Re(11): Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
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Umfrage: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
03.05.2010, 09:14:44
Hallo.
Am Wochenende hats mich erwischt. Mein geliebtes Auto wurde von einer Leitschiene getötet. :(

Unfallhergang:

Bundesstraße. (natürlich erlaubte 100)
2 Fahrzeuge vor mir mit ~70 - 80. (seit mehreren km)
Dann endlich lange gerade. gute Sicht. Perfekt zum überholen.
Als ich auf der Höhe des ersten Fahrzeuges bin, sehe ich dass dieser blinkt und bereits nach links fährt.

Er erwischt mich mit seiner linken Schnauze am rechten vorderen Radkasten.
(daran kann ich mich nicht wirklich erinnern ... ging etwas zu schnell ;) - sieht man aber an den Schäden an den Autos. Bei mir die Rechte Seite von Radkasten vorne bis hinten ein Blechschaden von seinem Auto - bei ihm nur vorne links etwas eingedrückt)

Jedenfalls versuche ich noch zu bremsen - links Bankett etwas erwischt - gegengelenkt - geschleudert und mit der hinteren Fahrerseite auf der rechten Fahrbahnseite in die Leitplanke. --> Auto Totalschaden.

Laut Polizei ist dies vollkommen die Schuld des anderen (muss sich jedoch die Versicherung ausmachen)

Was meint ihr?

Edit: Bin ICH

Unschuldig/teilschuld/unschuldig

:( ... jetzt hat die Edith meine Umfrage ruiniert :( Ich hätts wissen müssen :P


Edit: Ich bitte um Verbesserungsvorschläge meines unfallberichts: http://forum.geizhals.at/t699657,5989786.html#5989786

EDIT 2 oder "Der Abschluss"
Nach langem hin und her (der Unfall ist doch schon eine Weile her ;) )
ist der "Fall" nun endlich abgeschlossen.
Bis jetzt wollte die gegnerische Versicherung mir die 100%-ige Schuld zuschanzen.
Daraufhin wurde von mir ein Sachverständiger beauftrag den Unfall zu rekonstruieren. (Fotos der Fahrzeuge + Begutachtung der Unfallstelle)
Mit diesem Gutachten dann zum Anwalt --> und siehe da: die gegnerische Versicherung zieht den Schwanz ein. 100% Schuld bei meinem Unfallgegner.

Wenn ich nicht das Risiko eingegangen wäre, möglicherweise auf den Anwaltskosten sizten zu bleiben, hätte ich weder was von meinem Geld gesehen und wäre auch ins Malus gekommen.

Danke für alle Rückmeldungen und Hilfestellungen

lg

lg



27.08.2010, 11:55 Uhr - Editiert von Farinius, alte Version: hier
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.  Unschuldig  (Farinius am 03.05.2010, 09:14:57)
.  Teilschuld  (Farinius am 03.05.2010, 09:15:09)
.  Schuldig  (Farinius am 03.05.2010, 09:15:32)
.  Re: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???  (mko am 03.05.2010, 09:20:38)
.  fiffty : fiffty  (kissimmee am 03.05.2010, 15:01:02)
..  Re: fiffty : fiffty  (skyreacher am 03.05.2010, 15:23:01)
...  Re(2): fiffty : fiffty  (Farinius am 03.05.2010, 15:42:29)
...  Re(2): fiffty : fiffty  (extrem_oaga_nick am 03.05.2010, 17:10:45)
..  Re: fiffty : fiffty  (Superflo am 04.05.2010, 19:08:04)
...........
Re(11): Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???
05.05.2010, 15:24:12
aber hier geht es um die gesetzeslage, und da ist einfach mal drauf losblinken
definitiv falsch.

von einfach mal drauf losblinken hab ich aber nie gesprochen. leg mir da nichts in den mund. im gegenteil: eine "verkehrsbeobachtung" schon vor dem blinken ist sowieso richtig und wichtig.

mir geht es ja eher um das blinken und das sofortige spurwechseln ohne nochmal eine "verkehrsbeobachtung" durchzuführen.

ich wollte einfach eine quelle von dir haben und deine erlebnisse in der fahrschule sind zwar recht nett (und auch nicht unglaubwürdig), sind aber juristisch völlig unbeachtlich.
ich übernehme jetzt mal die aufgabe und liefere quellen, so wie ich mir das eigentlich von dir erwartet habe...

hier mal als grundlage der wesentliche §11 (2) der stvo:

