Gastherme - wer führt Nachrüstung durch?
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Re: Gastherme - wer führt Nachrüstung durch?
20.05.2010, 11:15:26
Beides sind sinnvolle und möglicherweise lebensrettende Maßnahmen, ausnahmsweise keine Schikane von Wien Energie. Deinem Beitrag entnehme ich, dass beide Maßnahmen bislang nicht vorhanden sind, das ist eigentlich ein ziemlich arger Pfusch, weil jeder ordentliche Installateur über diese Notwendigkeiten bescheid weiß. Bis zur Lösung der Angelegenheit solltest Du die Badezimmertür immer geöffnet lassen, insbesondere bei der Heißwasserentnahme.

Freilich ist grundsätzlich der Vermieter dafür zuständig, allerdings bist vermutlich Du der Vertragspartner von Wien Energie, deshalb kontaktieren sie auch Dich und nehmen berechtigterweise keine Rücksicht auf ein bestehendes (inneres) Mietverhältnis.

Du solltest unverzüglich und nachweisbar deinen Vermieter darüber informieren und ihm unter vernünftiger Fristsetzung auffordern, die beiden Maßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen.

Der Lüftungsschlitz ist eine einfache Tischlerarbeit, die aber auch jeder andere geschickte und willige Handwerker durchführen kann. Dauert 20 Minuten mit der Stichsäge und die beiden Plastikgitter kosten keine 10 Euro. Selbermachen ist nicht empfehlenswert, weil Du ja dabei ins Eigentum des Vermieter eingreifst und das auch als Sachbeschädigung ausgelegt werden könnte.

Den Sperrschalter installiert üblicherweise der Elektriker, diese Arbeit kann auch mit umfangreicheren Stemmarbeiten verbunden sein. Viele neue Thermen sind bereits mit einem entsprechenden Modul ausgestattet oder können mit einem aufgerüstet werden. Je nach Gegebenheiten zwischen zehn Minuten Arbeit (wenn alles vorbereitet ist und nur mehr die Kabel verbunden werden müssen) bis zu mehreren Tagen inklusive Stemmarbeiten und neuem Verkacheln.

Wenn der Vermieter die Arbeiten durchführen lässt, ist's gut. Wenn nicht, bieten sich zwei Möglichkeiten an:

1. Sperre der Gastherme durch Wien Energie abwarten und unmittelbar danach eine massive Mietminderung auf Kategorie C geltend machen. Und bis zur Klärung mit Kaltwasser leben. Viel Spaß!

2. Arbeiten auf eigene Kosten durchführen lassen und hoffen, den Betrag irgendwie (notfalls gerichtlich) vom Vermieter ersetzt zu bekommen. Viel Spaß!

Die mit Abstand beste Möglichkeit ist daher, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter herbeizuführen, dass er die Arbeiten schnellstens auf eigene Kosten durchführen lässt.

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