erlaubte 100)
2 Fahrzeuge vor mir mit ~70 - 80. (seit mehreren km)
Dann endlich lange gerade. gute Sicht. Perfekt zum überholen.
Als ich auf der Höhe des ersten Fahrzeuges bin, sehe ich dass dieser blinkt und bereits nach links fährt.

Er erwischt mich mit seiner linken Schnauze am rechten vorderen Radkasten.
(daran kann ich mich nicht wirklich erinnern ... ging etwas zu schnell ;) - sieht man aber an den Schäden an den Autos. Bei mir die Rechte Seite von Radkasten vorne bis hinten ein Blechschaden von seinem Auto - bei ihm nur vorne links etwas eingedrückt)

Jedenfalls versuche ich noch zu bremsen - links Bankett etwas erwischt - gegengelenkt - geschleudert und mit der hinteren Fahrerseite auf der rechten Fahrbahnseite in die Leitplanke. --> Auto Totalschaden.

Laut Polizei ist dies vollkommen die Schuld des anderen (muss sich jedoch die Versicherung ausmachen)

Was meint ihr?

Edit: Bin ICH

Unschuldig/teilschuld/unschuldig

:( ... jetzt hat die Edith meine Umfrage ruiniert :( Ich hätts wissen müssen :P


Edit: Ich bitte um Verbesserungsvorschläge meines unfallberichts: http://forum.geizhals.at/t699657,5989786.html#5989786

EDIT 2 oder "Der Abschluss"
Nach langem hin und her (der Unfall ist doch schon eine Weile her ;) )
ist der "Fall" nun endlich abgeschlossen.
Bis jetzt wollte die gegnerische Versicherung mir die 100%-ige Schuld zuschanzen.
Daraufhin wurde von mir ein Sachverständiger beauftrag den Unfall zu rekonstruieren. (Fotos der Fahrzeuge + Begutachtung der Unfallstelle)
Mit diesem Gutachten dann zum Anwalt --> und siehe da: die gegnerische Versicherung zieht den Schwanz ein. 100% Schuld bei meinem Unfallgegner.

Wenn ich nicht das Risiko eingegangen wäre, möglicherweise auf den Anwaltskosten sizten zu bleiben, hätte ich weder was von meinem Geld gesehen und wäre auch ins Malus gekommen.

Danke für alle Rückmeldungen und Hilfestellungen

lg

lg



27.08.2010, 11:55 Uhr - Editiert von Farinius, alte Version: hier
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Re(11): Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
05.05.2010, 15:24:12
aber hier geht es um die gesetzeslage, und da ist einfach mal drauf losblinken
definitiv falsch.

von einfach mal drauf losblinken hab ich aber nie gesprochen. leg mir da nichts in den mund. im gegenteil: eine "verkehrsbeobachtung" schon vor dem blinken ist sowieso richtig und wichtig.

mir geht es ja eher um das blinken und das sofortige spurwechseln ohne nochmal eine "verkehrsbeobachtung" durchzuführen.

ich wollte einfach eine quelle von dir haben und deine erlebnisse in der fahrschule sind zwar recht nett (und auch nicht unglaubwürdig), sind aber juristisch völlig unbeachtlich.
ich übernehme jetzt mal die aufgabe und liefere quellen, so wie ich mir das eigentlich von dir erwartet habe...

hier mal als grundlage der wesentliche §11 (2) der stvo:

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.


das "rechtzeitig" ist das wort um das es mir geht. rechtzeitig bedeutet sicher nicht, blinker raus und sofort rüber.

hier eine ausführung einer verkehrsjuristin bezüglich rechtzeitigem blinken:
Ohne rechtzeitiges Blinken ist es für den nachfolgenden Verkehrspartner schwer zu erkennen, in welche Richtung der "Vordermann" nun will. Dies ist eine nicht zu verkennende Gefahrenquelle für Unfälle.  Deshalb erinnert die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert in diesem Zusammenhang an die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung: "Gemäß Paragraph 11 Abs. 2 StVO  hat der Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen. daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. So hat der Oberste Gerichtshof entschieden, daß das Einschalten des Blinkers 1,5 bis 2,5 Sekunden vor dem Beginn eines Linksabbiegemanövers kein rechtzeitiges Anzeigen der Abbiegeabsicht ist, auch ein zweimaliges Aufleuchtenlassen des
Blinkers kann nicht als wirksame Fahrtrichtungsanzeige gewertet werden."