Der Lenker eines Fahrzeuges hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. Er hat die Anzeige zu beenden, wenn er sein Vorhaben ausgeführt hat oder von ihm Abstand nimmt.


das "rechtzeitig" ist das wort um das es mir geht. rechtzeitig bedeutet sicher nicht, blinker raus und sofort rüber.

hier eine ausführung einer verkehrsjuristin bezüglich rechtzeitigem blinken:
Ohne rechtzeitiges Blinken ist es für den nachfolgenden Verkehrspartner schwer zu erkennen, in welche Richtung der "Vordermann" nun will. Dies ist eine nicht zu verkennende Gefahrenquelle für Unfälle.  Deshalb erinnert die ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert in diesem Zusammenhang an die entsprechende Vorschrift der Straßenverkehrsordnung: "Gemäß Paragraph 11 Abs. 2 StVO  hat der Lenker eines Fahrzeuges die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen. daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können. So hat der Oberste Gerichtshof entschieden, daß das Einschalten des Blinkers 1,5 bis 2,5 Sekunden vor dem Beginn eines Linksabbiegemanövers kein rechtzeitiges Anzeigen der Abbiegeabsicht ist, auch ein zweimaliges Aufleuchtenlassen des
Blinkers kann nicht als wirksame Fahrtrichtungsanzeige gewertet werden."

OGH:

2 Ob 340/74
Entscheidungstext OGH 27.02.1975 2 Ob 340/74
nur: Ein Fahrstreifenwechsel muß so rechtzeitig angezeigt werden, daß der Nachkommende die Möglichkeit hat, sich in ruhe auf das Verhalten des Angeklagten einzustellen und Überlegungen über die notwendig gewordenen Gegenmaßnahmen anzustellen. (T1) Beisatz: Bei Kolonnenfahrt mit fünfzig km/h genügt Blinkerbetätigung durch eine Sekunde vor dem Ausscheren nicht. (T2) Veröff: ZVR 1976/38 S 42


hier die praxisanweisungen von einer fahrschule:

http://www.fuerboeck.at/fuehrerschein_tipps_b/fahrstreifenwechsel.html

*  Beobachten Sie den Verkehr hinter und neben dem eigenen Fahrzeug (3-S-Blick).
* Sie müssen die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, dass sich andere Straßenbenützer darauf einstellen können: Nachfolgende Fahrzeuglenker benötigen auch Zeit, um ihre Fahrlinie und/oder ihre Fahrgeschwindigkeit anzupassen. In der Regel wird fünf Sekunden vorher Blinken reichen. Längere Blinkdauer ist nötig, wenn Sie im Verhältnis zum Nachfolgeverkehr besonders langsam fahren.
* Sie dürfen nur unmittelbar nach einer Verkehrsbeobachtung (nochmaliger 3-S-Blick) umspuren. Mit zwei Spiegelblicken und dem dazwischen liegenden Zeitraum können Sie Entfernung und Geschwindigkeit des Nachfolgeverkehrs besser abschätzen.
* Kontrollieren Sie die Größe der Lücke, in die Sie umspuren wollen (Sicherheitsabstände!). Bei einem geringen Geschwindigkeitsunterschied der Fahrzeuge können Sie leichter umspuren als bei großen Differenzen.
* Blinker ausschalten: Sie müssen die Anzeige beenden, wenn Sie Ihr Vorhaben ausgeführt haben oder von ihm Abstand nehmen.


diese anleitung deckt sich mit dem, was ich vor 10 jahren in der fahrschule gelernt habe, aber ich bleibe dabei: egal was man in der fahrschule lernt, letzten endes zählt nur die stvo bzw. die judikatur des ogh.


abschließend:
wenn ich gerade überholt werde, dann blinke ich auch erst wenn das auto schon fast vorbei ist. ich will ja nicht, dass der andere eine vollbremsung hinlegt nur weil er glaubt, dass ich mich gleich raushaue ohne zu schauen.

wenn du wirklich richtig blinkst (sagen wir 3x, auf jeden fall länger als 1 sekunde), dann solltest du wirklich noch einmal den 3s blick machen.
wenn du vor dem spurwechsel keinen 3s blick mehr machst, dann hast du entweder nicht rechtzeitig den spurwechsel angezeigt, oder du hast viel zu viel zeit verstreichen lassen um im moment des spurwechsels wirklich sicher zu sein ob da jemand neben oder hinter dir ist. gerade motorräder sind viel schneller als man glaubt.



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.  Re: Unfall. unschuldig/teilschuld/unschuld???  (b2k am 03.05.2010, 21:10:21)
 

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