Frage zu StVO §26a - Linienbusse
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Re(8): Frage zu StVO §26a - Linienbusse
22.05.2010, 17:13:23
aber ich wurde ziemlich langsam weil man nie weiß was die Busfahrer machen, so um die 20kmh werdens noch gewesen sein, und ganz kurz bevor ich vor dem Bus gewesen wäre, zieht er raus, eh mit blinken, aber er könnte zumindest ein oder 2 Sekunden davor schon blinken.

wenn ich weiter hinten gewesen wäre... ok, geb ich nach und brems mich noch ein mit die paar kmh, aber ich war vl. noch 5 Meter von der Fahrzeugfront weg, und ein Auto war schon ziemlich knapp, weiß ned was geschehen wäre wenn mein Moped nicht etwas besser als Originalzustand gegangen wäre.

jedenfalls ich kenne genug Fälle wo die Busfahrer extrem rücksichtslos handeln.

bei uns vor der HTL bei der Einfahrt vom Schülerparkplatz ist noch eine weitere Buseinfahrt damit sie anständig umdrehen können.

wenn man von der normalen Seite reinfährt, ist kreuzt sich auf der rechten Seite die Buseinfahrt, wo er dann einfach umdrehen kann wieder Richtung Bahnhof.

wie gesagt, Rechtskommender ist in dem Fall der Bus, aber wenn er vorher fährt und auf der kurveninnere Seite wo er eigentlich umdreht steht ein Auto, kann er nicht umdrehen, fährt aber trotzdem vor.
einzige Möglichkeit für den Autofahrer ist somit, zurückschieben auf die Strasse, damit der Bus vorbei kommt wo er sich selber hineingeritten hat, natürlich gibt er nicht nach und lässt das Auto vorfahren, damit niemand einen Nachteil hat...
die meisten Busfahrer warten eh bis kein Auto kommt, ergeben sich eh genug Möglichkeiten zu fahren, aber manche Busfahrer sind eben auch so rücksichtslos, genauso wie viele Autofahrer.
mfG Thomas




Auto:Spritmonitor.de
Moped:Spritmonitor.de

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Re(10): Frage zu StVO §26a - Linienbusse
21.05.2010, 19:47:52
Gericht
OGH Dokumenttyp
Entscheidungstext Geschäftszahl
8Ob26/87
Entscheidungsdatum
27.08.1987



Eine Einschränkung der in dieser Gesetzesstelle den Lenkern nachkommender Fahrzeuge auferlegten Pflichten auf solche, die beim Vorhandensein von zwei Fahrstreifen in ihrer Fahrtrichtung den rechten Fahrstreifen benützen, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, daß Omnibusse des Kraftfahrlinienverkehrs - trotz der auch ihre Lenker im Sinne des § 7 Abs 1 StVO treffenden Verpflichtung, so weit rechts zu fahren, wie ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist - oft schon infolge ihrer Länge gar nicht die Möglichkeit haben, aus einer Haltestellenbucht in den rechten Fahrstreifen ohne dessen Überschreiten nach links einzufahren und daß diese Möglichkeit vor allem für den nachkommenden Fahrzeuglenker nicht abschätzbar ist.

Es sind auch Fälle möglich, in denen solche Fahrzeuge im Zuge des Abfahrens von einer Haltestelle direkt auf den linken Fahrstreifen gelenkt werden müssen, etwa dann, wenn sich auf dem rechten Fahrstreifen Hindernisse befinden oder der Omnibus unmittelbar im Zuge seiner Abfahrt zum Linksabbiegen eingeordnet werden muß. Der an die Lenker nachkommender Fahrzeuge im § 26 a Abs 2 StVO gerichtete Gesetzesbefehl, ihre Fahrgeschwindigkeit zu vermindern und erforderlichenfalls anzuhalten, sobald der Omnibuslenker mit dem Fahrtrichtungsanzeiger die Absicht anzeigt, von der Haltestelle abzufahren, kann daher weder nach dem Wortlaut dieser Gesetzesstelle noch nach ihrem Zweck auf die auf dem rechten Fahrstreifen nachkommenden Fahrzeuglenker beschränkt werden; er richtet sich in gleicher Weise auch an die Lenker der auf dem links anschließenden zweiten Fahrstreifen in der gleichen Fahrtrichtung nachkommender Fahrzeuge.



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Re: Frage zu StVO §26a - Linienbusse
21.05.2010, 12:52:07
ob jemand dazu mehr
weiß.


ich weiss jedenfalls, dass das in den verschiedenen städten unterschiedlich gehandhabt wird...

im ländle ists zB größtenteils so, dass jeder bus (nicht nur welche mit der schulbus-tafel) vorfahrt (auch aus der haltebucht) hat, sobald er blinkt; d.h. der bus hält (naturgemäß) rechts, will aus der haltebucht und blinkt daher links ... dann muss der nachfolgende verkehr abbremsen und sich hinter dem bus einreihen!
ausserdem darf an einem bus, der eine warnblinkanlage gesetzt hat GARNICHT und an einem bus, der haltend rechts blinkt, nur im schritttempo vorbeigefahren werden!

aber das sind jeweils verordnungen der bürgermeister daher nur in den städten gültig!

Ich bin seit langem der Meinung, daß Linienbusse nicht einfach aus dem
Haltestellenbereich fahren dürfen und dabei gleich mehrere Fahrstreifen ohne
Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr (zb. im 2. Fahrstreifen) benützen
dürfen (zb. um sich gleich zum Linksabbiegen einzuordnen).


14A - zwischen pilgramgasse und reinprechtsdorfer brücke?! ;-)

lg


                                                                                          
s c h ö n e   s c h e i s s e,    d a u e r n d   d a s s e l b e

Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen,
aber sie haben keinerlei Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!
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