OGH:

2 Ob 340/74
Entscheidungstext OGH 27.02.1975 2 Ob 340/74
nur: Ein Fahrstreifenwechsel muß so rechtzeitig angezeigt werden, daß der Nachkommende die Möglichkeit hat, sich in ruhe auf das Verhalten des Angeklagten einzustellen und Überlegungen über die notwendig gewordenen Gegenmaßnahmen anzustellen. (T1) Beisatz: Bei Kolonnenfahrt mit fünfzig km/h genügt Blinkerbetätigung durch eine Sekunde vor dem Ausscheren nicht. (T2) Veröff: ZVR 1976/38 S 42


hier die praxisanweisungen von einer fahrschule:

http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/fahrstreifenwechsel.html

*  Beobachten Sie den Verkehr hinter und neben dem eigenen Fahrzeug (3-S-Blick).
* Sie müssen die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können: Nachfolgende Fahrzeuglenker benötigen auch Zeit, um ihre Fahrlinie und/oder ihre Fahrgeschwindigkeit anzupassen. In der Regel wird fünf Sekunden vorher Blinken reichen. Längere Blinkdauer ist nötig, wenn Sie im Verhältnis zum Nachfolgeverkehr besonders langsam fahren.
* Sie dürfen nur unmittelbar nach einer Verkehrsbeobachtung (nochmaliger 3-S-Blick) umspuren. Mit zwei Spiegelblicken und dem dazwischen liegenden Zeitraum können Sie Entfernung und Geschwindigkeit des Nachfolgeverkehrs besser abschätzen.
* Kontrollieren Sie die Größe der Lücke, in die Sie umspuren wollen (Sicherheitsabstände!). Bei einem geringen Geschwindigkeitsunterschied der Fahrzeuge können Sie leichter umspuren als bei großen Differenzen.
* Blinker ausschalten: Sie müssen die Anzeige beenden, wenn Sie Ihr Vorhaben ausgeführt haben oder von ihm Abstand nehmen.


diese anleitung deckt sich mit dem, was ich vor 10 jahren in der fahrschule gelernt habe, aber ich bleibe dabei: egal was man in der fahrschule lernt, letzten endes zählt nur die stvo bzw. die judikatur des ogh.


abschließend:
wenn ich gerade überholt werde, dann blinke ich auch erst wenn das auto schon fast vorbei ist. ich will ja nicht, dass der andere eine vollbremsung hinlegt nur weil er glaubt, dass ich mich gleich raushaue ohne zu schauen.

wenn du wirklich richtig blinkst (sagen wir 3x, auf jeden fall länger als 1 sekunde), dann solltest du wirklich noch einmal den 3s blick machen.
wenn du vor dem spurwechsel keinen 3s blick mehr machst, dann hast du entweder nicht rechtzeitig den spurwechsel angezeigt, oder du hast viel zu viel zeit verstreichen lassen um im moment des spurwechsels wirklich sicher zu sein ob da jemand neben oder hinter dir ist. gerade motorräder sind viel schneller als man glaubt.



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Re: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
04.05.2010, 07:38:19
Grundsätzlich wäre es logisch (wie hier die meisten schreiben), dass der Überholende unschuldig wäre. Leider schaut es im Zivilrechtsverfahren oft ein wenig anders aus.

Ich hatte vor einigen Jahren einen nahezu ähnlichen Vorfall. Ich dachte erst, dass das kein Problem sein sollte. Mein Versicherer und mein Rechtsanwalt erklärten mir dann, dass die Praxis (das Urteil) oft anders aussieht. Sehr viele Urteile gehen dann 50:50, 70:30 oder ähnlich aus. Warum? Im Verfahren muss festgestellt werden, dass mann keinerlei Möglichkeit gehabt hätte den Unfall zu verhindern und jedmögliche Sorgfalt hat walten lassen um solch einen Unfall zu verhindern (vorausschauend!).

Mein Glück war dann:

a) Die Angaben des anderen Fahrzeuglenkers kamen mir entgegen (wann geblinkt worden ist).
b) Die Angaben des Gutachters kamen mir entgegen (Bremsweg, etc.).

Dann wollte die Richterin immer noch auf eine Teilung (50:50 oder ähnlich) kommen. Dann ging's mit meinem Glück weiter.

c) Die gegnerische Versicherung ging auf eine Teilung nicht ein und wollte somit ein Urteil.
d) Die Richterin hasst es anscheinend ein Urteil zu erstellen (damit waren die Anderen die "Bösen";-)).

Ich bekam zu 100% Recht (haben weder mein Versicherer noch mein Rechtsanwalt vorher gedacht).
----------------------------------------------------------------------------------------
Howard

Grüße aus dem Ententeich
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Re: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
04.05.2010, 09:56:20
mein (vorläufiger) Unfallbericht für die Versicherung:

Bitte um noch ein Verbesserungsvorschläge.

Edit: die 2 Vorschläge "eingebaut" ;)


Ich war auf dem Weg auf der *** von *** Richtung ****.
2 Fahrzeuge fuhren vor mir mit ungefähr 70 bis 80 km/h.
Als sich mir die Möglichkeit bot zu überholen, vergewisserte ich mich ob ein Überholen gefahrfrei möglich sei. (Blick in den Rückspiegel, Seitenspiegel und über die linke Schulter um Fahrzeuge im toten Winkel erkennen zu können), setzte den Blinker, vergewisserte mich noch einmal ob etwaige Gefahren erkennbar wären, beschleunigte und wechselte auf die linke Spur.
Als ich mich auf ungefährer Höhe des (von mir aus gesehen) ersten Fahrzeuges befand, setzte der Fahrer dieses Fahrzeuges seinen Blinker und begann sofort nach links auszuscheren.
Ich versuchte noch zu bremsen und möglich weit links zu fahren um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Das gegnerische Fahrzeug erwischte mich jedoch an der Seite (laut den Spuren an meinem Auto in Höhe der vorderen Radkastens). Dadurch kam ich noch weiter nach links Richtung Bankett.
Als ich sah, dass ich mich wieder hinter dem Fahrzeug des Unfallgegners befand, versuchte ich gegenzulenken um nicht in das Feld, welches sich auf der linken Seite der Straße befindet, zu kommen und mich möglicherweise zu überschlagen.
Leider brach das Fahrzeug bei diesem Manöver aus und ich schlitterte auf die rechte Seite der Fahrbahn, wo ich mit dem fahrerseitigen Heck mit der Leitplanke kollidierte.
Ich zog den Schlüssel ab, schaltete den Blinker aus (da ohne Schlüssel das Auto ein langes Piepsen von sich gibt) und verließ den Wagen.
-+

04.05.2010, 11:26 Uhr - Editiert von Farinius, alte Version: hier
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Re: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
05.05.2010, 16:49:33
Das ist der Grund, warum man immer den ersten zuerst überholen lässt! :-P

Ansonsten gilt das, was dir eh schon einige gesagt haben, wenn er geblinkt hat, als du überholt hast, hast du Schuld, wenn er erst geblinkt hat, also du schon überholt hast, hat er Schuld.

Du hast gefragt, wie wollen die das beweisen.

Beweisen bedeutet nichts anderes, als den Richter glaubhaft machen. Dh wem der Richter nacher glaubt, der ahts bewiesen. Wenn er sich ned sicher ist, dann werdets halt halbe halbe machen.

Dh in deiner Argumentation ist es wichtig, grad das mit dem Blinker hervorzuheben: Ich wollte überholen, dachte eben daran, dass der vor mir auch überholen könnte und achtete deswegen genau auf den Blinker, weil es eben grad eine gefährliche Situation ist. Aber nachdem dieser keine Anstalten machte zu überholen, eben keinen Blinker setze und auch so nicht erkennbar war, dass er überholen wollte, überholte ich und als ich dann neben ihm war merkte ich erst, dass er nach links rüberzog und dann prallten wir auch schon aufeinander.

Ganz klar rüber bringen, dass es für dich selbstverständlich ist, dass du auf den mittleren Fahrer achtest, weil er ja auch überholen könnte und das für dich eben SELBSTVERSTÄNDLICH IST. Da du eben dann nicht erkennen konntest, dass er auch überholen möchte, eben am fehlenden Blinker und auch sonst nicht, hast du dich entschlossen zu überholen.

Tip von mir: Beim nächsten Mal länger warten und vorsichtiger in so einer Situation überholen, denn das sowas, als letzter in einer Kolonne zu überholen, mordsmäßig gefährlich ist, eben genau wegen dem, was dir passiert ist, weiß ein jeder.
_______________

Frau von Moffi
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